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   BSG, 05.01.2012 - B 12 SF 4/11 S   

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BSG, 05.01.2012 - B 12 SF 4/11 S (https://dejure.org/2012,2300)
BSG, Entscheidung vom 05.01.2012 - B 12 SF 4/11 S (https://dejure.org/2012,2300)
BSG, Entscheidung vom 05. Januar 2012 - B 12 SF 4/11 S (https://dejure.org/2012,2300)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - zuständiges Sozialgericht bei Streitigkeiten aus dem Leistungserbringerrecht der GKV

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Entfallen der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses - zuständiges Sozialgericht bei Streitigkeiten aus dem Leistungserbringerrecht der GKV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.07.2012 - B 12 SF 5/12 S

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Entfallen der

    Ausnahmsweise kommt dem Verweisungsbeschluss dann keine Bindungswirkung zu, wenn die Verweisung auf einer Missachtung elementarer Verfahrensgrundsätze oder auf willkürlichem Verhalten beruht (stRspr, vgl BSG SozR 3-1720 § 17a Nr. 11 S 19 ff, SozR 4-1500 § 57a Nr. 2 RdNr 11, SozR 4-1500 § 58 Nr. 6 RdNr 15 und SozR 4-1500 § 57 Nr. 2 RdNr 4, sowie BVerfG Kammerbeschluss vom 19.12.2001 - 1 BvR 814/01 - NVwZ-RR 2002, 389; zuletzt Beschlüsse des Senats vom 4.1.2012 - B 12 SF 2/11 S - SGb 2012, 369 f, und vom 5.1.2012 - B 12 SF 4/11 S) .

    Den Inhalt der in der Tendenz gegenteiligen Beschlüsse des erkennenden Senats vom 4.1.2012 (B 12 SF 2/11 S - SGb 2012, 369 f, und vom 5.1.2012 - B 12 SF 4/11 S) sowie der dazu verfassten Anmerkung von Bockholdt (SGb 2012, 317) konnte es dagegen noch nicht berücksichtigen.

    Allerdings weist der Senat für die Auslegung des § 57a Abs. 3 SGG zur Vermeidung wechselseitiger Verweisungen in Fällen der vorliegenden Art darauf hin, dass ebenso wie in Bezug auf § 57a Abs. 4 SGG (BSG Beschlüsse vom 4.1.2012 - B 12 SF 2/11 S - SGb 2012, 369 f, und vom 5.1.2012 - B 12 SF 4/11 S) auch für die Sonderregelung bzw Spezialzuweisung des § 57a Abs. 3 SGG gelten dürfte, dass die letztgenannte Vorschrift für die örtliche Zuständigkeit Angelegenheiten voraussetzt, die Entscheidungen oder Verträge auf Landesebene "betreffen", und nicht sämtliche Streitigkeiten aus dem Leistungserbringerrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch diese Vorschrift zugewiesen werden sollten.

    Aus ähnlichen Gründen wie bei § 57a Abs. 4 SGG (vgl Beschlüsse des Senats vom 4.1.2012 und 5.1.2012, aaO) spricht mehr dafür, dass die örtliche Zuständigkeit der dort genannten SGe nur für solche Streitigkeiten aus dem Leistungserbringerrecht der GKV angeordnet wird, die sich ausschließlich auf die Ebene der Entscheidung oder des Vertrages auf Landesebene beziehen, also Entscheidungen oder Verträge auf Landesebene insoweit "betreffen", als diese selbst und unmittelbar im Streit stehen (vgl Bockholdt, aaO, speziell zu Vergütungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen S 322 f).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2012 - L 4 SF 115/12

    Örtliche Zuständigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren bzgl. der Ansprüche aus

    Der 4. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen gibt seine gegenteilige Rechtsauffassung aus Anlass des Beschlusses des BSG vom 5. Januar 2012 (B 12 SF 4/11 S - obiter dictum) auf.

    Er schließt sich aus Gründen der Rechtseinheit, der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens der (engen) Auslegung des Bundessozialgerichts (BSG) in dessen Beschluss vom 5. Januar 2012 - B 12 SF 4/11 S (obiter dictum) - an.

    Entsprechendes gilt auch für die Landesverträge nach § 57a Abs. 3 SGG (ebenso die Rspr. der Landessozialgerichte in - soweit ersichtlich - allen anderen Bundesländern, siehe etwa: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. Juli 2011 - L 1 SV 1905/11 - LSG Sachsen, Beschluss vom 13. Oktober 2008 - L 1 B 614/08 KR-ER - Zitierung jeweils nach juris; siehe zuletzt auch die zusammenfassende Darstellung von Bockholdt, Die Sonderzuständigkeit nach § 57 a Abs. 3 und 4 SGG - zugleich Besprechung von BSG, Beschluss vom 4.1.2012 - B 12 SF 4/11 S, in SGb 06/12, S. 317).

    Dabei ist Willkür anzunehmen, wenn die Entscheidung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt mehr vertretbar ist, so dass sich der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht und deshalb auch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt (vgl. BSG, Beschluss vom 5. Januar 2012 - B 12 SF 4/11 S -, Rn. 6 - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. Januar 2009 - L 1 B 73/08 KR -).

  • BSG, 15.06.2016 - B 6 KA 27/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

    Für die zu erhebenden Leistungsklagen wären unterschiedliche SG zuständig, weil § 57a Abs. 4 SGG nicht in Fällen der nur inzidenten Prüfung der Wirksamkeit einer auf Bundesebene erlassenen Richtlinie eingreift (zur entsprechenden Klarstellung durch das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze vom 19.10.2013, BGBl I 3836, vgl BT-Drucks 17/12297 S 39, zu Art. 7 Nr. 5; ebenso bereits zur Rechtslage vor der Gesetzesänderung vgl BSG Beschluss vom 5.1.2012 - B 12 SF 4/11 S - Juris RdNr 10) .
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