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   BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 16/17 R   

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https://dejure.org/2018,35118
BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 16/17 R (https://dejure.org/2018,35118)
BSG, Entscheidung vom 04.09.2018 - B 12 KR 16/17 R (https://dejure.org/2018,35118)
BSG, Entscheidung vom 04. September 2018 - B 12 KR 16/17 R (https://dejure.org/2018,35118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See nach § 177 Abs 2 SGB 5 aF - Wegfall der Leistungen nach dem SGB 2 wegen Rentenbezug - fehlerhafte Meldung der Agentur für Arbeit - Begründungspflicht einer Entscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de

    Krankenversicherung - Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See nach § 177 Abs 2 SGB 5 aF - Wegfall der Leistungen nach dem SGB 2 wegen Rentenbezug - fehlerhafte Meldung der Agentur für Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    AOK Rheinland/Hamburg ./. DRV Knappschaft-Bahn-See und Beigeladene

    Beitragsrecht, Krankenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 350
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.12.2011 - B 12 KR 21/10 R

    Krankenversicherung - Wirksamkeit der Krankenkassenwahl durch

    Auszug aus BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 16/17 R
    Nicht ausreichend ist aber eine reine "Wissenserklärung", wenn etwa ein Leistungsempfänger in seinem Antrag auf Alg II-Leistungen keine Wahl erklärt, sondern lediglich eine Krankenkasse unter Angabe seiner Versicherungsnummer als die Krankenkasse angibt, von der er zuletzt Leistungen bezogen hat ( vgl BSG Urteil vom 21.12.2011 - B 12 KR 21/10 R - SozR 4-2500 § 175 Nr. 3 RdNr 23) .
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 26/15 R

    Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht

    Auszug aus BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 16/17 R
    Die Wahlrechtserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige und rechtsgestaltende Willenserklärung, die dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist ( vgl BSG Urteil vom 8.3.2016 - B 1 KR 26/15 R - SozR 4-2500 § 264 Nr. 7) .
  • BVerfG, 01.08.1984 - 1 BvR 1387/83
    Auszug aus BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 16/17 R
    Dafür muss das Gericht aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln ( vgl BVerfG Beschluss vom 1.8.1984 - 1 BvR 1387/83 - SozR 1500 § 62 Nr. 16; BVerfG Beschluss vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11) .
  • BVerfG, 08.04.2014 - 1 BvR 2933/13

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

    Auszug aus BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 16/17 R
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gebietet nur, dass die Gerichte die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, er verpflichtet sie aber nicht, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen, ihn also zu "erhören" ( BVerfG Beschluss vom 8.4.2014 - 1 BvR 2933/13 - NZS 2014, 539 RdNr 13 mwN ) .
  • BVerfG, 25.03.2010 - 1 BvR 2446/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG und Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung zur

    Auszug aus BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 16/17 R
    Dafür muss das Gericht aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln ( vgl BVerfG Beschluss vom 1.8.1984 - 1 BvR 1387/83 - SozR 1500 § 62 Nr. 16; BVerfG Beschluss vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - Juris RdNr 11) .
  • BSG, 22.01.2008 - B 13 R 144/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Verletzung der Begründungspflicht einer

    Auszug aus BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 16/17 R
    Die Begründungspflicht wäre selbst dann nicht verletzt, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und tatsächlichen Gegebenheiten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sein sollten ( BSG Beschluss vom 22.1.2008 - B 13 R 144/07 B - Juris RdNr 7 mwN ) .
  • BSG, 21.09.1967 - 2 RU 65/66

    Voraussetzungen eines Teilurteils - Leistungsfeststellung - Änderung maßgebender

    Auszug aus BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 16/17 R
    Das LSG hat ihre Berufung gegen das Teil-Urteil (§ 202 SGG iVm § 301 ZPO ; vgl BSG Urteil vom 21.9.1967 - 2 RU 65/66 - BSGE 27, 142 = SozR Nr. 5 zu § 301 ZPO ) des SG zu Recht zurückgewiesen.
  • BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 20/02 R

    Krankenversicherung - freiwilliger Beitritt - Beginn des Dreimonatszeitraums -

    Auszug aus BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 16/17 R
    Eigenständig und alternativ gleichwertig liegt ein Krankenversicherungsschutz begründender "Bezug" von Alg in dem Zeitraum vor, für den es durch besonderen Verwaltungsakt zuerkannt worden ist ( BSG Urteil vom 22.5.2003 - B 12 KR 20/02 R - Juris RdNr 21) .
  • BSG, 03.03.2022 - B 4 AS 321/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Eine Entscheidung ist nicht schon dann nicht mit Gründen versehen, wenn das Gericht sich unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz gefasst und nicht jeden Gesichtspunkt, der möglicherweise hätte erwähnt werden können, behandelt hat oder wenn seine Ausführungen zu den rechtlichen Voraussetzungen oder zum tatsächlichen Geschehen falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sind (BSG vom 4.9.2018 - B 12 KR 16/17 R - juris RdNr 25) .

    Selbst fehlerhafte Gründe sind dem vollständigen Fehlen von Gründen vielmehr erst dann gleichzusetzen, wenn sie rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass die angeführten Gründe unter keinem Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (BSG vom 4.9.2018 - B 12 KR 16/17 R - juris RdNr 25) .

  • BSG, 10.03.2022 - B 11 AL 64/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Eine Entscheidung ist indes nicht schon dann nicht mit Gründen versehen, wenn das Gericht sich unter Beschränkung auf den Gegenstand der Entscheidung kurz gefasst und nicht jeden Gesichtspunkt, der möglicherweise hätte erwähnt werden können, behandelt hat oder wenn seine Ausführungen zu den rechtlichen Voraussetzungen oder zum tatsächlichen Geschehen falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sind (BSG vom 4.9.2018 - B 12 KR 16/17 R - juris RdNr 25) .

    Selbst fehlerhafte Gründe sind dem vollständigen Fehlen von Gründen vielmehr erst dann gleichzusetzen, wenn sie rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass die angeführten Gründe unter keinem Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (BSG vom 4.9.2018 - B 12 KR 16/17 R - juris RdNr 25) .

  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 69/19 B

    Kosten für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Dafür muss das Gericht aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln (vgl BVerfG vom 1.8.1984 - 1 BvR 1387/83 - SozR 1500 § 62 Nr. 16; BVerfG vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris RdNr 11; BSG Urteil vom 4.9.2018 - B 12 KR 16/17 R - juris RdNr 25) .
  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 65/19 B

    Kodierung einer bikuspidalen Aortenklappe

    Dafür muss das Gericht aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln (vgl BVerfG vom 1.8.1984 - 1 BvR 1387/83 - SozR 1500 § 62 Nr. 16; BVerfG vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris RdNr 11; BSG Urteil vom 4.9.2018 - B 12 KR 16/17 R - juris RdNr 25) .
  • LSG Sachsen, 25.09.2019 - L 1 KR 234/15
    Dies ist auch einleuchtend vor dem Hintergrund, dass die von den Beteiligten tatsächlich gelebte Praxis (Meldung oder Stornierung der Meldung, Ausgabe, Nutzung oder Rückgabe einer Versichertenkarte) nichts an der - allein aus dem Gesetz folgenden - versicherungsrechtlichen Situation zu ändern vermag (vgl. BSG, Urteil vom 04.09.2018 - B 12 KR 16/17 R - juris Rn. 21).
  • BSG, 07.10.2021 - B 1 KR 23/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Dafür muss das Gericht aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln (vgl BVerfG vom 1.8.1984 - 1 BvR 1387/83 - SozR 1500 § 62 Nr. 16; BVerfG vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris RdNr 11; BSG vom 4.9.2018 - B 12 KR 16/17 R - juris RdNr 25) .
  • BSG, 07.12.2020 - B 8 SO 22/20 B

    Kostenübernahme für die stationäre Unterbringung eines geistig behinderten Kindes

    Dabei muss das Gericht nach der ständigen Rechtsprechung nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln (vgl zB BSG vom 4.9.2018 - B 12 KR 16/17 R - juris RdNr 25 mwN) ; es braucht nicht zu Fragen Stellung nehmen, auf die es nach seiner Auffassung nicht ankommt.
  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 67/19 B

    Erstattung der Kosten für stationäre Maßnahmen

    Dafür muss das Gericht aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln (vgl BVerfG vom 1.8.1984 - 1 BvR 1387/83 - SozR 1500 § 62 Nr. 16; BVerfG vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris RdNr 11; BSG Urteil vom 4.9.2018 - B 12 KR 16/17 R - juris RdNr 25) .
  • OLG Hamm, 17.08.2020 - 11 W 51/20

    Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Amtspflichtverletzung, Schutzbereich, Jobcenter,

    Die materiell-rechtliche Stellung des Versicherten wird nicht davon beeinflusst, ob überhaupt und wann eine Meldung, z. B nach § 201 SGB V, erfolgt (vgl. BSG, Urteil vom 04. September 2018 - B 12 KR 16/17 R -, juris, Rn. 22).
  • BSG, 08.09.2021 - B 1 KR 61/21 B

    Anspruch auf Zahlung eines Kleiderverschleißgeldes Verfahrensrüge im

    Dafür muss das Gericht aber nicht jeden Gesichtspunkt, der erwähnt werden könnte, abhandeln (vgl BVerfG vom 1.8.1984 - 1 BvR 1387/83 - SozR 1500 § 62 Nr. 16; BVerfG vom 25.3.2010 - 1 BvR 2446/09 - juris RdNr 11; BSG vom 4.9.2018 - B 12 KR 16/17 R - juris RdNr 25) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2019 - L 4 KR 232/15
  • SG Rostock, 06.02.2020 - S 17 KR 476/16

    Krankenversicherung - Krankengeld - Wirksamkeit einer Wahlerklärung nach § 44 Abs

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