Rechtsprechung
BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 9/20 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- openjur.de
- Bundessozialgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 95 Abs 7 SGB 5, § 95d SGB 5, § 24 Abs 6 Ärzte-ZV, Art 3 GG
Vertragsärztliche Versorgung - Fortbildungspflicht - Fachgebietswechsel - Recht der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sanktionierung eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Nachweis der Fortbildung aus der Zeit vor dem Fachgebietswechsel - rewis.io
Vertragsärztliche Versorgung - Fortbildungspflicht - Fachgebietswechsel - Recht der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sanktionierung eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Nachweis der Fortbildung aus der Zeit vor dem Fachgebietswechsel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Vertragsärztliche Versorgung - Fortbildungspflicht - Fachgebietswechsel - Recht der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sanktionierung eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Nachweis der Fortbildung aus der Zeit vor dem Fachgebietswechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Fortbildungsnachweispflicht des Arztes gilt auch bei Zulassungswechsel
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Dr. K. ./. Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
Kassenarztrecht - vertragsärztliche Versorgung - Honorarkürzung - Verletzung - Fortbildungspflicht - Zulassungsverzicht - Neuzulassung
Verfahrensgang
- SG München, 28.02.2018 - S 20 KA 266/16
- LSG Bayern, 16.01.2019 - L 12 KA 11/18
- BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 9/20 R
Papierfundstellen
- NZS 2022, 518
Wird zitiert von ...
- SG Marburg, 15.02.2022 - S 12 KA 136/21 Der Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten oder Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die unterschiedliche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BSG, Urt. v. 04.11.2021 - B 6 KA 9/20 R - SozR 4 , juris Rdnr. 37 m.w.N.).