Rechtsprechung
   BSG, 05.05.1993 - 9/9a RV 12/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1845
BSG, 05.05.1993 - 9/9a RV 12/92 (https://dejure.org/1993,1845)
BSG, Entscheidung vom 05.05.1993 - 9/9a RV 12/92 (https://dejure.org/1993,1845)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 1993 - 9/9a RV 12/92 (https://dejure.org/1993,1845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 49/86

    Verjährung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Verjährungseinrede -

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 12/92
    Unterläßt die Versorgungsverwaltung eine von Amts wegen vorzunehmende Erhöhung der Grundrente, hat sie bei Erhebung der Verjährungseinrede ihre Ermessensentscheidung zu begründen (Anschluß an BSG vom 26.5.1987 - 4a RJ 49/86 = BSGE 62, 10 = SozR 2200 § 1254 Nr. 7).

    Der erkennende Senat schließt sich dem 4. Senat (BSGE 62, 10 = SozR 2200 § 1254 Nr. 7) an.

    Anders als in der Entscheidung des 4. Senats (BSGE 62, 10 = SozR 2200 § 1254 Nr. 7), in dem die Umwandlung der BU-Rente in das Altersruhegeld unterblieben war, handelt es sich hier nicht um ein Unterlassen mit weitreichenden Rechtsfolgen für den Status des Betroffenen.

    Abweichendes ist auch der Entscheidung des 4. Senats (BSGE 62, 10 = SozR 2200 § 1254 Nr. 7) nicht zu entnehmen, wie die Berufsrichter des Senats auf Anfrage mitgeteilt haben.

  • BSG, 11.09.1991 - 9a/9 RV 23/89

    Ende der Aussparung nach § 48 Abs. 3 SGB X

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 12/92
    Die jährlichen Anpassungsbescheide treffen keine neue Regelung dem Grunde nach (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1993 - 9/9a RV 43/91 - zur Veröffentlichung vorgesehen, unter Bezugnahme auf SozR 3-1300 § 48 Nr. 11; BSGE 63, 266 = SozR 3642 § 9 Nr. 3).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 12/92
    Denn die Notwendigkeit der Ermessensausübung folgt aus § 45 SGB I und nicht aus § 48 SGB X, so daß die Rechtsprechung zum atypischen Fall (vgl. BSGE 59, 111 = SozR 1300 § 48 Nr. 19 und SozR 1300 § 48 Nr. 44) nicht einschlägig ist.
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auch für den letztgenannten Fall lässt die Begründung der angefochtenen Bescheide nämlich in einem § 35 Abs. 1 Satz 3 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren - (SGB X) genügenden Umfang erkennen, dass die Beklagte ihre Pflicht, eine Ermessensentscheidung über die Erhebung der Verjährungseinrede zu erheben (vgl BSG in SozR 3-1200 § 45 Nr. 2 und Urteil vom 16. Dezember 1987 - 11a RLw 2/87, HV-INFO 1988, 586 = USK 87164 sowie Urteil des erkennenden Senats in Breithaupt 1969, 813, 816), erkannt und eine Ermessensentscheidung getroffen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 6 VK 4404/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unverschuldete Rechtsunkenntnis eines

    Dass Versorgungsansprüche auch in den Fällen des § 60 BVG verjähren, ist unbestritten (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993 - 9/9a RV 12/92 -, juris, Rz. 10; ebenso LSG B.-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 13 VH 5/13 -, juris, Rz. 39 ff.).

    Voraussetzung dafür ist nur, dass die Verjährungseinrede rechtzeitig erhoben wird und die für sie angebrachten Ermessenserwägungen des Sozialleistungsträgers ausreichen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993 - 9/9a RV 12/92 -, juris, Rz. 14).

    Der Sozialleistungsträger muss zunächst entscheiden, ob und ggfs. für welche Zeiträume er diese Einrede überhaupt erheben will (BSG, Urteil vom 5. Mai 1993 - 9/9a RV 12/92 -, juris, Rz. 10 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 6 VK 4011/17
    Dass Versorgungsansprüche auch in den Fällen des § 60 BVG verjähren, ist unbestritten (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993 - 9/9a RV 12/92 -, juris, Rz. 10; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 13 VH 5/13 -, juris, Rz. 39 ff.).

    Voraussetzung dafür ist nur, dass die Verjährungseinrede rechtzeitig erhoben wird und die für sie angebrachten Ermessenserwägungen des Sozialleistungsträgers ausreichen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993 - 9/9a RV 12/92 -, juris, Rz. 14).

    Der Sozialleistungsträger muss zunächst entscheiden, ob und ggfs. für welche Zeiträume er diese Einrede überhaupt erheben will (BSG, Urteil vom 5. Mai 1993 - 9/9a RV 12/92 -, juris, Rz. 10 f.).

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 41/04 R

    Altersruhegeldanspruch - Vollendung des 65. Lebensjahres -

    Die demnach grundsätzlich zulässige Erhebung der Verjährungseinrede durch die Beklagte setzt regelmäßig die Ausübung von Ermessen voraus (stRspr, vgl BSG SozR 3-1200 § 45 Nr. 2 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2023 - L 14 U 117/22

    Todespfleger Niels H.: Leistungen für Hinterbliebene verjähren nach vier Jahren

    In die Ermessenserwägung können einerseits die Gesichtspunkte der sparsamen Haushaltsführung sowie der Zweckverfehlung bei verspäteter Leistung eingehen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 5. Mai 1993 - Az.: 9/9a RV 12/92 - Rn. 19 - zitiert nach juris).

    Zu dieser Abwägung gehören auch Kausalitäts- und Verschuldensfragen dahingehend, wem in erster Linie Versäumnisse anzulasten sind (BSG, Urteil vom 5. Mai 1993 - Az.: 9/9a RV 12/92 - Rn. 19 - zitiert nach juris).

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 3/03 R

    Einrede der Verjährung beim Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auch für den letztgenannten Fall lässt die Begründung der angefochtenen Bescheide nämlich in einem § 35 Abs. 1 Satz 3 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren (SGB X) genügenden Umfang erkennen, dass die Beklagte ihre Pflicht, eine Ermessensentscheidung über die Erhebung der Verjährungseinrede zu erheben (vgl BSG in SozR 3-1200 § 45 Nr. 2 und Urteil vom 16. Dezember 1987 - 11a RLw 2/87, HV-INFO 1988, 586 = USK 87164 sowie Urteil des erkennenden Senats in Breithaupt 1969, 813, 816), erkannt und eine Ermessensentscheidung getroffen hat.
  • LSG Bayern, 19.01.2010 - L 17 U 390/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Gewährung nach fünfjährigem

    Da der Anspruch des Klägers auf Übergangsleistungen dem Grunde nach gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BKVO somit nicht verjährt ist, kann offen bleiben, inwieweit die Berufung der Beklagten auf die Verjährung den Voraussetzungen an die Begründung dieser Ermessensentscheidung bei der Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts entspricht (s. hierzu BSG vom 05.05.1993 - SozR 3-1200 § 45 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 05.06.2014 - L 3 U 24/13

    Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes in der gesetzlichen

    Letztere ist kein bloßer Anpassungsbescheid, der eine Anwendung des § 44 SGB X ausschließen würde (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.1993, 9/9a RV 12/92, juris, Rn. 12), sondern eine vollständige Regelung über die Bewilligung einer Rente auf der Grundlage eines bestimmten JAV und einer bestimmten MdE, welche die zeitlich frühere Regelung ersetzt hat (vgl. BSG, Urteil vom 07.07.2005, B 3 P 8/04 T, juris, Rn. 18; Padé, in: jurisPK-SGB X, § 45 Rn. 55, Stand: 2013).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 15.06.2021 - L 3 U 225/20

    Rentenbeginn nach anerkannter Unfallfolge PTBS im Streit - jahrelang keine

    In die Ermessenserwägung können einerseits die Gesichtspunkte der sparsamen Haushaltsführung sowie der Zweckverfehlung bei verspäteter Leistung eingehen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 5.5.1993 - 9/9a RV 12/92 - juris Rn.19; Begründung des Gesetzentwurfs, BT-Drucks-7/868 S. 30).
  • LSG Hessen, 24.02.2000 - L 5 V 1229/96

    Kriegsopferversorgung - Auslandsversorgung - Ausschluß der Doppelversorgung -

    Die Einrede der Verjährung hätte jedoch vom Beklagten ausdrücklich erhoben worden müssen (BSG, Urteil vom 06.12.1989 -- 2 RU 30/89 --), wobei dies im -- pflichtgemäßen -- Ermessen des Leistungsträgers -- hier des Beklagten -- gestanden hätte (BSG, Urteil vom 05.05.1993 -- 9/9a RV 12/92 --).
  • LSG Hamburg, 14.07.2004 - L 1 RJ 40/03

    Abhängigkeit der Gewährung von Altersruhegeld von einem bestimmten Zeitpunkt der

  • BSG, 29.07.2003 - 12 AL 1/02 R
  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2018 - L 10 R 3295/16
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 10 R 2758/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht