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   BSG, 04.07.2016 - B 12 R 10/16 B   

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BSG, 04.07.2016 - B 12 R 10/16 B (https://dejure.org/2016,40726)
BSG, Entscheidung vom 04.07.2016 - B 12 R 10/16 B (https://dejure.org/2016,40726)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - B 12 R 10/16 B (https://dejure.org/2016,40726)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus BSG, 04.07.2016 - B 12 R 10/16 B
    Zur Abgrenzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV existiert indessen bereits eine über Jahrzehnte entwickelte, umfangreiche Rechtsprechung des Senats (vgl im Einzelnen zuletzt näher Senatsurteile vom 29.7.2015 - B 12 KR 23/13 R - Juris RdNr 17 und vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Juris RdNr 16 ff mwN ).

    Die Gerichte haben ggf den Inhalt eines hierdurch verdeckten Rechtsgeschäfts festzustellen (vgl BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Juris RdNr 17).

  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 04.07.2016 - B 12 R 10/16 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 04.07.2016 - B 12 R 10/16 B
    Allein die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 04.07.2016 - B 12 R 10/16 B
    7 2. Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus BSG, 04.07.2016 - B 12 R 10/16 B
    Zur Abgrenzung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV existiert indessen bereits eine über Jahrzehnte entwickelte, umfangreiche Rechtsprechung des Senats (vgl im Einzelnen zuletzt näher Senatsurteile vom 29.7.2015 - B 12 KR 23/13 R - Juris RdNr 17 und vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - Juris RdNr 16 ff mwN ).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 04.07.2016 - B 12 R 10/16 B
    7 2. Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 04.07.2016 - B 12 R 10/16 B
    7 2. Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 131/98 B

    Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 04.07.2016 - B 12 R 10/16 B
    Die Beschwerdebegründung muss deshalb aufzeigen, welcher abstrakte Rechtssatz in den genannten höchstrichterlichen Urteilen enthalten ist, und welcher in der instanzabschließenden Entscheidung des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht, und darlegen, dass die Entscheidung hierauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29 und 67; SozR 3-1500 § 160 Nr. 26 mwN).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus BSG, 04.07.2016 - B 12 R 10/16 B
    6 Soweit der Kläger vorträgt, das Urteil des LSG weiche von der Entscheidung des BSG vom 29.8.2012 ab (B 12 KR 25/10 R - BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17) und beruhe auf dieser Abweichung, weil es das BSG-Urteil zwar zitiere, sich aber bei seiner Entscheidungsfindung nur auf einen einzigen Aspekt daraus gestützt habe, nämlich eine angeblich fehlende vertragliche Grundlage für das Tätigwerden des Klägers (S 1 Beschwerdebegründung), genügt er den oben dargestellten Zulässigkeitsanforderungen an die Bezeichnung einer entscheidungserheblichen Abweichung iS von § 160a Abs. 2 S 3 SGG nicht.
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

    Auszug aus BSG, 04.07.2016 - B 12 R 10/16 B
    7 2. Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2017 - L 7 KO 5/17
    Die Antragstellerin wurde im zugrunde liegenden Rechtsstreit L 12 R 10/16 mit Beweisanordnung vom 13. April 2016 mit der Erstellung eines Gutachtens gemäß § 109 Sozialgerichtsgesetz (SGG) beauftragt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte und die beigezogene Verfahrensakte L 12 R 10/16 nebst Verwaltungsakten verwiesen.

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