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   BSG, 05.04.1956 - 3 RK 65/55   

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https://dejure.org/1956,435
BSG, 05.04.1956 - 3 RK 65/55 (https://dejure.org/1956,435)
BSG, Entscheidung vom 05.04.1956 - 3 RK 65/55 (https://dejure.org/1956,435)
BSG, Entscheidung vom 05. April 1956 - 3 RK 65/55 (https://dejure.org/1956,435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Bestehen eines entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses - Begründung einer Versicherungspflicht durch Beschäftigung von Verwandten oder sonstigen Familienangehörigen - Versicherungsfreiheit der "Meistersöhne" - ...

  • Techniker Krankenkasse
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 155
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.02.1955 - IV 520/53 U

    Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern in der Landwirtschaft - Absetzung

    Auszug aus BSG, 05.04.1956 - 3 RK 65/55
    Lohnsteuerrecht und Beitragsrecht in der Sozialversicherung stimmen somit hinsichtlich ihrer Voraussetzungen im Grundsatz überein (vgl. auch Urteil des BFH vom 17.2.1955, NJW 1955 S. 1615).
  • BSG, 21.03.1956 - 7 RAr 124/55
    Auszug aus BSG, 05.04.1956 - 3 RK 65/55
    Das ist aber, wie der 7. Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 21. März 1956 - 7 RAr 124/55), auch der Fall, wenn der Antrag in der Zukunfts- statt in der Gegenwartsform gestellt wird.
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Abgesehen davon, dass die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Beschäftigungsverhältnisses grundsätzlich unabhängig von der Entscheidung der Finanzbehörden zu treffen ist (s bereits BSG vom 5. April 1956, 3 RK 65/55, BSGE 3, 30, 41), handelt es sich nämlich bei § 15 Nr. 2 EStG um eine allein durch Besonderheiten des dortigen Regelungsgegenstandes bedingte und auf sonstige Rechtsgebiete nicht übertragbare Sonderregelung.
  • BSG, 28.06.2018 - B 5 AL 1/17 R

    Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung

    Die Versicherungsträger, in Streitfällen die Sozialgerichte, haben vielmehr selbstständig zu entscheiden (vgl BSG Urteile vom 5.4.1956 - 3 RK 65/55 - BSGE 3, 30, 41 = SozR Nr. 18 zu § 164 SGG und vom 27.3.1980 - 12 RK 26/79 = SozR 2200 § 165 Nr. 45) und sind bei der rechtlichen Beurteilung einer Tätigkeit nicht an die Entscheidungen der Finanzbehörden gebunden (vgl BSG Urteile vom 26.2.1960 - 3 RK 41/57 = SozR Nr. 16 zu § 165 RVO und vom 30.11.1978 - 12 RK 33/76 - BSGE 47, 201 = SozR 2200 § 165 Nr. 32).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2017 - L 9 KR 163/15

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Hierzu war sie jedoch nicht nur nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (seit dem Urteil vom 5. April 1956 - 3 RK 65/55 -, juris), sondern auch nach der "Gemeinsamen Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Beschäftigung von Angehörigen" vom 11. November 2004 und der sie ersetzenden, inhaltsgleichen Anlage 4 zum "Gemeinsamen Rundschreiben zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen" vom 13. April 2010 verpflichtet.
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