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   BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B   

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BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B (https://dejure.org/2007,8700)
BSG, Entscheidung vom 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B (https://dejure.org/2007,8700)
BSG, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - B 2 U 165/06 B (https://dejure.org/2007,8700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Kosten einer Schmerztherapie, einer Physiotherapie sowie eines Muskelstimulators zur Behandlung der Folgen eines beim Schulsport erlittenen Arbeitsunfalls durch die Unfallkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer Entscheidung über ein Prozesskostenhilfegesuch zusammen mit der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 187
 
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Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B
    Daran fehlt es, denn die Beschwerdebegründung beschränkt sich auf die Behauptung, das Berufungsgericht habe die aus dem Beschluss des BVerfG vom 13. März 1990 (BVerfGE 81, 347 [BVerfG 13.03.1990 - 2 BvR 94/88]) zitierten Rechtsgrundsätze nicht beachtet.

    Umgekehrt kann die Erfolgsaussicht verneint werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl BVerfGE 81, 347, 356 ff [BVerfG 13.03.1990 - 2 BvR 94/88]; Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. 2008, § 114 ZPO RdNr. 80 ff; Keller/Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl. 2005, § 73a RdNr. 7 bis 7b, jeweils mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen) .

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B
    Ebenso verhält es sich mit der in anderem Zusammenhang erhobenen Rüge, die Verneinung eines berechtigten Interesses für die Fortsetzungsfeststellungsklage durch das LSG widerspreche den vom BVerfG in dem Beschluss vom 30. April 1997 (BVerfGE 96, 27 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90]) aufgestellten Grundsätzen.
  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B
    Die zu diesem Ergebnis führenden rechtlichen Überlegungen waren bereits Gegenstand früherer Entscheidungen des BSG (siehe etwa Urteil vom 25. März 2003 - B 1 KR 33/01 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 1; Urteil vom 16. November 1999 - B 1 KR 9/97 R - BSGE 85, 132, 133 f = SozR 3-2500 § 27 Nr. 12 S 59 ff; vgl. auch Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl. 2005, § 54 RdNr. 34a) , so dass keine unklare Rechtslage bestand, an die sich eine hinreichende Erfolgsaussicht der Berufung hätte knüpfen können.
  • BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 33/01 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Anspruch auf Krankenbehandlung -

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B
    Die zu diesem Ergebnis führenden rechtlichen Überlegungen waren bereits Gegenstand früherer Entscheidungen des BSG (siehe etwa Urteil vom 25. März 2003 - B 1 KR 33/01 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 1; Urteil vom 16. November 1999 - B 1 KR 9/97 R - BSGE 85, 132, 133 f = SozR 3-2500 § 27 Nr. 12 S 59 ff; vgl. auch Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl. 2005, § 54 RdNr. 34a) , so dass keine unklare Rechtslage bestand, an die sich eine hinreichende Erfolgsaussicht der Berufung hätte knüpfen können.
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BSG, 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B
    Sowohl durch das Hinausschieben der Entscheidung bis zum Abschluss des Verfahrens als auch durch die faktische Ersetzung des Tatbestandsmerkmals "hinreichende Aussicht auf Erfolg" in § 114 der Zivilprozessordnung (ZPO) durch den Maßstab des tatsächlichen Erfolgs der Prozessführung in der Hauptsache wird der Zweck der Prozesskostenhilfe, auch Unbemittelten den Zugang zum Rechtsschutz zu ermöglichen, verfehlt (siehe dazu im Einzelnen: BVerfG Beschluss vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 1) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 19 AS 1810/18

    Erstattung vorläufiger Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II

    Ausgehend vom Standpunkt des Sozialgerichts bei Erlass des Beschlusses , dass das Verfahren aufgrund der Rücknahmefiktion des § 102 Abs. 2 S. 1 SGG am 16.10.2018 beendet wurde, verletzt die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag erst nach Ablauf der Frist des § 102 Abs. 2 S. 1 SGG und bei angenommener Erledigung des Verfahrens den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 04.12.2007 - B 2 U 165/06 B).
  • BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17

    Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf

    Zwar darf das Gericht grundsätzlich über einen spruchreifen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht erst zusammen mit der Hauptsache oder - wie hier der Fall - sogar erst nach der Hauptsache entscheiden; dies gilt erst recht, wenn die Entscheidung zudem mit einer Verkennung der Bewilligungsvoraussetzungen einhergeht (vgl. BVerfG, NJW-RR 1993, 382, 383; NJW 2003, aaO; BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 2 BvR 1267/15, juris Rn. 16; BSG, Beschluss vom 4. Dezember 2007 - B 2 U 165/06 B, juris Rn. 9; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2005, 556, 557; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. August 2013 - L 8 AY 55/13 B, juris Rn. 6; BayLSG, Beschluss vom 23. April 2015 - L 15 SF 25/15 E, juris Rn. 17 ff.; jeweils mwN; vgl. auch Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 118 Rn. 5).
  • BSG, 29.03.2022 - B 12 KR 32/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Sowohl durch das Hinausschieben der Entscheidung bis zum Abschluss des Verfahrens als auch durch die faktische Ersetzung des Tatbestandsmerkmals "hinreichende Aussicht auf Erfolg" in § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 114 Zivilprozessordnung (ZPO) durch den Maßstab des tatsächlichen Erfolgs der Prozessführung in der Hauptsache wird der Zweck der PKH, auch Unbemittelten den Zugang zum Rechtsschutz zu ermöglichen, verfehlt (vgl BSG Beschluss vom 4.12.2007 - B 2 U 165/06 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 9 RdNr 9 unter Hinweis auf BVerfG Beschluss vom 26.6.2003 - 1 BvR 1152/02 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 1) .

    Bei rückschauender Betrachtung hätte dem Kläger bei rechtzeitiger Entscheidung über seinen Antrag PKH zugestanden (vgl hierzu BSG Beschluss vom 4.12.2007 - B 2 U 165/06 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 9 RdNr 10) .

    Insbesondere wenn der entscheidungserhebliche Sachverhalt unübersichtlich und die Erfolgschance nicht nur eine entfernte ist (vgl hierzu BSG Beschluss vom 4.12.2007 - B 2 U 165/06 B - SozR 4-1500 § 62 Nr. 9 RdNr 11) , kann ein hinreichender Zugang zum Rechtsschutz unter Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör möglicherweise erst mithilfe eines Prozessbevollmächtigten gewährleistet werden.

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