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   BSG, 05.03.1996 - 4 BA 119/95   

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https://dejure.org/1996,7394
BSG, 05.03.1996 - 4 BA 119/95 (https://dejure.org/1996,7394)
BSG, Entscheidung vom 05.03.1996 - 4 BA 119/95 (https://dejure.org/1996,7394)
BSG, Entscheidung vom 05. März 1996 - 4 BA 119/95 (https://dejure.org/1996,7394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begehren einer Hinterbliebenenrente in der Hauptsache durch die Klägerin - Beurteilung des Unterhaltsanspruchs geschiedener Ehegatten nach dem im Beitrittsgebiet geltenden Recht - Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung von Hinterbliebenen durch das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen zur Geschiedenwitwenrenten im Beitrittsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 41/94

    Rentenanpassungen durch die RAV 1 und RAV 2 verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 05.03.1996 - 4 BA 119/95
    Die von der Klägerin darüber hinaus angesprochene Frage der Verletzung von Art. 14 GG durch Entzug von in der ehemaligen DDR erworbenen Rentenanwartschaften ist - unabhängig von der Frage, ob Geschiedene Rentenanwartschaften des verstorbenen geschiedenen Ehegatten als eigentumsgeschützte Rechtsposition erwerben können - vom Senat bereits mehrfach entschieden und verneint worden (vgl das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 14. Juni 1995 - 4 RA 41/94 - mwN).
  • BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 60/94

    Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Unterhaltsanspruch nach Recht des

    Auszug aus BSG, 05.03.1996 - 4 BA 119/95
    Diese Rechtsfrage ist nach der zur Veröffentlichung vorgesehenen Entscheidung des 5. Senats des Bundessozialgerichts vom 21. Juni 1995 (5 RJ 60/94), die den Beteiligten am 8. September 1995 - nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist - zugestellt worden ist, nicht mehr klärungsbedürftig.
  • BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96

    Zur Witwen- oder Witwerrente für Geschiedene aus der DDR

    a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 5. März 1996 - 4 BA 119/95 -,.
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