Rechtsprechung
   BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 9/20 R   

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https://dejure.org/2021,44618
BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 9/20 R (https://dejure.org/2021,44618)
BSG, Entscheidung vom 04.11.2021 - B 6 KA 9/20 R (https://dejure.org/2021,44618)
BSG, Entscheidung vom 04. November 2021 - B 6 KA 9/20 R (https://dejure.org/2021,44618)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 95 Abs 7 SGB 5, § 95d SGB 5, § 24 Abs 6 Ärzte-ZV, Art 3 GG
    Vertragsärztliche Versorgung - Fortbildungspflicht - Fachgebietswechsel - Recht der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sanktionierung eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Nachweis der Fortbildung aus der Zeit vor dem Fachgebietswechsel

  • rewis.io

    Vertragsärztliche Versorgung - Fortbildungspflicht - Fachgebietswechsel - Recht der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sanktionierung eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Nachweis der Fortbildung aus der Zeit vor dem Fachgebietswechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Fortbildungspflicht - Fachgebietswechsel - Recht der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sanktionierung eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Nachweis der Fortbildung aus der Zeit vor dem Fachgebietswechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Fortbildungsnachweispflicht des Arztes gilt auch bei Zulassungswechsel

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Dr. K. ./. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

    Kassenarztrecht - vertragsärztliche Versorgung - Honorarkürzung - Verletzung - Fortbildungspflicht - Zulassungsverzicht - Neuzulassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 518
 
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Wird zitiert von ...

  • SG Marburg, 15.02.2022 - S 12 KA 136/21
    Der Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BSG, Urt. v. 04.11.2021 - B 6 KA 9/20 R - SozR 4 , juris Rdnr. 37 m.w.N.).
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