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   BSG, 05.02.1993 - 11 BAr 59/92   

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BSG, 05.02.1993 - 11 BAr 59/92 (https://dejure.org/1993,12767)
BSG, Entscheidung vom 05.02.1993 - 11 BAr 59/92 (https://dejure.org/1993,12767)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 1993 - 11 BAr 59/92 (https://dejure.org/1993,12767)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Nichzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der Beschwerde - Zeitpunkt der Anwendbarkeit des § 119a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - Verfassungsmäßigkeit des § 119a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - Willkürliche Nichtzulassung der Berufung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 05.02.1993 - 11 BAr 59/92
    Daß im Gegensatz dazu das SG (wie auch die Klägerin) davon ausgegangen ist, die alte Fassung des § 119a AFG sei bis zum 31. Dezember 1989 einschließlich in Kraft, vermag eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht darzutun (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 05.02.1993 - 11 BAr 59/92
    Art. 103 Abs. 1 GG begründet jedoch keinen Anspruch auf ein Rechtsgespräch und keine Frage- und Aufklärungspflicht in bezug auf die Rechtsansicht des Gerichts (BVerfGE 31, 364, 370 [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvR 443/70]; 54, 100, 117 [BVerfG 16.04.1980 - 1 BvR 505/78]; 74, 1, 5).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BSG, 05.02.1993 - 11 BAr 59/92
    Da ein Vertrauen in den Weiterbestand der bisherigen Rechtslage, wie es die Klägerin für sich in Anspruch nimmt, nach dem endgültigen Gesetzesbeschluß über eine Änderung der Gesetzeslage nicht mehr schützenswert ist (vgl BVerfGE 14, 288, 297 f; 30, 272, 287; 31, 222, 227 [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 6/70]; 72, 200, 260 f), wären nur Fälle in Betracht gekommen, in denen der Arbeitnehmer vor dem 15. November 1989 das Beschäftigungsverhältnis zum Jahresende 1989 oder danach gelöst hat; denn das BeschFG 1990 beschloß der Bundestag am 15. November 1989 in dritter Lesung endgültig.
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BSG, 05.02.1993 - 11 BAr 59/92
    Anerkannt ist, daß eine Bindung der Obergerichte an die Nichtzulassung durch das SG ausnahmsweise entfällt, wenn diese willkürlich ist, die Nichtzulassung also unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten vertretbar ist und der Schluß sich aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl BSG aaO; BVerfGE 67, 90, 94; BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 6).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BSG, 05.02.1993 - 11 BAr 59/92
    Art. 103 Abs. 1 GG begründet jedoch keinen Anspruch auf ein Rechtsgespräch und keine Frage- und Aufklärungspflicht in bezug auf die Rechtsansicht des Gerichts (BVerfGE 31, 364, 370 [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvR 443/70]; 54, 100, 117 [BVerfG 16.04.1980 - 1 BvR 505/78]; 74, 1, 5).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus BSG, 05.02.1993 - 11 BAr 59/92
    Art. 103 Abs. 1 GG begründet jedoch keinen Anspruch auf ein Rechtsgespräch und keine Frage- und Aufklärungspflicht in bezug auf die Rechtsansicht des Gerichts (BVerfGE 31, 364, 370 [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvR 443/70]; 54, 100, 117 [BVerfG 16.04.1980 - 1 BvR 505/78]; 74, 1, 5).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BSG, 05.02.1993 - 11 BAr 59/92
    Da ein Vertrauen in den Weiterbestand der bisherigen Rechtslage, wie es die Klägerin für sich in Anspruch nimmt, nach dem endgültigen Gesetzesbeschluß über eine Änderung der Gesetzeslage nicht mehr schützenswert ist (vgl BVerfGE 14, 288, 297 f; 30, 272, 287; 31, 222, 227 [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 6/70]; 72, 200, 260 f), wären nur Fälle in Betracht gekommen, in denen der Arbeitnehmer vor dem 15. November 1989 das Beschäftigungsverhältnis zum Jahresende 1989 oder danach gelöst hat; denn das BeschFG 1990 beschloß der Bundestag am 15. November 1989 in dritter Lesung endgültig.
  • BVerfG, 12.09.1991 - 1 BvR 765/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahren über die

    Auszug aus BSG, 05.02.1993 - 11 BAr 59/92
    Anerkannt ist, daß eine Bindung der Obergerichte an die Nichtzulassung durch das SG ausnahmsweise entfällt, wenn diese willkürlich ist, die Nichtzulassung also unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten vertretbar ist und der Schluß sich aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl BSG aaO; BVerfGE 67, 90, 94; BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 6).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 05.02.1993 - 11 BAr 59/92
    Nur in besonderen Fällen, nämlich dann, wenn die Verfahrensbeteiligten auch bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt nicht erkennen können, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann, ist es geboten, die Verfahrensbeteiligten auf die Rechtsauffassung hinzuweisen, die das Gericht der Entscheidung zugrunde legen will; denn im Ergebnis kommt es der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt von Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht (BVerfGE 86, 133, 144 f) [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91].
  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

    Auszug aus BSG, 05.02.1993 - 11 BAr 59/92
    Da ein Vertrauen in den Weiterbestand der bisherigen Rechtslage, wie es die Klägerin für sich in Anspruch nimmt, nach dem endgültigen Gesetzesbeschluß über eine Änderung der Gesetzeslage nicht mehr schützenswert ist (vgl BVerfGE 14, 288, 297 f; 30, 272, 287; 31, 222, 227 [BVerfG 22.06.1971 - 2 BvL 6/70]; 72, 200, 260 f), wären nur Fälle in Betracht gekommen, in denen der Arbeitnehmer vor dem 15. November 1989 das Beschäftigungsverhältnis zum Jahresende 1989 oder danach gelöst hat; denn das BeschFG 1990 beschloß der Bundestag am 15. November 1989 in dritter Lesung endgültig.
  • BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68

    Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen

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