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   BSG, 05.03.1981 - 6 RKa 11/79   

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https://dejure.org/1981,21066
BSG, 05.03.1981 - 6 RKa 11/79 (https://dejure.org/1981,21066)
BSG, Entscheidung vom 05.03.1981 - 6 RKa 11/79 (https://dejure.org/1981,21066)
BSG, Entscheidung vom 05. März 1981 - 6 RKa 11/79 (https://dejure.org/1981,21066)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 15/64

    Krankenkasse - Tätigkeitsbereich des Kassenarztes - Honorarverteilungsmaßstab -

    Auszug aus BSG, 05.03.1981 - 6 RKa 11/79
    Der Senat hat bereits in früheren Entscheidungen darauf hingewiesen, daß die Honorarbegrenzung auch deshalb gerechtfertigt.ist, weil es der Erfahrung entspricht, daß bei einer "übergroßen Praxis" in der Regel auf die einzelnen ärztlichen Leistungen weniger Zeit und Mühe verwendet wird (BSGE 22, 218, 225).

    Der Gesetzgeber hat insoweit der Wertung derer, die es angeht, den Vorrang gelassen (BSGE 22, 218, 22h).

  • BSG, 13.08.1964 - 6 RKa 7/63
    Auszug aus BSG, 05.03.1981 - 6 RKa 11/79
    zu früheren Fassungen des HVM der Beklagten die Rechtmäßigkeit von Honorarbegrenzungen zur Verhütung einer übermäßigen Ausdehnung der Kassenpraxis anerkannt° Er ist$dabei davon daß die Begrenzungsausgegangen, regelung der autonomen Rechtsetzung der Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen ist (BSGE 21, 235 ff) und die gesetzliche Ermächtigung in & 368f Abs. 1 Satz 5 RVO nicht gegen Art. 12 GG verstößt (BSGE 229 218 ff)" Das BVerfG hat die gegen diese Rechtsprechung vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken für unbegründet erklärt (BVerfGE 33, 171 ff).
  • BSG, 29.06.1978 - 5 RJ 58/77

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 05.03.1981 - 6 RKa 11/79
    Sollte der Widerspruchsbescheid vom 2. Januar 1979, wie vom Kläger behauptet, nicht von einem Mitglied der zur Entscheidung über den Widerspruch berufenen Stelle, sondern vom Jhstitiar der Beklagten unterschrieben werden sein, so wäre er eventuell fehlerhaft, aber noch nicht unwirksam (vgl BSGE 47, 3 ff; 278 ff)° Auch in materiell-rechtlicher Hinsicht kann das angefochtene Urteil durch das Revisionsgericht nicht beanstandet werden°.
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BSG, 05.03.1981 - 6 RKa 11/79
    Sie entspricht dem aus Art. 12 Abs. 1 GG iVm Art. 3 Abs. 1 GG sich ergebenden verfassungsrechtlichen Gebot, bei Berufsausübungsregelungen die Unterschiede zu berücksichtigen, die typischerweise innerhalb der Berufsgruppe bestehen (BVerfGE aaO S 188 unter Bezugnahme auf BVerfGE 30, 292, 327).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 05.03.1981 - 6 RKa 11/79
    zu früheren Fassungen des HVM der Beklagten die Rechtmäßigkeit von Honorarbegrenzungen zur Verhütung einer übermäßigen Ausdehnung der Kassenpraxis anerkannt° Er ist$dabei davon daß die Begrenzungsausgegangen, regelung der autonomen Rechtsetzung der Kassenärztlichen Vereinigungen übertragen ist (BSGE 21, 235 ff) und die gesetzliche Ermächtigung in & 368f Abs. 1 Satz 5 RVO nicht gegen Art. 12 GG verstößt (BSGE 229 218 ff)" Das BVerfG hat die gegen diese Rechtsprechung vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken für unbegründet erklärt (BVerfGE 33, 171 ff).
  • BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 39/83
    % 7 HVM in der geänderten Fassung sei, wie das Bundessozialgericht (BSG) in seinen Entscheidungen vom 5. März 1981 (6 RKa 11/79 und 6 RKa 1/80) ausgeführt habe, auch materiell-rechtlich, insbesondere verfassungsrechtlich, nicht zu beanstanden.

    - 6 RKa 11/79 - BKK 379).

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