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   BSG, 05.03.1996 - 4 RA 92/94   

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BSG, 05.03.1996 - 4 RA 92/94 (https://dejure.org/1996,33862)
BSG, Entscheidung vom 05.03.1996 - 4 RA 92/94 (https://dejure.org/1996,33862)
BSG, Entscheidung vom 05. März 1996 - 4 RA 92/94 (https://dejure.org/1996,33862)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus BSG, 05.03.1996 - 4 RA 92/94
    Sie zuständiger Versorgungsträger (& 8 Abs. 4 Nr. 2 Nm 5 9 Abs. 3 Satz 1 und 2 AAÜG) den Verwaltungsakt nach der gebotenen (ständige Rechtsprechungseit BSGE 72, 50, 57 = SozR 3-8570 & 10 Nr. 1) Anhörung gemäß 9 24 SGB X und ohne die Aufhebbarkeit des Verwaltungsaktes nach 5 42 Satz 1 SGB X bewirkende Verfahrensfehler formgerecht durch "Bescheid", dh in Schriftform, erlassen.

    Für die Aufhebung der Rentenbewilligung als Eingriff in ein zuerkanntes Recht bedurfte sie wegen des hierfür gültigen rechtsstaatlichen Gesetzesvorbehaltes sowie der einfachgesetzlichen Vorbehalte aus & 77 SGG und 5 31 SGB X einer gesetzlichen Ermächtigung (stellvertretend BSGE 72, 50, 55, 59 mwN).

    Hierzu zählen nach ständiger Rechtsprechung des BSG (seit BSGE 72, 50 sowie zuletzt Urteil des Senats vom 16. November 1995, 33/93,92ur vorgesehen).

    Da eine solche verfassungsrechtliche Rechtfertigung hier nicht ersichtlich und auch unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien im Gesetzgebungsverfahren nicht geprüft worden ist, scheidet eine Auslegung des Gesetzes als eine sich selbst vollziehende Aufhebung von Verwaltungsakten aus (vgl schon zu 5 10 Abs. 1 AAÜG: BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des 1. Senats vom 4. Mai 1992 - 1 BvR 1815/91 und Senatsurteil vom 27. Januar 1993, BSGE 72, 50, 57).

    in BSGE 72, 50, 61).

    Würde hingegen dieser Hinweis als nachträgliche Änderung der Rentenbewilligung durch Beifügung eines Rücknahmevorbehalts verstanden, wäre dieser Verwaltungsakt nach ständiger Rechtsprechung des BSG, deren Maßgeblichkeit für den gesamten Bereich des Rentenüberleitungsrechts (EV Nr. 9) der Senat bereits betont hat (BSGE 72, 50, 55 durch Bezugnahme ua auf BSG SozR 3-1300 & 32 Nm 2, 4; offensichtlich.

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BSG, 05.03.1996 - 4 RA 92/94
    Rechtsnormen werden nämlich erst zum Zeitpunkt ihrer Verkündung existent; sie iSt letzter und unverzichtbarer Akt des Rechtsetzungsverfahrens (BVerfGE 63, 343, 353 f; 72, 200, 241; BSG SozR 3-4100 & 45 Nr. 3).

    Sie erlangen erst mit der amtlichen Bekanntgabe des Gesetzeswortlautes durch die Ausgabe des Gesetzblattes und dem Inverkehrbringen des ersten Stücks der jeweiligen Nummer des Gesetzblattes äußere Wirksamkeit (BVerfGE 87, 48, 60; 63, 343, 353; 16, 6, 16).

    Auch war durch die Bestimmung des Inkrafttretens zum 1. Juli 1992 in 5 11 SVersLV gemäß Art. 82 Abs. 2 Satz 1 GG, die Teil der normativen Regelung ist (Leibholz/ Rinck/Hasselberger, Kommentar zum Grundgesetz, Stand: Dezember 1995, "' Art. 82 GG RdNr 126 mle, ihr zeitlicher Anwendungsbereich eröffnet (vgl zur Unterscheidung beider Zeitpunkte exemplarisch BVerfGE 63, 343 ff, 353).

  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 16/95

    Aufhebung nicht in die Rentenversicherung überführter Versorgungsleistungen gemäß

    Auszug aus BSG, 05.03.1996 - 4 RA 92/94
    5. Die Beklagte war nach Maßgabe von 5 48 Abs. 1 Satz.1 SGB X nur befugt (und verpflichtet), die Rentenbewilligung mit Wirkung für die Zukunft, dh für Bezugszeiten nach der Bekanntgabe des streitigen Bescheides (am 12. August 1993), also ab September 1993 aufzuheben (dazu näher Senatsurteil vom 30. Januar 1996 -4 RA 16/95, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    gibt Abs. 2 der Norm Regelbeisplele an (vgl des Senats vom 30. Januar 1996, 4 RA 16/95 -zur Veröffentlichung vorgesehen - ua), die entgegen der Auffassung des SG von vornherein keinen fundamentalen Bedeutungswandel gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere von EUR 13 Abs. 1 Nr. 4 AAÜG, herbeizuführen vermögen.

  • BSG, 04.07.1989 - 9 RVs 3/88

    Anwendung des § 48 SGB X bei ohne Übergangsvorschrift geändertem

    Auszug aus BSG, 05.03.1996 - 4 RA 92/94
    b) Gleichwohl ist eine sinngemäße Anwendung dieser Rückwirkungsermächtigung über ihren sehr begrenzten unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus (vgl BSGE 65, 185, 189 = SozR 1300 5 48 Nr. 57; BSG DBV 1986, 638) in eng be.- grenztem Umfang auch auf solche Fallgestaltungen geboten, bei denen lediglich der dem Dauerverwaltungsakt zugrundeliegende gesetzliche Anspruch zum Ruhen gekommen oder weggefallen ist, ohne daß der sich aus dem Verwaltungsakt " selbst ergebende Anspruch kraft Gesetzes dasselbe Schicksal erfahren hätte: ' Nr. 4 aaO erfaßt in der wortlautgemäßen Anwendung Fälle, in.

    Die Vertrauensschutz- und Entlastungsfunktion der Leistungsbewilligung (BSGE 65, 185, 188 = SozR 1300 5 48 Nr. 57) dürfen nur dann in Frage gestellt werden, wenn der Begünstigte die ihn bösgläubig machende Schlußfolgerung gezogen hat oder er sich diesem Schluß auch unter Würdigung der Funktion des Verwaltungsaktes grob fahrlässig entzogen hat (BSG SozR 1300 5 48 Nr. 22; KasselerKomm - Steinwedel, 5 48 SGB X RdNr 55).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BSG, 05.03.1996 - 4 RA 92/94
    Sie erlangen erst mit der amtlichen Bekanntgabe des Gesetzeswortlautes durch die Ausgabe des Gesetzblattes und dem Inverkehrbringen des ersten Stücks der jeweiligen Nummer des Gesetzblattes äußere Wirksamkeit (BVerfGE 87, 48, 60; 63, 343, 353; 16, 6, 16).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BSG, 05.03.1996 - 4 RA 92/94
    Erst dann können die Betroffenen sich verläßlich Kenntnis vom Gesetzesinhalt verschaffen (BVerfGE 65, 283, 291).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BSG, 05.03.1996 - 4 RA 92/94
    Rechtsnormen werden nämlich erst zum Zeitpunkt ihrer Verkündung existent; sie iSt letzter und unverzichtbarer Akt des Rechtsetzungsverfahrens (BVerfGE 63, 343, 353 f; 72, 200, 241; BSG SozR 3-4100 & 45 Nr. 3).
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BSG, 05.03.1996 - 4 RA 92/94
    Sie erlangen erst mit der amtlichen Bekanntgabe des Gesetzeswortlautes durch die Ausgabe des Gesetzblattes und dem Inverkehrbringen des ersten Stücks der jeweiligen Nummer des Gesetzblattes äußere Wirksamkeit (BVerfGE 87, 48, 60; 63, 343, 353; 16, 6, 16).
  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 54/94

    Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen der

    Auszug aus BSG, 05.03.1996 - 4 RA 92/94
    Dabei ging er davon aus, es sei der Allgemeinheit nicht mehr zumutbar, diesen Sonderversorgungsberechtigten aus Steuermitteln besondere Übergangsleistungen zu erbringen, weil sie nach den Wertmaßstäben des GG eine Unrechtstätigkeit (dazu stellvertretend Vorlagebeschluß des Senats vom 14. Juni 1995 -4 RA 54/94) "17-.
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 7/92

    Ausbildungsbeihilfe - Rückwirkende Kürzung - Nebenbestimmung - Vertrauensschutz -

    Auszug aus BSG, 05.03.1996 - 4 RA 92/94
    Insbesondere ist der Begünstigte nicht verpflichtet, Gesetzesänderungen zu verfolgen, Hinweise auf eine mögliche Rechtsänderung zur Kenntnis zu nehmen oder die Maßgeblichkéit einer Rechtsänderung für seinen Anspruch nach den Regeln der Rechtswissenschaft (BSGE 71, 202, 203.
  • BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Vorrang des fachgerichtlichen

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 67/93

    Widerspruch - Leistungsbewilligung - Anfechtungsklage

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 35/93

    Gesundheitseinrichtungen - Zulassung - Fachambulanzen

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RK 1/94

    Selbstvollzug des Gesetzes im Sozialverwaltungsrecht, Erlöschen des

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

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