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   BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B   

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https://dejure.org/2017,42523
BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B (https://dejure.org/2017,42523)
BSG, Entscheidung vom 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B (https://dejure.org/2017,42523)
BSG, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - B 5 RE 6/17 B (https://dejure.org/2017,42523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rentenversicherungspflicht; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Höchstrichterlich bereits geklärte Rechtsfrage; Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherungspflicht; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Höchstrichterlich bereits geklärte Rechtsfrage; Anforderungen an die Beschwerdebegründung

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Rentenversicherungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl 2014, § 160a RdNr 32 ff).

    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Urteil des LSG enthaltene Rechtssatz dazu im Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

    Das ist nicht der Fall, wenn es eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall lediglich verkannt haben sollte (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN) oder sich einem höchstrichterlichen Rechtssatz anschließt, den von ihm zu entscheidenden Sachverhalt aber falsch beurteilt und daher fehlerhaft unter den höchstrichterlichen Rechtssatz subsumiert.

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B
    Grundsätzlich gilt jedoch die tatsächliche Vermutung, dass ein Gericht das Vorbringen der Beteiligten und den Akteninhalt zur Kenntnis genommen und erwogen hat, zumal es nach Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet ist, sich mit jedem Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl BVerfG SozR 1500 § 62 Nr. 16; BVerfGE 96, 205, 216 f).

    Deshalb muss die Beschwerdebegründung "besondere Umstände" des Einzelfalls aufzeigen, aus denen geschlossen werden kann, dass wesentlicher Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen worden ist (vgl zB BVerfG [Kammer] Beschluss vom 27.5.2009 - 1 BvR 512/09 - Juris RdNr 9; BVerfGE 96, 205, 216 f [BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94] ; BSG Beschluss vom 29.1.1997 - 6 BKa 22/95 - Juris RdNr 7).

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV -

    Auszug aus BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B
    Der Kläger geht insoweit insbesondere nicht auf das Urteil des 12. Senats des BSG vom 4.11.2009 (B 12 R 3/08 R - BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 27) ein, in dem ausgeführt ist, das vom LSG unter Berücksichtigung der Strukturen des Franchisesystems und nach einer Gesamtwürdigung der Einzelumstände gefundene Ergebnis, dass die selbstständige Tätigkeit der dortigen Klägerin nach ihrem Erscheinungsbild in die Nähe einer abhängigen Verkaufstätigkeit rücke, sei nicht zu beanstanden.

    Er macht geltend, das Berufungsgericht weiche von dem Urteil des BSG vom 4.11.2009 (aaO) ab, in dem festgestellt worden sei, dass die dortige Franchisenehmerin rechtlich und faktisch keine Möglichkeit zu weiterer (nennenswerter) unternehmerischer Betätigung gehabt habe.

  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt ua dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachkommt (BVerfGE 25, 137, 140 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67] ; BVerfG [Kammer] Beschluss vom 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - Juris RdNr 45 mwN).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt ua dann vor, wenn das Gericht seiner Pflicht, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzubeziehen, nicht nachkommt (BVerfGE 25, 137, 140 [BVerfG 15.01.1969 - 2 BvR 326/67] ; BVerfG [Kammer] Beschluss vom 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 - Juris RdNr 45 mwN).
  • BVerfG, 27.05.2009 - 1 BvR 512/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG)

    Auszug aus BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B
    Deshalb muss die Beschwerdebegründung "besondere Umstände" des Einzelfalls aufzeigen, aus denen geschlossen werden kann, dass wesentlicher Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen worden ist (vgl zB BVerfG [Kammer] Beschluss vom 27.5.2009 - 1 BvR 512/09 - Juris RdNr 9; BVerfGE 96, 205, 216 f [BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94] ; BSG Beschluss vom 29.1.1997 - 6 BKa 22/95 - Juris RdNr 7).
  • BSG, 29.01.1997 - 6 BKa 22/95

    Honorarkürzungen bei einem Hautarzt wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise ;

    Auszug aus BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B
    Deshalb muss die Beschwerdebegründung "besondere Umstände" des Einzelfalls aufzeigen, aus denen geschlossen werden kann, dass wesentlicher Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und nicht erwogen worden ist (vgl zB BVerfG [Kammer] Beschluss vom 27.5.2009 - 1 BvR 512/09 - Juris RdNr 9; BVerfGE 96, 205, 216 f [BVerfG 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94] ; BSG Beschluss vom 29.1.1997 - 6 BKa 22/95 - Juris RdNr 7).
  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 21/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 SGB

    Auszug aus BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B
    Darüber hinaus setzt sich der Kläger nicht mit dem Urteil des Senats vom 23.4.2015 (B 5 RE 21/14 R - BSGE 118, 286 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 19, RdNr 30 ff) auseinander, nach dem bei Prüfung des Anwendungsbereichs des § 2 S 1 Nr. 9 SGB VI auch auf tatsächliche Gegebenheiten abzustellen ist.
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 24/07 B
    Auszug aus BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B
    Er hat insoweit keine abstrakt-generellen Rechtsfragen zum Inhalt oder Anwendungsbereich einer revisiblen Norm (vgl § 162 SGG) gestellt (vgl Senatsbeschluss vom 6.4.2010 - B 5 R 8/10 B - BeckRS 2010, 68786 RdNr 10; BSG Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 24/07 B - BeckRS 2009, 50073 RdNr 7).
  • BSG, 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B

    Zulassung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung der

    Auszug aus BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B
    Dagegen kann die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zugelassen werden, wenn das Berufungsgericht eine Tatsache, die für die Entscheidung der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochenen Rechtsfrage erheblich sein würde, noch nicht festgestellt hat und damit nur die Möglichkeit besteht, dass sie nach Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht und nach weiterer Sachverhaltsaufklärung entscheidungserheblich werden kann (BSG Beschluss vom 10.11.2008 - B 12 R 14/08 B - Juris mwN).
  • BSG, 12.05.1999 - B 4 RA 181/98 B

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

  • BSG, 06.04.2010 - B 5 R 8/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung

  • LSG Bayern, 22.03.2017 - L 6 R 71/15
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