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   BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R   

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https://dejure.org/2009,2079
BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R (https://dejure.org/2009,2079)
BSG, Entscheidung vom 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R (https://dejure.org/2009,2079)
BSG, Entscheidung vom 04. November 2009 - B 12 R 7/08 R (https://dejure.org/2009,2079)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für einen Auftraggeber - Arbeitgeber einer abhängigen Beschäftigung neben einer selbstständigen Tätigkeit kein weiterer Arbeitgeber

  • openjur.de

    Rentenversicherung; Versicherungspflicht; Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit und einer abhängigen Beschäftigung; Arbeitgeber der abhängigen Beschäftigung kein weiterer Auftraggeber

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht als selbstständiger Handelsvertreter in der gesetzlichen Rentenversicherung; Tätigkeit nur für einen Auftraggeber

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Rentenversicherung; Versicherungspflicht; Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit und einer abhängigen Beschäftigung; Arbeitgeber der abhängigen Beschäftigung kein weiterer Auftraggeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht als selbstständiger Handelsvertreter in der gesetzlichen Rentenversicherung; Tätigkeit nur für einen Auftraggeber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Handelsvertreter mit einem Auftraggeber

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rentenversicherungspflicht, Scheinselbständigkeit, Abgrenzung HV / AN, Versicherungspflicht aus selbstständiger Tätigkeit nur für einen Auftraggeber, Arbeitgeber einer abhängigen Beschäftigung neben einer selbstständigen Tätigkeit kein weiterer Arbeitgeber

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Sind Handelsvertreter sozialversicherungspflichtig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 569 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einbeziehung des Klägers in die Rentenversicherungspflicht bestehen nicht (vgl insoweit Urteil des Senats vom 10.5. 2006, B 12 RA 2/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 27 ff).

    Die Feststellungen des LSG zum Inhalt des zugrunde liegenden Handelsvertretervertrags (und seiner tatsächlichen Durchführung) tragen seine Annahme, dass der Kläger bei der Ausübung dieser Tätigkeit die Rechtsstellung eines Handelsvertreters iS des Handelsgesetzbuchs (HGB) innehatte, dessen Selbstständigkeit darauf beruht, dass er im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB; zur Zulässigkeit der Anknüpfung an den Begriff der Selbstständigkeit im HGB vgl Urteil des Senats vom 10.5. 2006, aaO, RdNr 14, mwN).

    Weil der Kläger als Handelsvertreter nicht selbst Partei des mit seinen Kunden zustande kommenden Vertrags geworden ist, kommen diese als Auftraggeber von vornherein nicht in Betracht (zum Erfordernis vertraglicher Beziehungen vgl Urteil des Senats vom 10.5. 2006, aaO, RdNr 26).

    Der Senat hat im Zusammenhang mit der in § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst a SGB VI geregelten Voraussetzung ausgeführt, dass dieser eine Indizwirkung für die wirtschaftliche Lage des selbstständig Tätigen beigelegt werden dürfe, und darauf hingewiesen, dass die Anknüpfung an die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit von ihm schon früher für zulässig gehalten worden sei (vgl Urteil des Senats vom 10.5. 2006, aaO, RdNr 22).

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV -

    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R
    a) Im Zusammenhang mit der Beurteilung der Rentenversicherungspflicht eines Franchise-Nehmers, der (lediglich) eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt hatte, hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tage (B 12 R 3/08 R, Umdruck S 7 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) dargelegt, dass dem Begriff "Auftraggeber" in § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI ein eindeutiger Wortsinn nicht zu entnehmen ist.

    Im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen ist die weitere Voraussetzung der Tätigkeit nur für einen Auftraggeber in gleichem Maße aussagekräftig (vgl Urteil vom heutigen Tage, B 12 R 3/08 R, Umdruck S 12).

  • BSG, 05.07.2006 - B 12 RA 4/05 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - für mehrere Auftraggeber tätiger

    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R
    Zwar hat der Senat in der Vergangenheit stets die Sonderstellung des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI betont, die darin besteht, dass er auf bei seinem Inkrafttreten noch nicht Versicherungspflicht begründende Sachverhalte begrenzt ist mit der Folge, dass es im Verhältnis zu den Versicherungspflichttatbeständen der Nummern 1 bis 8 des § 2 Satz 1 SGB VI zu Fällen einer sog Gesetzeskonkurrenz nicht kommen kann (vgl Urteil vom 5.7. 2006, B 12 RA 4/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 9 RdNr 14; Urteil vom 23.11.2005, B 12 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 231 Nr. 1 RdNr 16).
  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R

    Rentenversicherung - selbstständiger Lehrer - Beschäftigung von mehreren

    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R
    Zwar hat der Senat in der Vergangenheit stets die Sonderstellung des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI betont, die darin besteht, dass er auf bei seinem Inkrafttreten noch nicht Versicherungspflicht begründende Sachverhalte begrenzt ist mit der Folge, dass es im Verhältnis zu den Versicherungspflichttatbeständen der Nummern 1 bis 8 des § 2 Satz 1 SGB VI zu Fällen einer sog Gesetzeskonkurrenz nicht kommen kann (vgl Urteil vom 5.7. 2006, B 12 RA 4/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 9 RdNr 14; Urteil vom 23.11.2005, B 12 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 231 Nr. 1 RdNr 16).
  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw

    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R
    In der Rechtsprechung des Senats ist weiter dargelegt, dass ein unbestimmter (rechtspolitischer) Begriff des arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen im Gesetz selbst keinen Niederschlag gefunden hat und die "Arbeitnehmerähnlichkeit" der betroffenen Selbstständigen notwendig, aber auch stets hinreichend und abschließend in den normativen und allein subsumtionsfähigen Kriterien des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI zum Ausdruck kommt (vgl Urteil des Senats vom 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R, BSGE 95, 275 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 7, jeweils RdNr 26).
  • BSG, 02.06.1982 - 12 RK 66/80

    Versicherungsfreiheit; Beamter; Beamtenverhältnis; Versicherungspflicht

    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R
    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbstständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (vgl stellvertretend - zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB VI - BSG, Urteil vom 13.9. 1979, 12 RK 26/77, BSGE 49, 38, 39 f = SozR 2200 § 1227 Nr. 29 S 67, 68 f, mwN; Urteil vom 2.6. 1982, 12 RK 66/80, SozR 5800 § 2 Nr. 3; siehe auch - hieran anknüpfend - die Begründung zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992, BT-Drucks 11/4124 S 148).
  • BSG, 13.09.1979 - 12 RK 26/77

    Beschäftigungsverhältnis - Doppelberufler - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R
    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbstständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (vgl stellvertretend - zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB VI - BSG, Urteil vom 13.9. 1979, 12 RK 26/77, BSGE 49, 38, 39 f = SozR 2200 § 1227 Nr. 29 S 67, 68 f, mwN; Urteil vom 2.6. 1982, 12 RK 66/80, SozR 5800 § 2 Nr. 3; siehe auch - hieran anknüpfend - die Begründung zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992, BT-Drucks 11/4124 S 148).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.06.2004 - L 11 KR 519/04

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht nach § 2 S 1 Nr 9 SGB 6 -

    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R
    Dieser steht ihm nicht etwa entgegen, wie das Berufungsgericht und ein Teil der Literatur (vgl Hanau/Eltzschig, NZS 2002, S 281, 286; Fichte, in: Hauck/Noftz, SGB VI, Stand Mai 2007, K § 2 RdNr 84, unter Hinweis auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 30.6. 2004, L 11 KR 519/04 [in juris veröffentlicht]; Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung im SGB, Stand März 2008, § 2 Anm 21) meinen.
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R
    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbstständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (vgl stellvertretend - zur Rechtslage vor Inkrafttreten des SGB VI - BSG, Urteil vom 13.9. 1979, 12 RK 26/77, BSGE 49, 38, 39 f = SozR 2200 § 1227 Nr. 29 S 67, 68 f, mwN; Urteil vom 2.6. 1982, 12 RK 66/80, SozR 5800 § 2 Nr. 3; siehe auch - hieran anknüpfend - die Begründung zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992, BT-Drucks 11/4124 S 148).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 13/14 R

    Rentenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht - zugelassener

    Es entspricht daher ständiger Rechtsprechung des BSG im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (vgl BSG Urteile vom 4.11.2009 - B 12 R 7/08 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 13 RdNr 19 mit Hinweis auf die Rechtslage bereits vor Inkrafttreten des SGB VI, vom 13.9.1979 - 12 RK 26/77 - BSGE 49, 38, 39 f = SozR 2200 § 1227 Nr. 29 S 67, 68 f, mwN und vom 2.6.1982 - 12 RK 66/80 - SozR 5800 § 2 Nr. 3; s auch - hieran anknüpfend - die Begründung zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992, BT-Drucks 11/4124 S 148) .
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Es entspricht daher ständiger Rechtsprechung des BSG im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (vgl BSG Urteile vom 4.11.2009 - B 12 R 7/08 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 13 RdNr 19 mit Hinweis auf die Rechtslage bereits vor Inkrafttreten des SGB VI, vom 13.9.1979 - 12 RK 26/77 - BSGE 49, 38, 39 f = SozR 2200 § 1227 Nr. 29 S 67, 68 f, mwN und vom 2.6.1982 - 12 RK 66/80 - SozR 5800 § 2 Nr. 3; s auch - hieran anknüpfend - die Begründung zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992, BT-Drucks 11/4124 S 148) .
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 3/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Es entspricht daher ständiger Rechtsprechung des BSG im Rentenversicherungsrecht, dass, wenn nebeneinander verschiedene rentenversicherungsrechtlich bedeutsame Sachverhalte vorliegen, das Bestehen von Versicherungspflicht (oder Versicherungsfreiheit bzw Versicherungsbefreiung) hinsichtlich des einen Sachverhalts grundsätzlich keine Wirkung für den anderen Sachverhalt hat, jeder Sachverhalt mithin, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, selbständig zu beurteilen ist und es deshalb zulässigerweise zu Mehrfachversicherungen und mehrfacher Beitragspflicht kommen kann (vgl BSG Urteile vom 4.11.2009 - B 12 R 7/08 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 13 RdNr 19 mit Hinweis auf die Rechtslage bereits vor Inkrafttreten des SGB VI, vom 13.9.1979 - 12 RK 26/77 - BSGE 49, 38, 39 f = SozR 2200 § 1227 Nr. 29 S 67, 68 f, mwN und vom 2.6.1982 - 12 RK 66/80 - SozR 5800 § 2 Nr. 3; s auch - hieran anknüpfend - die Begründung zum Entwurf eines Rentenreformgesetzes 1992, BT-Drucks 11/4124 S 148) .
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