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   BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R   

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BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R (https://dejure.org/2004,1963)
BSG, Entscheidung vom 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R (https://dejure.org/2004,1963)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - B 11 AL 31/03 R (https://dejure.org/2004,1963)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Dauer einer Sperrfrist; Voraussetzungen des Eintritts einer Sperrzeit; Wichtiger Grund für die vorzeitige Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses; Sinn der Sperrzeitregelung; Verfassungsmäßigkeit der Sperrzeitregelungen

  • Judicialis

    SGB III § 144 Abs 3 Satz 2 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dauer der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 219
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R
    Die Sperrzeit tritt unabhängig davon ein, ob der Arbeitslose Alg erst für eine Zeit beansprucht, in der er ohnedies arbeitslos gewesen wäre (BSGE 84, 225, 231 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17; BSGE 89, 243, 249 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8).

    Insofern wäre es unter bestimmten Umständen denkbar, einen wichtigen Grund iS des § 144 Abs. 1 SGB III in dem vom Kläger angeführten Gesichtspunkt zu sehen, eine Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses zum Monatsende sei für eine Neueinstellung günstiger als ein Beschäftigungsende in der Monatsmitte; denn positive Auswirkungen der einverständlichen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses auf die Eingliederungsmöglichkeiten des Arbeitslosen spielen grundsätzlich für die Beantwortung der Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, eine Rolle (BSG, Urteile vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83, DBlR Nr. 2959 zu § 119 Arbeitsförderungsgesetz - und vom 10. August 2000 - B 11 AL 115/99 R, DBlR Nr. 4639a zu § 119 AFG - BSGE 89, 243, 248 = SozR 3-4100 § 144 Nr. 8).

    Die neuere Rechtsprechung des BSG geht vielmehr davon aus, dass es Sinn der Sperrzeitregelung ist, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat; die Rechtsfolgen der Sperrzeit sollen den Arbeitnehmer an der Herbeiführung des Versicherungsfalles hindern, wenn hierfür kein wichtiger Grund vorliegt (BSGE 84 aaO; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 22 S 109; BSGE 89, 243, 246 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8; vgl auch Voelzke in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 12 RdNr 264; Winkler in Gagel, SGB III, § 144 RdNr 30).

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 34/94

    Sperrzeit - Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R
    Das LSG, dessen Entscheidung vor allem auf Ausführungen des BSG in einem Urteil vom 9. Februar 1995 (BSGE 76, 12 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2) gestützt ist, hat selbst auf die Gesetzesmaterialien zu § 144 Abs. 3 SGB III idF des AFRG hingewiesen (BT-Drucks 13/4941 S 180).

    Ein mögliches Abweichen von dieser Entscheidung wird in den Urteilen vom 9. Februar 1995 (BSGE 76, 12 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2) und 15. November 1995 (BSGE 77, 61 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3) nicht erörtert.

    Ein für den Kläger günstigeres Ergebnis lässt sich schließlich auch nicht aus den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Übermaßverbotes (vgl BSGE 76, 12, 15 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2) herleiten.

  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 32/95

    Besondere Härte bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R
    Im Übrigen sprechen die vom LSG hervorgehobenen Ausführungen des BSG in der zitierten Entscheidung vom 9. Februar 1995 - wie auch die eines weiteren Urteils vom 15. November 1995, BSGE 77, 61 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3 - nicht für die Annahme, § 144 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SGB III sei in einem Fall wie dem vorliegenden entgegen seinem Wortlaut einschränkend auszulegen.

    Ein mögliches Abweichen von dieser Entscheidung wird in den Urteilen vom 9. Februar 1995 (BSGE 76, 12 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2) und 15. November 1995 (BSGE 77, 61 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3) nicht erörtert.

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R
    Die Sperrzeit tritt unabhängig davon ein, ob der Arbeitslose Alg erst für eine Zeit beansprucht, in der er ohnedies arbeitslos gewesen wäre (BSGE 84, 225, 231 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17; BSGE 89, 243, 249 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8).

    Später hat es das Ziel des Schadensausgleichs ausdrücklich als nicht zutreffend bezeichnet (BSGE 84, 225, 230 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17).

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R
    Ein Verstoß gegen Art. 14 GG scheidet schon deswegen aus, weil die Rechtsposition des Versicherten bereits bei Erwerb der Leistungsanwartschaft in die jeweilige Gesetzeslage eingebunden und insoweit auch mit der Sperrzeitregelung belastet ist (vgl BVerfGE 72, 9 ff = SozR 4100 § 104 Nr. 13 S 14 f; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 1 S 6).
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 4/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Abfindung - Regelsperrzeit - besondere Härte -

    Auszug aus BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R
    Die neuere Rechtsprechung des BSG geht vielmehr davon aus, dass es Sinn der Sperrzeitregelung ist, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat; die Rechtsfolgen der Sperrzeit sollen den Arbeitnehmer an der Herbeiführung des Versicherungsfalles hindern, wenn hierfür kein wichtiger Grund vorliegt (BSGE 84 aaO; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 22 S 109; BSGE 89, 243, 246 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8; vgl auch Voelzke in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 12 RdNr 264; Winkler in Gagel, SGB III, § 144 RdNr 30).
  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 22/93

    Kleinbetriebsklausel II

    Auszug aus BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R
    Der Gesetzgeber darf vielmehr zur Regelung von Massenerscheinungen zu Pauschalierungen greifen (vgl ua BVerfGE 97, 186, 194 f; 103, 310, 318 ff).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R
    Der Gesetzgeber darf vielmehr zur Regelung von Massenerscheinungen zu Pauschalierungen greifen (vgl ua BVerfGE 97, 186, 194 f; 103, 310, 318 ff).
  • BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 115/99 R

    Besondere Härte beim Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches durch Sperrzeit

    Auszug aus BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R
    Insofern wäre es unter bestimmten Umständen denkbar, einen wichtigen Grund iS des § 144 Abs. 1 SGB III in dem vom Kläger angeführten Gesichtspunkt zu sehen, eine Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses zum Monatsende sei für eine Neueinstellung günstiger als ein Beschäftigungsende in der Monatsmitte; denn positive Auswirkungen der einverständlichen Lösung des Beschäftigungsverhältnisses auf die Eingliederungsmöglichkeiten des Arbeitslosen spielen grundsätzlich für die Beantwortung der Frage, ob ein wichtiger Grund vorliegt, eine Rolle (BSG, Urteile vom 12. April 1984 - 7 RAr 28/83, DBlR Nr. 2959 zu § 119 Arbeitsförderungsgesetz - und vom 10. August 2000 - B 11 AL 115/99 R, DBlR Nr. 4639a zu § 119 AFG - BSGE 89, 243, 248 = SozR 3-4100 § 144 Nr. 8).
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89

    Sperrzeit - Bildungsmaßnahme - Schriftliche Zusage

    Auszug aus BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 31/03 R
    Ein Verstoß gegen Art. 14 GG scheidet schon deswegen aus, weil die Rechtsposition des Versicherten bereits bei Erwerb der Leistungsanwartschaft in die jeweilige Gesetzeslage eingebunden und insoweit auch mit der Sperrzeitregelung belastet ist (vgl BVerfGE 72, 9 ff = SozR 4100 § 104 Nr. 13 S 14 f; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 1 S 6).
  • BSG, 12.04.1984 - 7 RAr 28/83

    Feststellung einer Sperrzeit - Fußball-Lehrer mit Lizenz des Deutschen

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Die Solidargemeinschaft soll also vor der Inanspruchnahme durch Leistungsberechtigte geschützt werden, die den Eintritt des versicherten Risikos der Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben, und der Versicherte selbst soll durch die Sperrzeitregelung an der Herbeiführung des Versicherungsfalles gehindert werden (vgl ua BSGE 90, 90, 93 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 7 RdNr 12; SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 RdNr 10, jeweils mwN).
  • BSG, 14.09.2010 - B 7 AL 33/09 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Arbeitnehmerkündigung - wichtiger

    Dabei spielt bei der von § 144 SGB III gewählten Typisierung und Pauschalierung keine Rolle, ob bzw wann das Beschäftigungsverhältnis ohnedies geendet hätte; denn nach der stRspr des BSG hat die Sperrzeitregelung weder Strafcharakter noch ist sie ein pauschalierter Schadensausgleich (BSGE 84, 225, 230 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 17 S 81; BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 7 RdNr 12) .

    Hierzu hat das BSG bereits entschieden, dass es aus verfassungsrechtlichen Gründen unter Berücksichtigung der Zielsetzung des § 144 SGB III nicht erforderlich ist, die Dreiwochenfrist weiter zu verkürzen, wenn das Ende des Beschäftigungsverhältnisses um weniger als drei Monate - wie vorliegend - vorverlagert wurde (BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 7 RdNr 13; vgl im Einzelnen Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, § 144 RdNr 497, Stand September 2006).

  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Da es Sinn und Zweck der Sperrzeit ist, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (ua BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3, S 11; SozR 4-4300 § 144 Nr. 7 RdNr 12) , ist es auch für den hier zu entscheiden Fall, dass ein Teil der zwölfwöchigen Sperrzeit noch in das Jahr 2003 fällt, nicht unverhältnismäßig oder unangemessen, den Versicherten nach dem Recht zu behandeln, das zur Zeit des den Risikofall herbeiführenden Verhaltens gilt.
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 73/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Wechsel von einem unbefristeten

    Im Ergebnis soll eine Sperrzeit nur dann eintreten, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl ua BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14 und 15; SozR 4-4100 § 119 Nr. 1; SozR 4-4300 § 144 Nr. 7; Urteil des Senats vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R - mwN).

    Dabei ist allerdings - entgegen der Rechtsmeinung des LSG - unerheblich, ob und inwieweit durch das Verhalten der Klägerin der Versicherungsgemeinschaft ein Schaden entstanden ist (vgl BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 7).

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 10/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Da es Sinn und Zweck der Sperrzeit ist, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (ua BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3 S 11; SozR 4-4300 § 144 Nr. 7 RdNr 12), kann es nicht als unverhältnismäßig oder unangemessen empfunden werden, den Versicherten nach dem Recht zu behandeln, das zur Zeit des den Risikofall herbeiführenden Verhaltens gilt.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.09.2018 - L 8 AL 2497/18

    Überprüfungsverfahren - BSG-Entscheidungen - Entstehung einer neuen ständigen

    Die Solidargemeinschaft soll vor der Inanspruchnahme durch Leistungsberechtigte geschützt werden, die den Eintritt des versicherten Risikos der Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben und der Versicherte selbst soll durch die Sperrzeitregelung an der Herbeiführung des Versicherungsfalls gehindert werden (Verweis auf BSGE 90, 90; BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 7 RdNr.12; BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 RdNr. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 8 AL 321/10

    Arbeitslosenversicherung: Zulässigkeit der Reduzierung einer Sperrzeit auf acht

    Diese Auffassung ist auch vom BSG in seinem Urteil vom 05. Februar 2004 - Az. B 11 AL 31/03 R, juris, Rdnr. 15 ff = SozR 4-4300 § 144 Nr. 7, bestätigt worden.

    Das vom Gesetzgeber gewählte Mittel einer einheitlichen Mindestsperrzeit ist als geeignet und als erforderlich anzusehen, den angestrebten Zweck - Einwirkung auf den Versicherten - zu erreichen (vgl. Urteil des BSG vom 05. Februar 2004, aaO., juris, Rdnr. 20).

  • LSG Hessen, 11.02.2011 - L 7 AL 44/10

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Da es Sinn und Zweck der Sperrzeit ist, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (u.a. BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3 S. 11; SozR 4-4300 § 144 Nr. 7 RdNr. 12), kann es nicht als unverhältnismäßig oder unangemessen empfunden werden, den Versicherten nach dem Recht zu behandeln, das zur Zeit des den Risikofall herbeiführenden Verhaltens gilt.
  • LSG Hessen, 28.01.2011 - L 7 AL 75/09

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Da es Sinn und Zweck der Sperrzeit ist, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat (u.a. BSGE 67, 26, 29 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 3 S. 11; SozR 4-4300 § 144 Nr. 7 RdNr. 12), kann es nicht als unverhältnismäßig oder unangemessen empfunden werden, den Versicherten nach dem Recht zu behandeln, das zur Zeit des den Risikofall herbeiführenden Verhaltens gilt.
  • BSG, 24.11.2017 - B 11 AL 55/17 B

    Arbeitslosengeld; Anerkennung eines wichtigen Grundes bei Abschluss eines

    Denn nach dieser ist die vorzeitige Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses bei (später) drohender Arbeitgeberkündigung trotz der Chance auf Abfindung nicht von einem wichtigen Grund gedeckt (vgl BSG vom 5.2.2004 - B 11 AL 31/03 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2006 - L 13 AL 2057/03

    Sperrzeit wegen Aufgabe eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses und

  • SG München, 14.10.2011 - S 36 AL 976/08

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2011 - L 32 AS 1412/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 18 AL 336/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2012 - L 13 AS 342/11
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