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   BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R   

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https://dejure.org/2018,26229
BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R (https://dejure.org/2018,26229)
BSG, Entscheidung vom 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R (https://dejure.org/2018,26229)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - B 3 KR 14/17 R (https://dejure.org/2018,26229)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei einer Klage auf Krankengeld als Spitzbetrag über eine andere Sozialleistung hinaus

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Ermittlung des Beschwerdegegenstandswerts - Gegenstand der Verurteilung maßgebend - fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - keine Umdeutung der Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    D. ./. AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse, beigeladen: Bundesagentur für Arbeit

    Krankenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 838
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R
    Dieser Mangel der Zulassung einer zulassungsbedürftigen Berufung ist auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen (stRspr, vgl BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 2 mwN; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 18 S 48; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, Stand Juni 2015, § 144 SGG RdNr 15 mwN).

    Die bei zulässiger Berufung übliche Rechtsmittelbelehrung genügt nicht den Anforderungen an eine positive Entscheidung über die Zulassung der Berufung (so BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 5 mwN) .

    Ein Berufungsgericht wäre im Übrigen außerhalb eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auch nicht befugt gewesen, über die Zulassung der Berufung im Urteil zu entscheiden oder die Berufung - zumal eines rechtskundigen Leistungsträgers - in eine Nichtzulassungsbeschwerde umzudeuten (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 Leitsatz 2 und S 5; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 Leitsatz und S 13 f ; BSG Urteil vom 22.1.1998 - B 14/10 KG 17/96 R) .

    Wird trotz nicht statthafter Berufung - wie hier - vom SG über eine Berufung belehrt, liegt darin zwar eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung, jedoch ohne dass die Möglichkeit einer Umdeutung in eine Nichtzulassungsbeschwerde besteht; es ergibt sich vielmehr die Folge, dass das falsche Rechtsmittel (hier Berufung) - hier vom Senat - als unzulässig zu verwerfen ist (so bereits BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 2 ff) .

    Die Berufung ist aber erst zulässig, wenn der unterlegene Beteiligte form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt und das SG (im Wege der Abhilfe) oder das LSG die Zulassung beschlossen hat (so zum Ganzen erneut bereits BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 6) .

  • BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 104/03 R

    Ermittlung des Berufungsstreitwerts - Berücksichtigung von mit der Bewilligung

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R
    Rechtliche oder wirtschaftliche Folgewirkungen sind demgegenüber nicht in die Ermittlung des Werts des Beschwerdegegenstandes einzubeziehen, selbst dann, wenn die angestrebte Änderung kraft bindender Vorschriften weitere Änderungen nach sich zieht (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11 S 20; SozR 4-1500 § 144 Nr. 2 RdNr 6 mwN; Leitherer, aaO, § 144 RdNr 15 mwN) .

    Es kommt vielmehr allein darauf an, über welche Forderung "unmittelbar" gestritten wird (BSG SozR 4-1500 § 144 Nr. 2 RdNr 5) .

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 24/96 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit - Berufung - vorsorgliche

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R
    Bei der Berufung eines Leistungsträgers ist insoweit regelmäßig allein vom Gegenstand seiner Verurteilung durch das SG auszugehen (vgl BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 S 13) .

    Ein Berufungsgericht wäre im Übrigen außerhalb eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auch nicht befugt gewesen, über die Zulassung der Berufung im Urteil zu entscheiden oder die Berufung - zumal eines rechtskundigen Leistungsträgers - in eine Nichtzulassungsbeschwerde umzudeuten (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 Leitsatz 2 und S 5; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 Leitsatz und S 13 f ; BSG Urteil vom 22.1.1998 - B 14/10 KG 17/96 R) .

  • BSG, 06.02.1997 - 10 BKg 14/96

    Wert des Beschwerdegegenstandes im Berufungsverfahren, keine Umdeutung der

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R
    Für die Ermittlung dieses Werts und die Frage, ob die Berufung ohne Zulassung statthaft ist oder nicht, kommt es regelmäßig darauf an, was das SG dem Rechtsmittelkläger versagt hat und was von diesem mit seinen Berufungsanträgen weiter verfolgt wird (vgl nur Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 144 RdNr 14 mwN; Wehrhahn in juris-PK SGG, 1. Aufl 2017, § 144 RdNr 19; s auch BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11 S 20) .

    Rechtliche oder wirtschaftliche Folgewirkungen sind demgegenüber nicht in die Ermittlung des Werts des Beschwerdegegenstandes einzubeziehen, selbst dann, wenn die angestrebte Änderung kraft bindender Vorschriften weitere Änderungen nach sich zieht (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 11 S 20; SozR 4-1500 § 144 Nr. 2 RdNr 6 mwN; Leitherer, aaO, § 144 RdNr 15 mwN) .

  • BSG, 17.12.2002 - B 4 RA 39/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Berufung - Rücknahme des

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R
    Dieser Mangel der Zulassung einer zulassungsbedürftigen Berufung ist auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen (stRspr, vgl BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 2 mwN; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 18 S 48; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, Stand Juni 2015, § 144 SGG RdNr 15 mwN).
  • BSG, 22.01.1998 - B 14/10 KG 17/96 R

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V betrifft

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R
    Ein Berufungsgericht wäre im Übrigen außerhalb eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auch nicht befugt gewesen, über die Zulassung der Berufung im Urteil zu entscheiden oder die Berufung - zumal eines rechtskundigen Leistungsträgers - in eine Nichtzulassungsbeschwerde umzudeuten (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 Leitsatz 2 und S 5; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 Leitsatz und S 13 f ; BSG Urteil vom 22.1.1998 - B 14/10 KG 17/96 R) .
  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R
    Die Frage der Bedeutung der Arbeitslosengeldzahlung könnte sich zwar für eine Berufung des Klägers stellen, von vornherein aber nicht für die Beurteilung der sich bei der Beklagten niederschlagenden wirtschaftlichen Bedeutung des konkreten Berufungsverfahrens im Verhältnis von Kläger und Beklagter, und zwar auch nicht, soweit sie sich - vom LSG allerdings auch nicht festgestellten (vgl aber § 163 SGG) - möglicherweise noch konkreten Erstattungsansprüchen der Bundesagentur für Arbeit ausgesetzt sieht (vgl dazu auch - bezogen auf die ähnliche Frage der notwendigen Beiladung eines Erstattung begehrenden dritten Leistungsträgers - BSGE 61, 66 ff = SozR 2200 § 182 Nr. 104) .
  • BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 7/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutzbedürfnis bei Erfüllungseinwand -

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R
    Hierzu wird in Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, dass es für den zu erreichenden Beschwerdewert iS von § 144 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGG trotz der teilweisen Erfüllungswirkung nach § 107 SGB X nicht auf den verminderten Betrag, sondern - was auch das LSG befürwortet hat - auf den Betrag des ungekürzten Krg ankomme (so BSG Urteil vom 12.3.2013 - B 1 KR 7/12 R - SozR 4-2500 § 49 Nr. 6 RdNr 11, 12; vgl auch BSG SozR 4-4200 § 7 Nr. 45 RdNr 12; ferner zB Leitherer in Meyer-Ladewig ua, aaO, § 144 RdNr 15, sowie Keller, ebenda, § 130 RdNr 2c mwN; Knittel in Hennig, SGG, § 144 RdNr 18a mwN, Kommentierungsstand Oktober 2017; Wehrhahn, aaO, § 144 RdNr 21; Karl in Zeihe/Hauck, SGG, Stand 1.8.2017, § 144 Anm 6c ff) .
  • BSG, 05.08.2015 - B 4 AS 17/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R
    Bei einem derart auf einem unbezifferten Antrag aufbauenden Urteilstenor ist der Wert zu ermitteln (vgl Knittel in Hennig, aaO, § 144 RdNr 20; BSG Beschluss vom 5.8.2015 - B 4 AS 17/15 B - Juris RdNr 6) .
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2022 - L 4 KR 2461/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnungsgesuch - Verfahrensverzögerung -

    Für die Ermittlung dieses Werts und die Frage, ob die Berufung ohne Zulassung statthaft ist oder nicht, kommt es regelmäßig darauf an, was das SG dem Rechtsmittelkläger versagt hat und was von diesem mit seinen Berufungsanträgen weiterverfolgt wird (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 4. Juli 2018 - B 3 KR 14/17 R - juris, Rn. 12 f. m.w.N.).

    Auch bei der Berufung eines Leistungsträgers ist insoweit regelmäßig allein vom Gegenstand seiner Verurteilung durch das SG auszugehen (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juli 2018 - B 3 KR 14/17 R - juris, Rn. 13 m.w.N.).

  • LSG Hessen, 24.06.2020 - L 6 AS 292/19
    Auch kommt eine Umdeutung des hiesigen, als Berufung erhobenen Rechtsmittels - trotz ihrer sogleich näher darzulegenden Unstatthaftigkeit - in eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht in Betracht (vgl. nur BSG, Urteil vom 4. Juli 2018 B 3 KR 14/17 R -, juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 19. November 1996 - 1 RK 18/95 , SozR 3-1500 § 158 Nr. 1).

    Auch in diesem Falle ist es aber mit Blick auf die Regelung des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG notwendig, anhand des erkennbaren Begehrens den Wert wenigstens überschlägig zu ermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juli 2018 - B 3 KR 14/17 R -, juris, Rn. 14).

    Namentlich ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung, welche die Kläger auf die Berufung verweist, keine Berufungszulassung durch das Sozialgericht (vgl. für viele BSG, Urteil vom 4. Juli 2018 - B 3 KR 14/17 R -, juris, Rn. 15; BSG, Urteil vom 19. November 1996 - 1 RK 18/95 -, SozR 3-1500 158 Nr. 1; Leitherer, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 144 Rn. 40 und Rn. 45).

  • LSG Hessen, 04.10.2022 - L 6 AS 393/21
    Das Gericht muss daher zur Beurteilung der Statthaftigkeit den Wert des Beschwerdegegenstandes anhand des wirtschaftlichen Interesses der Kläger am Ausgang des Rechtsstreites ermitteln (BSG, Beschluss vom 5. August 2015 - B 4 AS 17/15 B -, juris, Rn. 6 f.; BSG, Urteil vom 4. Juli 2018 - B 3 KR 14/17 R -, juris, Rn. 14).

    Die danach unzutreffende Rechtsmittelbelehrung in der angegriffenen Entscheidung kann nicht als Zulassung der Berufung durch das Sozialgericht gedeutet werden; dies setzt vielmehr eine ausdrückliche diesbezügliche Entscheidung voraus (vgl. für viele BSG, Urteil vom 4. Juli 2018 - B 3 KR 14/17 R -, juris, Rn. 15), die das Sozialreicht nicht getroffen hat.

    Daran vermag auch die unzutreffende Rechtsbehelfsbelehrung durch das Sozialgericht nichts zu ändern (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 4. Juli 2018 - B 3 KR 14/17 R -, juris, Rn. 15).

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