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   BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 165/09 B   

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https://dejure.org/2010,26847
BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 165/09 B (https://dejure.org/2010,26847)
BSG, Entscheidung vom 05.05.2010 - B 11 AL 165/09 B (https://dejure.org/2010,26847)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - B 11 AL 165/09 B (https://dejure.org/2010,26847)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung durch Beschluss - Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels; Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 29/00 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückweisung der Berufung durch Beschluß -

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 165/09 B
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Erforderlichkeit bzw Nichterforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung kann durch das Revisionsgericht jedenfalls auf sachfremde Erwägungen oder grobe Fehleinschätzung überprüft werden (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13) .

    Nicht erforderlich kann eine mündliche Verhandlung dann sein, wenn der Sachverhalt umfassend ermittelt worden ist, so dass Tatsachenfragen in einer mündlichen Verhandlung nicht mehr geklärt werden müssen, oder wenn im Berufungsverfahren lediglich der erstinstanzliche Vortrag wiederholt wird; zu beachten ist aber in jedem Fall der Anspruch des Beteiligten auf effektiven Rechtsschutz (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13 mwN) .

    Bei einem Verstoß gegen § 153 Abs. 4 SGG handelt es sich um einen absoluten Revisionsgrund (§ 202 SGG iVm § 547 Nr. 1 Zivilprozessordnung) , bei dem nähere Ausführungen zur Kausalität des Verfahrensfehlers entbehrlich sind (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; SozR 4-1500 § 153 Nr. 5 mwN) .

  • BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 203/02 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 165/09 B
    Dabei kann dahinstehen, ob - wie der Beschwerdeführer geltend macht - auch die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz vorliegen; denn auch dann wäre voraussichtlich mit einer Zurückverweisung zu rechnen (vgl Beschlüsse des BSG vom 30.4.2003, B 11 AL 203/02 B, und vom 23.5.2006, B 13 RJ 253/05 B) .
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 253/05 B

    Zurückverweisung durch Beschluss im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 165/09 B
    Dabei kann dahinstehen, ob - wie der Beschwerdeführer geltend macht - auch die Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz vorliegen; denn auch dann wäre voraussichtlich mit einer Zurückverweisung zu rechnen (vgl Beschlüsse des BSG vom 30.4.2003, B 11 AL 203/02 B, und vom 23.5.2006, B 13 RJ 253/05 B) .
  • BSG, 25.06.2008 - B 11b AS 19/07 R

    Arbeitslosengeld II - Ganztagesschule für Sprachbehinderte - Essensgeld für

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 165/09 B
    Schließlich musste sich dem LSG - wie der Beschwerdeführer zu Recht geltend macht - auch die Erkenntnis aufdrängen, dass der Kläger seit Januar 2005 erwerbsfähiger Hilfebedürftiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch war, weshalb sich die Frage nach dem zuständigen Träger stellte und insoweit die Frage der notwendigen Beiladung zu klären war (vgl BSGE 101, 79 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 1) .
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 44/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 165/09 B
    Das LSG hat in seinem früheren Urteil vom 8.6.2005 zwar zutreffend darauf hingewiesen, dass Anträge nicht gegen den Willen eines Beteiligten verändert oder gar unterdrückt werden dürfen; dies ändert jedoch, wovon auch das LSG in der Entscheidung vom 8.6.2005 ausgegangen ist, nichts an der Pflicht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung auf die angemessene und sachgerechte Antragstellung hinzuwirken (vgl zur Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung auch Beschluss des BSG vom 18.11.2008, B 2 U 44/08 B) .
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 37/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss, Anhörung Beteiligter

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 165/09 B
    Bei einem Verstoß gegen § 153 Abs. 4 SGG handelt es sich um einen absoluten Revisionsgrund (§ 202 SGG iVm § 547 Nr. 1 Zivilprozessordnung) , bei dem nähere Ausführungen zur Kausalität des Verfahrensfehlers entbehrlich sind (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; SozR 4-1500 § 153 Nr. 5 mwN) .
  • BSG, 07.04.2016 - B 1 KR 4/16 B
    Regelmäßig liegt kein solcher Fall vor, wenn im Berufungsverfahren lediglich der erstinstanzliche Vortrag wiederholt wird, das LSG aber die Berufung aus den Gründen des SG-Urteils für unbegründet hält (vgl BSG Beschluss vom 8.9.2015 - B 1 KR 134/14 B - Juris RdNr 8 mwN; s ferner BSG Beschluss vom 30.7.2009 - B 13 R 187/09 B - Juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 11 AL 165/09 B - Juris RdNr 6 f; zur groben Fehleinschätzung bei neuen rechtlichen Aspekten vgl BSG Beschluss vom 11.12.2002 - B 6 KA 13/02 B - Juris RdNr 10 f).
  • BSG, 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B

    Bemessung des Gründungszuschusses - privat Kranken- und Pflegeversicherter -

    Insbesondere ist nicht hinreichend substantiiert dargelegt, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Erforderlichkeit bzw Nichterforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung auf sachfremden Erwägungen oder einer groben Fehleinschätzung beruht (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 13; Beschluss des Senats vom 5.5.2010 - B 11 AL 165/09 B) .
  • BSG, 28.05.2015 - B 9 V 11/15 B

    Entschädigungsleistungen nach dem OEG ; Hinreichende Erfolgsaussicht einer

    Anhalt für eine grobe Fehleinschätzung (vgl BSG Beschluss vom 5.5.2010 - B 11 AL 165/09 B) besteht nicht.
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