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   BSG, 05.05.2009 - B 13 R 117/08 R   

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https://dejure.org/2009,5435
BSG, 05.05.2009 - B 13 R 117/08 R (https://dejure.org/2009,5435)
BSG, Entscheidung vom 05.05.2009 - B 13 R 117/08 R (https://dejure.org/2009,5435)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - B 13 R 117/08 R (https://dejure.org/2009,5435)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Ermittlung des 20-Jahreszeitraums - Ende der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung - Arbeitsausfalltage

  • openjur.de

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets; Ermittlung des 20-Jahreszeitraums; Ende der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung; Arbeitsausfalltage; Sozialversicherungsausweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 339 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 9/08 R

    Bestandsrente des Beitrittsgebietes - Berechnung der Vergleichsrente bei früher

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 117/08 R
    Mit der vom Senat zugelassenen Revision rügt die Beklagte eine Verletzung der §§ 307b Abs. 3 Nr. 3 und 252a Abs. 2 SGB VI. Der Begriff der versicherungspflichtigen Beschäftigung sei ausschließlich bundesrechtlich gemeint (Hinweis auf das Senatsurteil vom 21.8.2008 - B 13 R 9/08 R, SozR 4-2600 § 307b Nr. 8).

    Danach sind die für den Monatsbetrag der Vergleichsrente maßgeblichen persönlichen EP (Ost) nicht auf der Grundlage der vollständigen Versicherungsbiografie, also aller versicherten bzw als versichert geltenden Verdienste, zu ermitteln, sondern nach den individuell (nach den Vorschriften des SGB VI) festgestellten Daten für die letzten 20 Kalenderjahre vor dem Ende der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl Senatsurteil vom 21.8.2008 - B 13 R 9/08 R, SozR 4-2600 § 307b Nr. 8 RdNr 21; BSG vom 5.7.2005, SozR 4-2600 § 307b Nr. 6 RdNr 25).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 21.8.2008 (SozR 4-2600 § 307b Nr. 8) entschieden, dass bei der Vergleichsrentenberechnung für die Bestimmung des Endzeitpunkts des 20-Jahreszeitraums allein auf das "Ende der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit" der Versicherten abzustellen ist (aaO, RdNr 27).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 117/08 R
    Dafür, dass in § 307b Abs. 3 Nr. 3 Satz 1 SGB VI für die Bestimmung des Endzeitpunkts des 20-Jahreszeitraums auf das tatsächliche Ende der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit abzustellen ist, spricht auch Sinn und Zweck des § 307b SGB VI. Die Neugestaltung des § 307b SGB VI durch das 2. AAÜG-ÄndG vom 27.7.2001 (BGBl I 1939) bezüglich der Vergleichsrente bezweckte, nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Urteil vom 28.4.1999 (BVerfGE 100, 104, 134 ff = SozR 3-2600 § 307b Nr. 6) den früheren Gleichheitsverstoß bei der Rentenüberleitung zu beheben (vgl Gesetzesbegründung der Bundesregierung zum 2. AAÜG-ÄndG, BT-Drucks 14/5640 S 17 f).

    Denn maßgeblich für die Anwendung des Gleichheitssatzes ist der typische Versicherungsverlauf, bei dem die Berücksichtigung von Arbeitsentgelten oder Arbeitseinkommen aus den rentennäheren Jahren im Zweifel günstiger ist als die Heranziehung von Verdiensten aus weiter zurückliegenden Zeiten (BVerfGE 100, 104, 136 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 6).

  • BSG, 05.07.2005 - B 4 RA 15/04 R

    Bestandsrente des Beitrittsgebietes - Berechnung der Vergleichsrente -

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 117/08 R
    § 307b Abs. 4 und 5 SGB VI sehen zur Feststellung der Rentenhöhe für zusatz- oder sonderversorgte Bestandsrentner noch die Ermittlung von zwei weiteren Vergleichswerten vor, nämlich den sog "weiterzuzahlenden Betrag" und den durch den Einigungsvertrag "besitzgeschützten Zahlbetrag"; beide sind jedoch nicht Gegenstand des Rechtsstreits (vgl zu den vier Vergleichswerten, deren höchster von dem Rentenversicherungsträger als Rentenzahlung zu leisten ist, die Rspr des 4. Senats des Bundessozialgerichts [BSG] vom 31.7.2002, SozR 3-2600 § 307b Nr. 9 S 96 bis 99; vom 31.3.2004 - B 4 RA 11/03 R, Juris RdNr 19 bis 23; vom 26.10.2004, SozR 4-2600 § 307b Nr. 5 RdNr 21 f; vom 5.7.2005, SozR 4-2600 § 307b Nr. 6 RdNr 21).

    Danach sind die für den Monatsbetrag der Vergleichsrente maßgeblichen persönlichen EP (Ost) nicht auf der Grundlage der vollständigen Versicherungsbiografie, also aller versicherten bzw als versichert geltenden Verdienste, zu ermitteln, sondern nach den individuell (nach den Vorschriften des SGB VI) festgestellten Daten für die letzten 20 Kalenderjahre vor dem Ende der letzten versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit (vgl Senatsurteil vom 21.8.2008 - B 13 R 9/08 R, SozR 4-2600 § 307b Nr. 8 RdNr 21; BSG vom 5.7.2005, SozR 4-2600 § 307b Nr. 6 RdNr 25).

  • BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 40/05 R

    Anrechnungszeiten für Ausfalltage im Beitrittgebiet - Sozialversicherungsausweis

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 117/08 R
    § 252a Abs. 2 SGB VI in der hier maßgeblichen Fassung regelt ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren zur Feststellung von Anrechnungszeiten für Arbeitsausfalltage im Beitrittsgebiet (vgl BSG vom 18.5.2006, B 4 RA 40/05 R, Juris RdNr 22; Klattenhoff in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 252a RdNr 34, Stand: März 2000; Polster in Kasseler Komm, § 252a SGB VI RdNr 24, Stand: Juni 1998), nachdem sich Abs. 2 in seiner ursprünglichen Fassung des Rentenüberleitungsgesetzes (RÜG) vom 25.7.1991 (BGBl I 1606) in der Praxis für die Rentenversicherungsträger als sehr arbeitsaufwendig erwiesen hatte.
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Umwandlung einer Rente

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 117/08 R
    § 307b Abs. 4 und 5 SGB VI sehen zur Feststellung der Rentenhöhe für zusatz- oder sonderversorgte Bestandsrentner noch die Ermittlung von zwei weiteren Vergleichswerten vor, nämlich den sog "weiterzuzahlenden Betrag" und den durch den Einigungsvertrag "besitzgeschützten Zahlbetrag"; beide sind jedoch nicht Gegenstand des Rechtsstreits (vgl zu den vier Vergleichswerten, deren höchster von dem Rentenversicherungsträger als Rentenzahlung zu leisten ist, die Rspr des 4. Senats des Bundessozialgerichts [BSG] vom 31.7.2002, SozR 3-2600 § 307b Nr. 9 S 96 bis 99; vom 31.3.2004 - B 4 RA 11/03 R, Juris RdNr 19 bis 23; vom 26.10.2004, SozR 4-2600 § 307b Nr. 5 RdNr 21 f; vom 5.7.2005, SozR 4-2600 § 307b Nr. 6 RdNr 21).
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 11/03 R

    Feststellung des Rentenwertes bei früher zusatzversorgten Bestandsrentnern des

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 117/08 R
    § 307b Abs. 4 und 5 SGB VI sehen zur Feststellung der Rentenhöhe für zusatz- oder sonderversorgte Bestandsrentner noch die Ermittlung von zwei weiteren Vergleichswerten vor, nämlich den sog "weiterzuzahlenden Betrag" und den durch den Einigungsvertrag "besitzgeschützten Zahlbetrag"; beide sind jedoch nicht Gegenstand des Rechtsstreits (vgl zu den vier Vergleichswerten, deren höchster von dem Rentenversicherungsträger als Rentenzahlung zu leisten ist, die Rspr des 4. Senats des Bundessozialgerichts [BSG] vom 31.7.2002, SozR 3-2600 § 307b Nr. 9 S 96 bis 99; vom 31.3.2004 - B 4 RA 11/03 R, Juris RdNr 19 bis 23; vom 26.10.2004, SozR 4-2600 § 307b Nr. 5 RdNr 21 f; vom 5.7.2005, SozR 4-2600 § 307b Nr. 6 RdNr 21).
  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 19/10 R

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Berücksichtigung der

    Dabei kann offenbleiben, ob sich dies für den vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt aus der Sonderregelung in § 307b Abs. 2 S 4 SGB VI ergibt (vgl BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 9 RdNr 18 am Ende) .
  • SG Magdeburg, 02.05.2017 - S 11 R 2125/13

    Anrechnungszeiten aufgrund von im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung der

    Dieses Verfahren soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Verwaltungsvereinfachung dienen (vgl. BT-Drs. 12/4810, S. 24; BSG, Urt. v. 05.05.2009, Az. B 13 R 117/08 R).
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