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   BSG, 05.03.2021 - B 10 EG 10/20 B   

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https://dejure.org/2021,12770
BSG, 05.03.2021 - B 10 EG 10/20 B (https://dejure.org/2021,12770)
BSG, Entscheidung vom 05.03.2021 - B 10 EG 10/20 B (https://dejure.org/2021,12770)
BSG, Entscheidung vom 05. März 2021 - B 10 EG 10/20 B (https://dejure.org/2021,12770)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Höheres Elterngeld durch Verschiebung des Bemessungszeitraums wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Elterngeldrecht - Verschiebung des Bemessungszeitraums - schwangerschaftsbedingte Erkrankung nach früherer Fehlgeburt - Kausalität zwischen Erkrankung und Einkommensausfall - Theorie der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Höheres Elterngeld durch Verschiebung des Bemessungszeitraums wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Elterngeldrecht - Verschiebung des Bemessungszeitraums - schwangerschaftsbedingte Erkrankung nach früherer Fehlgeburt - Kausalität zwischen Erkrankung und Einkommensausfall - Theorie der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 16.03.2017 - B 10 EG 9/15 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BSG, 05.03.2021 - B 10 EG 10/20 B
    Indes legt sie nicht substantiiert dar, warum sich diese Frage nicht bereits auf der Grundlage der Rechtsprechung des BSG, insbesondere des vom Berufungsgericht herangezogenen Senatsurteils vom 16.3.2017 (B 10 EG 9/15 R - BSGE 123, 1 - SozR 4-7837 § 2b Nr. 4), beantworten lässt.

    Eine Ursache, die als rechtlich allein wesentliche Ursache anzusehen ist, drängt die sonstigen Umstände in den Hintergrund; diese müssen in wertender Betrachtung als rechtlich unwesentliche Mitursachen für die Frage der Verursachung unberücksichtigt bleiben (Senatsurteil vom 16.3.2017 - B 10 EG 9/15 R - BSGE 123, 1 - SozR 4-7837 § 2b Nr. 4, RdNr 22 mwN) .

  • BSG, 07.06.2019 - B 10 EG 17/18 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 05.03.2021 - B 10 EG 10/20 B
    Dieser Vortrag geht im Ergebnis über die Rüge eines bloßen Rechtsanwendungsfehlers nicht hinaus, der indes im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde unbeachtlich ist (vgl stRspr; zB Senatsbeschluss vom 7.6.2019 - B 10 EG 17/18 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 21.08.2017 - B 9 SB 11/17 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BSG, 05.03.2021 - B 10 EG 10/20 B
    Um die Klärungsbedürftigkeit ordnungsgemäß darzulegen, muss sich der Beschwerdeführer daher ua mit der einschlägigen Rechtsprechung auseinandersetzen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 21.8.2017 - B 9 SB 11/17 B - juris RdNr 8 mwN) .
  • BSG, 27.08.2020 - B 9 V 5/20 B

    Leistungen der Opferentschädigung wegen eines Schockschadens

    Auszug aus BSG, 05.03.2021 - B 10 EG 10/20 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 27.8.2020 - B 9 V 5/20 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 26.10.2023 - B 10 EG 3/23 R

    Zurückweisung der Revision in einem Verfahren hinsichtlich der Beantragung

    Danach umfasst der Bemessungszeitraum auch in diesen Fällen zwölf Monate, wird aber um die Anzahl der nicht zu berücksichtigenden Kalendermonate in die Vergangenheit hinein verschoben (BSG Urteil vom 16.3.2017 - B 10 EG 9/15 R - BSGE 123, 1 = SozR 4-7837 § 2b Nr. 4, RdNr 17; vgl auch BSG Urteil vom 27.6.2019 - B 10 EG 1/18 R - BSGE 128, 235 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 33, RdNr 14; BSG Beschluss vom 5.3.2021 - B 10 EG 10/20 B - juris RdNr 11) .
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2022 - L 11 EG 730/20

    Elterngeld - Ausklammerung von Bemessungsmonaten - schwangerschaftsbedingte

    Nach der Rechtsprechung des BSG gelten für den Kausalitätsbegriff allgemeine sozialrechtliche Grundsätze, sodass der Ursachenzusammenhang nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilen ist (BSG 16.03.2017, B 10 EG 9/15 R, BSGE 123, 1; LSG Baden-Württemberg 14.10.2020, L 11 EG 1156/20, nachgehend BSG 05.03.2021, B 10 EG 10/20 B).
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