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   BSG, 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B   

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https://dejure.org/2018,24747
BSG, 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B (https://dejure.org/2018,24747)
BSG, Entscheidung vom 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B (https://dejure.org/2018,24747)
BSG, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - B 14 AS 24/18 B (https://dejure.org/2018,24747)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; SGB II-Leistungen für einen Studierenden; Bereits geklärte Rechtsfrage; Fernbleiben von Veranstaltungen

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - höchstrichterliche Klärung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 ; SGB II § 7 Abs. 5 S. 1
    Gundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage - höchstrichterliche Klärung - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf SGB II-Leistungen für Studierende bei Fernbleiben von Veranstaltungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B
    Dazu hat die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und in einer Entscheidung des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG andererseits aufzuzeigen und die in Bezug genommene Entscheidung so zu kennzeichnen, dass sie ohne Weiteres aufzufinden ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 67; SozR 4-1500 § 160 Nr. 13).

    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die obergerichtliche Rechtsprechung im Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 21, 29, 54 und 67).

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 102/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten während

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B
    Soweit die Klägerin nach dem Vorbringen im streitbefangenen Zeitraum als Studentin einer Fachhochschule schwangerschaftsbedingt ein Urlaubssemester in Anspruch genommen und währenddessen "lediglich ein Praktikum" durchgeführt hat, ist in der Rechtsprechung des BSG zu § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II geklärt, dass ein Studierender während eines Urlaubssemesters von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nicht ausgeschlossen ist, wenn er entweder aus organisationsrechtlichen Gründen der Hochschule nicht mehr angehört oder sein Studium tatsächlich nicht betreibt (vgl nur BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 102/11 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 27 RdNr 16; BSG vom 22.8.2012 - B 14 AS 197/11 R - juris, RdNr 15, jeweils mwN).

    Weiter ist entschieden, dass das Fernbleiben von Veranstaltungen allein ausbildungsförderungsrechtlich nicht unbedingt zur Verneinung des "Besuchs einer Ausbildungsstätte" führen muss, sondern auch die Übung im jeweiligen Fach zu beachten sein kann (BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 102/11 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 27 RdNr 20).

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B
    Soweit es auf eine Entscheidung des BVerfG zu der Frage abstellt, ob berufsbegleitend studierende Personen, deren Lebenssituation von der Berufsausübung geprägt ist, vom Bezug von Wohngeld ausgeschlossen werden dürfen (Verweis auf BVerfG vom 14.10.1997 - 1 BvL 5/89 - BVerfGE 96, 315), sind dem schon keine widersprechenden Rechtssätze in diesem Sinne zu entnehmen.
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B
    Dazu hat die Beschwerdebegründung einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und in einer Entscheidung des BSG, des GmSOGB oder des BVerfG andererseits aufzuzeigen und die in Bezug genommene Entscheidung so zu kennzeichnen, dass sie ohne Weiteres aufzufinden ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 67; SozR 4-1500 § 160 Nr. 13).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).
  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 197/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B
    Soweit die Klägerin nach dem Vorbringen im streitbefangenen Zeitraum als Studentin einer Fachhochschule schwangerschaftsbedingt ein Urlaubssemester in Anspruch genommen und währenddessen "lediglich ein Praktikum" durchgeführt hat, ist in der Rechtsprechung des BSG zu § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II geklärt, dass ein Studierender während eines Urlaubssemesters von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II nicht ausgeschlossen ist, wenn er entweder aus organisationsrechtlichen Gründen der Hochschule nicht mehr angehört oder sein Studium tatsächlich nicht betreibt (vgl nur BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 102/11 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 27 RdNr 16; BSG vom 22.8.2012 - B 14 AS 197/11 R - juris, RdNr 15, jeweils mwN).
  • BSG, 26.07.2016 - B 4 KG 2/14 R

    Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 -

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B
    Zudem fehlt es an jeder näheren Ausführung dazu, inwiefern verfassungsrechtliche Maßgaben zur wohngeldrechtlichen Stellung berufsbegleitend studierender Personen zu übertragen sind auf die grundsicherungsrechtliche Position Studierender, zumal unter Berücksichtigung der Rechtsprechung insbesondere des BVerfG wie des BSG zu den Spielräumen und Grenzen des Gesetzgebers bei der unterschiedlichen Ausgestaltung verschiedener Existenzsicherungssysteme (vgl aus jüngerer Zeit insbesondere BVerfG vom 27.7.2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 15, RdNr 74; darauf Bezug nehmend BSG vom 1.12.2016 - B 14 AS 28/15 R - NZS 2017, 507 RdNr 22 ff mit RdNr 33; zuvor etwa ebenso BSG vom 26.7.2016 - B 4 KG 2/14 R - BSGE 122, 11 = SozR 4-5870 § 6a Nr. 7, RdNr 36 ff).
  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B
    Zudem fehlt es an jeder näheren Ausführung dazu, inwiefern verfassungsrechtliche Maßgaben zur wohngeldrechtlichen Stellung berufsbegleitend studierender Personen zu übertragen sind auf die grundsicherungsrechtliche Position Studierender, zumal unter Berücksichtigung der Rechtsprechung insbesondere des BVerfG wie des BSG zu den Spielräumen und Grenzen des Gesetzgebers bei der unterschiedlichen Ausgestaltung verschiedener Existenzsicherungssysteme (vgl aus jüngerer Zeit insbesondere BVerfG vom 27.7.2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 15, RdNr 74; darauf Bezug nehmend BSG vom 1.12.2016 - B 14 AS 28/15 R - NZS 2017, 507 RdNr 22 ff mit RdNr 33; zuvor etwa ebenso BSG vom 26.7.2016 - B 4 KG 2/14 R - BSGE 122, 11 = SozR 4-5870 § 6a Nr. 7, RdNr 36 ff).
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 40/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiladung - Beteiligte - Klagehäufung -

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B
    Soweit die Beschwerde grundsätzlichen Klärungsbedarf zur Härtefallregelung nach § 27 Abs. 4 Satz 1 SGB II aF sieht, hätte sie in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zum Merkmal der besonderen Härte (vgl zuletzt BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 40/15 R - SozR 4-1500 § 75 Nr. 24 RdNr 28 f mwN) ausführen müssen, inwieweit im Fall der Klägerin eine Härte vergleichbarer Art und Intensität vorgelegen hat, wozu ihr indes nichts zu entnehmen ist.
  • BSG, 01.12.2016 - B 14 AS 28/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld -

    Auszug aus BSG, 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B
    Zudem fehlt es an jeder näheren Ausführung dazu, inwiefern verfassungsrechtliche Maßgaben zur wohngeldrechtlichen Stellung berufsbegleitend studierender Personen zu übertragen sind auf die grundsicherungsrechtliche Position Studierender, zumal unter Berücksichtigung der Rechtsprechung insbesondere des BVerfG wie des BSG zu den Spielräumen und Grenzen des Gesetzgebers bei der unterschiedlichen Ausgestaltung verschiedener Existenzsicherungssysteme (vgl aus jüngerer Zeit insbesondere BVerfG vom 27.7.2016 - 1 BvR 371/11 - BVerfGE 142, 353 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 15, RdNr 74; darauf Bezug nehmend BSG vom 1.12.2016 - B 14 AS 28/15 R - NZS 2017, 507 RdNr 22 ff mit RdNr 33; zuvor etwa ebenso BSG vom 26.7.2016 - B 4 KG 2/14 R - BSGE 122, 11 = SozR 4-5870 § 6a Nr. 7, RdNr 36 ff).
  • LSG Bayern, 18.01.2023 - L 11 AS 95/21

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Förderungsfähigkeit eines Studiums

    Das Betreiben des Studiums setzt nach der Rechtsprechung des BSG zwar nicht unbedingt die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen voraus (vgl. Urteil vom 22.03.2012, a.a.O.; Beschluss vom 04.07.2018 - B 14 AS 24/18 B - beide zitiert nach juris).

    Das BSG hat es anderenorts (Beschluss vom 04.07.2018, a.a.O.) als geklärt erachtet, dass ein Studierender während eines Urlaubssemesters nicht von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen ist, wenn es entweder an der organisationsrechtlichen Angehörigkeit oder (alternativ) am Betreiben des Studiums fehlt, und dass bei Fernbleiben von Veranstaltungen auf die Übung im jeweiligen Fach abzustellen sei.

  • BSG, 27.04.2020 - B 14 AS 79/19 B

    Grundsätzliche Förderfähigkeit einer Ausbildung

    Nach der Rechtsprechung des BSG , auf die die Beschwerde Bezug nimmt, ist ein Student während eines Urlaubssemesters dann nicht von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ausgeschlossen, wenn er in dieser Zeit entweder aus organisationsrechtlichen Gründen der Hochschule nicht mehr angehört oder die organisationsrechtliche Zugehörigkeit zwar weiterhin vorliegt, er sein Studium jedoch tatsächlich nicht betreibt ( BSG vom 22.3.2012 - B 4 AS 102/11 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 27; BSG vom 22.8.2012 - B 14 AS 197/11 R; vgl zuletzt BSG vom 4.7.2018 - B 14 AS 24/18 B) .

    Soweit sie dieser Entscheidung den Rechtssatz entnimmt, der Leistungsausschluss sei nur dann verfassungsgemäß, wenn Ausbildungsförderung tatsächlich bezogen werde, legt sie nicht hinreichend dar, dass das BVerfG in der zitierten Entscheidung eine solche rechtliche Anforderung aufgestellt hat und wieso zum Wohngeldrecht entwickelte Rechtssätze ggf auch für das SGB II gelten (vgl zur einer behaupteten Abweichung von BVerfG vom 14.10.1997 - 1 BvL 5/89 - BVerfGE 96, 315 ff bereits BSG vom 4.7.2018 - B 14 AS 24/18 B - RdNr 7).

  • BSG, 25.11.2020 - B 14 AS 116/19 BH

    Versagung von Alg II

    Das gilt auch im Zusammenhang mit der Frage, welche Angaben für den Anspruch auf Alg II erheblich (vgl BSG vom 4.7.2018 - B 14 AS 24/18 B - RdNr 4 mwN) oder von Antragstellern über Dritte beizubringen (vgl BSG vom 25.2.2013 - B 14 AS 133/12 B) sind.
  • BSG, 03.03.2021 - B 14 AS 277/20 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Formgerechte Darlegung einer

    Daher muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht mit von der Rechtsprechung des BSG abweichenden Maßstäben entwickelt wird (vgl BSG vom 29.11.1989 - 7 BAr 130/88 - SozR 1500 § Nr. 67 S 91) und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder ein Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen ( BSG vom 10.7.2003 - B 11 AL 83/03 B - RdNr 3; BSG vom 4.7.2018 - B 14 AS 24/18 B - RdNr 6) .
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