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BSG, 04.05.2017 - B 8 SO 72/16 B |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 153 Abs 1 SGG, § 111 Abs 1 S 1 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Nichtanordnung des persönlichen Erscheinens zur mündlichen Verhandlung - Wolters Kluwer
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht
- rewis.io
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Nichtanordnung des persönlichen Erscheinens zur mündlichen Verhandlung
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung der Sachaufklärungspflicht
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Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren
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Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Nichtanordnung des persönlichen Erscheinens zur mündlichen Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 25.11.2015 - S 4 SO 55/15
- BSG, 04.05.2017 - B 8 SO 72/16 B
Papierfundstellen
- NZS 2017, 520
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77
Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …
Auszug aus BSG, 04.05.2017 - B 8 SO 72/16 B
Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur dann, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31) .Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31) .
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 04.05.2017 - B 8 SO 72/16 B
Um der Darlegungspflicht zu genügen, muss eine konkrete Rechtsfrage formuliert, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihr angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) dargelegt werden (vgl nur BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN). - BSG, 28.05.2013 - B 5 R 38/13 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Sachverhaltsaufklärung - …
Auszug aus BSG, 04.05.2017 - B 8 SO 72/16 B
Vielmehr muss auch ein früher unvertretener Beteiligter darlegen, welche Punkte konkret er noch für aufklärungsbedürftig gehalten hat und auf welche Beweismittel das Gericht hätte zurückgreifen sollen (vgl nur BSG Beschluss vom 28.5.2013 - B 5 R 38/13 B -, RdNr 8 mwN) . - BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision - …
Auszug aus BSG, 04.05.2017 - B 8 SO 72/16 B
Über die aufgeworfenen Rechtsfragen müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsfähigkeit - konkret-individuell sachlich zu entscheiden haben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39 und § 160a Nr. 31) . - BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 04.05.2017 - B 8 SO 72/16 B
Da die Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren nicht als absoluter Revisionsgrund geregelt ist (vgl § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung ) , ist zudem der Vortrag erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen Rechtsansicht - auf dem Gehörsverstoß beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36) .
- BSG, 27.05.2020 - B 9 SB 67/19 B
Herabsetzung eines GdB wegen Heilungsbewährung
Insbesondere hätte sie näher auf die relevanten Ermessenskriterien eingehen müssen (vgl BSG Beschluss vom 4.5.2017 - B 8 SO 72/16 B - juris RdNr 10 mwN) . - BSG, 14.06.2018 - B 12 KR 13/18 B
Mitgliedschaft eines Rentenbeziehers bei einer KV für die Dauer eines Wohnsitzes …
Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (BSG Beschluss vom 4.5.2017 - B 8 SO 72/16 B - Juris RdNr 6 mwN). - BSG, 21.12.2021 - B 4 AS 232/21 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - keine ausreichende …
Sollte der Kläger der Ansicht sein, das LSG habe mit dem Übertragungsbeschluss die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten, hätte er dies näher begründen und auf die relevanten Ermessenskriterien eingehen müssen (vgl BSG vom 4.5.2017 - B 8 SO 72/16 B - juris RdNr 10; BSG vom 27.5.2020 - B 9 SB 67/19 B - juris RdNr 9) .