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   BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B   

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https://dejure.org/2013,22270
BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B (https://dejure.org/2013,22270)
BSG, Entscheidung vom 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B (https://dejure.org/2013,22270)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - B 2 U 79/13 B (https://dejure.org/2013,22270)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung eines Arbeitsunfalls; Grundsätze zur Geltendmachung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Anspruch auf rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung - Auswertung unfallmedizinischer Literatur

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensfehlers einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B
    Damit sei das LSG von einem Rechtssatz aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, hier des BSG (vgl Urteil vom 24.7.2010 - B 2 U 9/11 R) , abgewichen.

    Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Senats vom 24.7.2012 (B 2 U 9/11 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) berufen.

  • BSG, 28.08.2012 - B 2 U 176/12 B
    Auszug aus BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B
    Ein solches Verfahren verletzt nicht das rechtliche Gehör, denn das LSG hat die auf S 8 seines Beschlusses zusätzlich angeführte Literatur nicht in einem neuen inhaltlichen Sinn, sondern lediglich als weiteren Beleg für die zuvor bereits in das Verfahren eingeführten medizinischen Kriterien zugrunde gelegt (ähnlich BSG vom 28.8.2012 - B 2 U 176/12 B) .

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt bei Gerichtsentscheidungen nur vor überraschenden Entscheidungsergebnissen und überraschenden tragenden Entscheidungsgründen, nicht aber vor lediglich überraschenden Zitaten (so schon BSG vom 28.8.2012 - B 2 U 176/12 B).

  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll ua verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) .

    Dagegen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).

  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 168/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B
    Der Fall liegt insoweit anders als derjenige, der der Entscheidung des Senats vom 9.11.2010 (B 2 U 168/10 B) zugrunde lag.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll ua verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190) .
  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B
    Dagegen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 09.10.2014 - B 13 R 157/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Urteilsergänzung gem § 140 Abs 2 S

    Dementsprechend gibt es im Prozessrecht keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit ihnen zu erörtern (stRspr, vgl Senatsbeschluss vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 10 mwN; BSG Beschluss vom 4.7.2013 - B 2 U 79/13 B - Juris RdNr 5) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2013 - L 2 AS 1650/13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll ua verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BSG Beschluss vom 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B juris Rn. 5 m.w.N., BVerfG Beschluss vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 juris Rn. 7).

    Dagegen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschluss vom 04.07.2013 a.a.O. m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2018 - L 21 R 291/18

    Anhörungsrüge gegen einen Kostenbeschluss

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll insbesondere verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BVerfG vom 29.05.1991, 1 BvR 1383/90, juris Rn. 7 m.w.N.; BSG vom 04.07.2013, B 2 U 79/13 B, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Dagegen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG vom 04.07.2013, a.a.O. m.w.N.; LSG NRW vom 25.11.2013, L 2 AS 1650/13 B ER RG, juris Rn. 4).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 21 AS 383/21

    Unbegründetheit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren Anforderungen

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll insbesondere verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BVerfG vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90, juris Rn. 7 m.w.N.; BSG vom 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Dagegen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG vom 04.07.2013, a.a.O. m.w.N.; LSG NRW vom 25.11.2013 - L 2 AS 1650/13 B ER RG, juris Rn. 4).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 21 AS 382/21

    Unbegründetheit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll insbesondere verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BVerfG vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90, juris Rn. 7 m.w.N.; BSG vom 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Dagegen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG vom 04.07.2013, a.a.O. m.w.N.; LSG NRW vom 25.11.2013 - L 2 AS 1650/13 B ER RG, juris Rn. 4).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2021 - L 21 AS 381/21

    Unbegründetheit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll insbesondere verhindern, dass Beteiligte durch eine Entscheidung eines Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (BVerfG vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90, juris Rn. 7 m.w.N.; BSG vom 04.07.2013 - B 2 U 79/13 B, juris Rn. 5 m.w.N.).

    Dagegen gibt es keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG vom 04.07.2013, a.a.O. m.w.N.; LSG NRW vom 25.11.2013 - L 2 AS 1650/13 B ER RG, juris Rn. 4).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2020 - L 11 BA 247/20
    Auf neue bisher nicht berücksichtigte Tatsachen, rechtliche Aspekte oder neue Beweismittel muss das Gericht die Beteiligten so rechtzeitig hinweisen, dass diese Gelegenheit zur Stellungnahme haben (BSG 04.07.2013, B 2 U 79/13 B, SozR 4-1500 § 62 Nr. 15 = juris Rn 5).

    Es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern (BSG 04.07.2013, B 2 U 79/13 B, SozR 4-1500 § 62 Nr. 15 = juris Rn 5).

  • BSG, 15.10.2021 - B 5 R 152/21 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verfahrensrüge im

    Eine solche Verpflichtung wird weder durch den allgemeinen Anspruch auf rechtliches Gehör noch durch die Regelungen zu richterlichen Hinweispflichten (§ 106 Abs. 1 bzw § 112 Abs. 2 Satz 2 SGG) begründet (zB BSG Beschluss vom 4.7.2013 - B 2 U 79/13 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 15 RdNr 5 mwN; BSG Beschluss vom 29.4.2021 - B 5 RS 3/21 B - juris RdNr 5).
  • BSG, 15.01.2014 - B 13 R 399/13 B
    Dementsprechend gibt es im Prozessrecht keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit ihnen zu erörtern (stRspr, vgl Senatsbeschluss vom 20.8.2008 - B 13 R 217/08 B - Juris RdNr 10 mwN; BSG Beschluss vom 4.7.2013 - B 2 U 79/13 B - Juris RdNr 5).
  • BSG, 02.03.2021 - B 5 RE 18/20 B

    Befreiung von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung

    Einen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichtet, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung leitenden Gesichtspunkte vorab mit den Beteiligten zu erörtern, gibt es nicht (vgl BSG Beschluss vom 4.7.2013 - B 2 U 79/13 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 15 RdNr 5) .
  • BSG, 08.02.2016 - B 12 R 34/14 B
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2014 - L 2 AS 11/14
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2017 - L 9 SO 206/17

    Anhörungsrüge; Verbot von Überraschungsentscheidungen; Beruhen einer Entscheidung

  • BSG, 23.10.2013 - B 13 R 320/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensverstoß - Gehörsrüge - Durchführung einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - L 2 AS 140/21

    Unbegründetheit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen

  • BSG, 14.08.2015 - B 13 R 214/15 B

    Verfahrensrüge; Keine Hinweispflicht auf eine gerichtliche Rechtsauffassung; In

  • BSG, 09.07.2014 - B 13 R 132/14 B
  • LSG Schleswig-Holstein, 28.06.2021 - L 8 U 6/18

    Anforderungen an die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Kausalität zur

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - L 3 SF 114/20
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2019 - L 3 U 115/17
  • BSG, 13.02.2014 - B 13 R 5/14 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.05.2020 - L 3 U 95/19
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2015 - L 1 U 1928/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2020 - L 3 U 55/19
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