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   BSG, 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B   

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BSG, 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B (https://dejure.org/2012,20021)
BSG, Entscheidung vom 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B (https://dejure.org/2012,20021)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - B 13 R 89/12 B (https://dejure.org/2012,20021)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 53/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B
    9 Unabhängig davon, dass ein Verfahrensbeteiligter, wie die Klägerin selbst vorträgt (S 12, 2. Abs der Beschwerdebegründung), sein Recht auf Befragung des Sachverständigen grundsätzlich nur im selben Rechtszug ausüben kann (vgl hierzu Senatsbeschluss vom 5.5.2009 - B 13 R 53/09 B - Juris RdNr 10), und dass die Klägerin nicht dargelegt hat, ob Dr. S. als gerichtlicher Sachverständiger ein schriftliches Gutachten erstattet hat, hat sie nicht aufgezeigt, dass sie die Befragung des Sachverständigen "innerhalb eines angemessen Zeitraums" (§ 411 Abs. 4 S 1 ZPO) beantragt hat.

    Dass sich die Notwendigkeit der erneuten Anhörung der in der ersten Instanz gehörten Sachverständigen durch erst im Berufungsverfahren gewonnene Erkenntnisse ergeben hat (vgl Senatsbeschluss vom 5.5.2009 - B 13 R 53/09 B - Juris RdNr 10), hat die Klägerin nicht dargelegt.

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B
    Denn Merkmal eines Beweisantrags ist die Behauptung einer bestimmten entscheidungserheblichen Tatsache und die Angabe des Beweismittels für diese (zum Ganzen Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN).

    16 Wird ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).

  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 36/02 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Benennung von Verweisungstätigkeiten - Verwertbarkeit

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B
    36 b) Weiter trägt die Klägerin vor (S 25 der Beschwerdebegründung): Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 9.4.2003 (B 5 RJ 36/02 R) den Rechtssatz aufgestellt, dass nach einer erstmals in einem Gutachten gestellten Diagnose Fibromyalgie das LSG die Leistungsbeurteilung nicht mehr auf ein vorheriges neurologisch-psychiatrisches Gutachten stützen dürfe, ohne diesen Vorgutachter erneut zu befragen.
  • BSG, 20.05.2010 - B 13 R 21/10 B
    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B
    Für die Annahme einer Überraschungsentscheidung genügt es nicht, wenn das Gericht aus dem vorliegenden Gutachten andere Schlüsse als die Klägerin gezogen hat (vgl Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 12; vom 20.5.2010 - B 13 R 21/10 B - BeckRS 2010, 70104 RdNr 11).
  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B
    34 a) Die Klägerin trägt vor (S 23 f der Beschwerdebegründung): Das BSG habe im Beschluss vom 27.11.2007 (B 5a/5 R 60/07 B) den Rechtssatz aufgestellt, dass Beteiligte nach § 116 S 2 SGG auch dann das Recht hätten, sachdienliche Fragen an den Sachverständigen richten zu lassen, wenn das Gericht dessen Gutachten nicht für erklärungsbedürftig halte.
  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B
    Dass die Klägerin hiervon überrascht worden sei in dem Sinne, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts nach bisherigem Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl BSG vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - Juris RdNr 9; BSG vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B - Juris RdNr 8; Senatsbeschluss vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 8), hat sie aber nicht schlüssig vorgetragen.
  • BSG, 04.08.2004 - B 13 RJ 167/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B
    Für die Annahme einer Überraschungsentscheidung genügt es nicht, wenn das Gericht aus dem vorliegenden Gutachten andere Schlüsse als die Klägerin gezogen hat (vgl Senatsbeschlüsse vom 4.8.2004 - B 13 RJ 167/03 B - Juris RdNr 12; vom 20.5.2010 - B 13 R 21/10 B - BeckRS 2010, 70104 RdNr 11).
  • BSG, 21.09.2006 - B 12 KR 24/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B
    Dass die Klägerin hiervon überrascht worden sei in dem Sinne, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts nach bisherigem Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl BSG vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - Juris RdNr 9; BSG vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B - Juris RdNr 8; Senatsbeschluss vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 8), hat sie aber nicht schlüssig vorgetragen.
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B
    Dass die Klägerin hiervon überrascht worden sei in dem Sinne, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts nach bisherigem Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (vgl BSG vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - Juris RdNr 9; BSG vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B - Juris RdNr 8; Senatsbeschluss vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 8), hat sie aber nicht schlüssig vorgetragen.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 04.07.2012 - B 13 R 89/12 B
    Schließlich muss aufgezeigt werden, dass das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG vom 25.09.2002 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 f mwN).
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