Rechtsprechung
   BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33708
BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R (https://dejure.org/2013,33708)
BSG, Entscheidung vom 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R (https://dejure.org/2013,33708)
BSG, Entscheidung vom 04. September 2013 - B 12 AL 2/12 R (https://dejure.org/2013,33708)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,33708) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenversicherung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Bundesagentur für Arbeit - Hinweis auf Antragserfordernis, Fristgebundenheit des Antrags und Beginn und Dauer der Antragsfrist für Weiterversicherung als Selbstständiger

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28a Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 28a Abs 1 S 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 28a Abs 2 S 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 28a Abs 2 S 3 Nr 3 SGB 3 vom 23.12.2003, § 26 SGB 3
    Arbeitslosenversicherung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Bundesagentur für Arbeit - Hinweis auf Antragserfordernis, Fristgebundenheit des Antrags und Beginn und Dauer der Antragsfrist für Weiterversicherung als Selbstständiger

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Arbeitslosenversicherung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Bundesagentur für Arbeit - Hinweis auf Antragserfordernis, Fristgebundenheit des Antrags und Beginn und Dauer der Antragsfrist für Weiterversicherung als Selbstständiger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weiterversicherung als Selbstständiger in der Arbeitslosenversicherung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Überschreiten der Antragsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R

    Ausschlussfrist - gesetzliche Frist - gleitende Frist - Falschberatung -

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R
    Einer Beantwortung der mit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen (geltend gemacht: unverschuldeter) Versäumung der Antragsfrist zusammenhängenden Fragen bedarf es deshalb nicht, weil das richterrechtliche Institut des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs bei Fristversäumnissen eines Antragstellers, die - wie hier (unten 2. c) aa) - auf Behördenfehlern beruhen, neben den Wiedereinsetzungsregelungen des § 27 SGB X zur Anwendung kommt (grundlegend BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2, RdNr 20 ff, 26) und dessen Voraussetzungen hier vorliegen.

    Nach gefestigter Rechtsprechung stellen die Wiedereinsetzungsvorschriften keine abschließende Entscheidung des Gesetzgebers über die in einer verspäteten Antragstellung liegenden Folgen von Pflichtverletzungen der Verwaltung dar (BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2, RdNr 20 mwN aus der Rspr des BSG und dem Schrifttum) ; ist die Fristversäumnis auf einen Behördenfehler zurückzuführen, überschneiden sich also die Tatbestände des § 27 SGB X und des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs, ohne dass letzterer durch ersteren ausgeschlossen würde.

    Ist die verspätete Antragstellung durch behördliche Pflichtverletzung verursacht, so kann der Betroffene die Fristversäumnis unter Heranziehung der Grundsätze über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch möglicherweise (sogar) leichter "überwinden", als wenn er sich ausschließlich auf § 27 SGB X mit seinen besonderen - und in gewisser Hinsicht strengeren - Voraussetzungen stützten könnte (vgl BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2, RdNr 26) .

    Ein solcher Ausschluss würde sich jedenfalls auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch grundsätzlich nicht erstrecken; dieser wäre vielmehr (gleichwohl) anwendbar (vgl BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2, RdNr 26, unter Hinweis auf BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 8, BSGE 73, 56 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 und BSG SozR 4-2600 § 4 Nr. 2) .

    Offenbleiben kann auch, ob die Klägerin - was die Beklagte annimmt, wozu das LSG aber keine Feststellungen getroffen hat - ein (fahrlässiges) Mitverschulden an der Fristversäumnis trifft, etwa weil - wie die Beklagte andeutet - auch in Fällen, in denen die Ursache der Säumnis im Verantwortungsbereich der Behörde liegt, (gleichwohl) eine Obliegenheit zur Erkundigung bestehen könnte (vgl hierzu allgemein BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2, RdNr 21 mwN aus der Rspr) .

  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 39/01 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Hinweispflicht des

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R
    Eine umfassendere Beratungs- und Betreuungspflicht des Sozialleistungsträgers besteht zunächst regelmäßig bei einem entsprechenden Beratungs- und Auskunftsbegehren des Versicherten (vgl BSG, SGb 2000, 616; BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 9 S 59) .

    Dass in der Rechtsprechung des BSG für die Beurteilung allgemein an die Sicht bzw den Standpunkt "eines verständigen Versicherten" angeknüpft wird, ändert hieran nichts; insoweit ist nämlich nur gemeint, dass einzelne Versicherte auf "für sie" naheliegende Gestaltungsmöglichkeiten "in typischen Fallkonstellationen" hingewiesen werden sollen (vgl mit dieser Akzentuierung etwa BSG SozR 3-2600 § 115 Nr. 9 S 59).

  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 22/06 R

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer - Hinweispflicht der BA - Zulassung der

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R
    Jedoch reichen solche "Anfangshinweise" - wie sie die Beklagte selbst bezeichnet - nicht aus, wenn (wie hier) im Rahmen einer konkreten Sachbearbeitung eine gesteigerte Hinweispflicht (vgl hierzu BSGE 98, 108 = SozR 4-4300 § 324 Nr. 3, RdNr 21) besteht.

    Allein schon die konkrete Kontaktaufnahme des Versicherten mit der Beklagten begründete hier eine gesteigerte Hinweispflicht (vgl allgemein BSG SozR 4-4300 § 324 Nr. 3 RdNr 21).

  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R
    Der im angefochtenen Urteil festgestellte Sachverhalt begründet einen Herstellungsanspruch der Klägerin wegen der Verletzung behördlicher Beratungs- und Betreuungspflichten (vgl §§ 14, 15 SGB I) mit der Folge, dass der verspätete Antrag der Klägerin als rechtzeitig gestellt anzusehen ist; dass eine Antragspflichtversicherung allgemein im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs "herbeigeführt" werden kann, ist durch die Rechtsprechung des BSG geklärt (vgl BSG SozR 4-2600 § 4 Nr. 2 RdNr 23; ferner BSG SozR 3-2200 § 1227 Nr. 8 S 15; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 15 S 42 ff) .

    Ein solcher Ausschluss würde sich jedenfalls auf den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch grundsätzlich nicht erstrecken; dieser wäre vielmehr (gleichwohl) anwendbar (vgl BSGE 96, 44 = SozR 4-1300 § 27 Nr. 2, RdNr 26, unter Hinweis auf BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 8, BSGE 73, 56 = SozR 3-1200 § 14 Nr. 9 und BSG SozR 4-2600 § 4 Nr. 2) .

  • BSG, 27.07.2004 - B 7 SF 1/03 R

    Nachteilsausgleich nach dem sächsischen Gesetz über die Gewährung eines

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R
    Der Grundsatz der formellen Publizität von Gesetzen wird bei einer konkreten Kontaktaufnahme mit dem Sozialleistungsträger durch die Beratungs- und Betreuungspflichten nach §§ 14, 15 SGB I "überlagert"; der Sozialleistungsträger kann sich bei einem Behördenfehler hierauf nicht berufen (vgl schon BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 5 RdNr 7) .
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R
    Einen solchen - von der Beklagten hervorgehobenen - (allgemeingültigen) Erfahrungssatz, zu dessen Aufstellung die Gerichte allein aufgrund allgemeiner oder eigener Wahrnehmungen, dh ohne weitere empirische (statistische, demoskopische) Grundlage, möglicherweise nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen legitimiert sein könnten, dessen Bestehen dann allerdings - wegen seiner Nähe zur Tatsachenfeststellung - auch (wohl) nur eingeschränkt - nämlich bei zulässigen Verfahrensrügen - revisionsgerichtlicher Kontrolle unterläge (vgl BSGE 91, 23 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 1 RdNr 12) , hat das LSG seiner Beurteilung nicht zugrunde gelegt.
  • BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 1/08 R

    Arbeitslosenversicherung - Begriff der selbstständigen Tätigkeit iS von § 28a Abs

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R
    Weil auf einen (Weiterversicherungs)Antrag hin - wenn auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen - Versicherungspflicht nach § 28a SGB III kraft Gesetzes eintritt, bedurfte es insoweit lediglich eines Feststellungsantrags (vgl BSG vom 3.6.2009 - B 12 AL 1/08 R - Juris RdNr 9; zuletzt BSG SozR 4-4300 § 28a Nr. 3 RdNr 12) .
  • BSG, 26.10.1994 - 11 RAr 5/94

    Altersübergangsgeld - Arbeitsamt - Hinweispflicht

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R
    Dabei ist die Frage, ob eine Gestaltungsmöglichkeit - nach den bekannten tatsächlichen Umständen - "klar zu Tage liegt", allein nach objektiven Merkmalen zu beurteilen (vgl BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 16 S 50; ferner BSGE 49, 76, 77 f = SozR 2200 § 1418 Nr. 6) .
  • LSG Hessen, 11.10.2010 - L 9 AL 165/09

    Arbeitslosenversicherung - Geschäftsführer einer GmbH mit Minderheitsbeteiligung

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R
    Hiervon ausgehend kann der Senat die von Beginn an kontrovers diskutierte Frage unentschieden lassen, ob sich - wie die Beklagte meint - aus § 28a SGB III für die für die freiwillige Weiterversicherung geltende Antragsfrist des § 28a Abs. 2 S 2 SGB III aF ergibt, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung dieser Frist iS von § 27 Abs. 5 SGB X unzulässig ist, also ein Fall vorliegt, in dem die gesetzliche Regelung "mit der Frist steht und fällt" (vgl hierzu allgemein BSG SozR 4-7833 § 4 Nr. 1 RdNr 13 mwN) oder die Antragsfrist - so das LSG und die Klägerin (unter Hinweis auf die im Schrifttum überwiegend vertretene Auffassung und Hessisches LSG Urteil vom 11.10.2010 - L 9 AL 165/09 - info also 2011, 23 = Juris) - einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand "zugänglich" ist, weil sich (im Wege der Auslegung) aus Sinn und Zweck des Fristerfordernisses (und der Gesetzgebungsgeschichte) gerade nicht entnehmen lässt, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen sein soll.
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R
    Dabei ist die Frage, ob eine Gestaltungsmöglichkeit - nach den bekannten tatsächlichen Umständen - "klar zu Tage liegt", allein nach objektiven Merkmalen zu beurteilen (vgl BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 16 S 50; ferner BSGE 49, 76, 77 f = SozR 2200 § 1418 Nr. 6) .
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 25/93

    Selbstständige - Feiwillige Weiterversicherung - Pflichtbeiträge

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 6/07 R

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist auf Erziehungsgeld - Zurechnung

  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 33/96

    Antragspflichtversicherung in der Angestelltenversicherung in der Zeit vor dem

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 91/11 R

    Pflegezeit als Berücksichtigungszeit vom 1. 1. 1992 bis 31. 3. 1995 -

    Der Herstellungsanspruch erfordert eine Pflichtverletzung eines Sozialleistungsträgers und einen hierdurch beim Betroffenen hervorgerufenen rechtlichen Nachteil auf dem Gebiet des Sozialrechts; als Rechtsfolge ist der Zustand wiederherzustellen, der ohne die Pflichtverletzung bestehen würde, wobei dies nur durch eine an sich zulässige Amtshandlung geschehen darf (BSG SozR 4-1200 § 14 Nr. 13 RdNr 26 mwN; BSG Urteil vom 4.9.2013 - B 12 AL 2/12 R - Juris RdNr 19, zur Veröffentlichung in SozR 4-4300 § 28a Nr. 5 vorgesehen) .
  • VG Köln, 24.11.2021 - 26 K 475/21
    Im Regelfall ist eine solche Beratung nur aufgrund einer Initiative des Ratsuchenden zu erteilen, BSG, Urt. v. 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R, juris, Rn. 29 m. w. N.; BSG, Urt. v. 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R, juris, Rn. 21; Hase, in: BeckOK Sozialrecht, 62. Edition, Stand 01.09.2021, § 14 SGB I Rn. 6 m. w. N., die vorliegend im fraglichen Zeitraum seitens der Klägerin nicht ergriffen worden ist.

    BSG, Urt. v. 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R, juris, Rn. 29 m. w. N.; BSG, Urt. v. 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R, juris, Rn. 21. Vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 17.01.2011 - 12 E 970/10, juris, Rn. 34 ff.

    Insoweit bejahend u. a. BSG, Urt. v. 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R, juris, Rn. 20 f. m. w. N.; BSG, Urt. v. 04.09.2013 - B 12 AL 2/12 R, juris, Rn. 17; BSG, Urt. v. 10.12.2013 - B 13 R 91/11 R, juris, Rn. 28. Eine Anwendbarkeit des Herstellungsanspruchs bei Versäumen einer gesetzlichen Frist vereinend BVerwG, Urt. v. 18.04.1997 - 8 C 38/95, juris, Rn. 9 f.; OVG NRW, Urt. v. 14.12.2009 - 12 A 3324/08, juris, Rn. 60 ff.; Schleswig-Holsteinisches VG, Urt. v. 30.03.2005 - 15 A 242/04, juris, Rn. 34.

  • LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 180/10

    Anspruch auf Versicherungspflicht auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung;

    Ein Verfahren zu der Frage, ob bei der Versäumung der Monatsfrist nach § 28a Abs. 2 S 2 SGB III in der Vorgängerfassung der hier anwendbaren Bestimmung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich ausgeschlossen ist, ist vor dem Bundessozialgericht anhängig (Az: B 12 AL 2/12).

    Das LSG Niedersachsen-Bremen hat es in seinem Urteil vom 22. Mai 2012 (L 11 AL 86/08, juris Rn. 18 ff.; hierzu ist die Revision anhängig beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 12 AL 2/12) dahinstehen lassen, ob es sich bei der erwähnten Frist um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist handele oder nicht.

    Zwar ist die Rechtsfrage ob bei Versäumung der Frist des § 27 Abs. 1 S. 3 SGB III a.F. eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommt, höchstrichterlich noch nicht geklärt und ein Verfahren beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 12 AL 2/12 anhängig.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht