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   BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R   

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BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R (https://dejure.org/2010,9938)
BSG, Entscheidung vom 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R (https://dejure.org/2010,9938)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - B 11 AL 17/09 R (https://dejure.org/2010,9938)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsbeschränkung - Rechtsänderung - keine Anwendung der erhöhten Berufungssumme bei Urteil vor dem 1. 4. 2008 und Rechtsmittelbelehrung nach altem Recht - Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. 1. 2005 nach ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG vom 26.03.2008, § 144 Abs 1 S 1 Nr 1 SGG vom 17.08.2001, § 335 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 24.12.2003, § 335 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 335 Abs 5 SGB 3
    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsbeschränkung - Rechtsänderung - keine Anwendung der erhöhten Berufungssumme bei Urteil vor dem 1.4.2008 und Rechtsmittelbelehrung nach altem Recht - Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 1.1.2005 nach ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhöhte Berufungssumme bei Zustellung des Urteils vor dem Inkrafttreten des SGGArbGGÄndG am 1.4.2008 und beigefügter Rechtsmittelbelehrung nach altem Recht

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsbeschränkung - Rechtsänderung - keine Anwendung der erhöhten Berufungssumme bei Urteil vor dem 1.4.2008 und Rechtsmittelbelehrung nach altem Recht - Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 1.1.2005 nach ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsbeschränkung - Rechtsänderung - keine Anwendung der erhöhten Berufungssumme bei Urteil vor dem 1.4.2008 und Rechtsmittelbelehrung nach altem Recht - Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 1.1.2005 nach ...

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsbeschränkung - Rechtsänderung - keine Anwendung der erhöhten Berufungssumme bei Urteil vor dem 1.4.2008 und Rechtsmittelbelehrung nach altem Recht - Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 1.1.2005 nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 277
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R
    Auf den nach dem Inkrafttreten der Rechtsänderung liegenden Zeitpunkt der Berufungseinlegung (2.4.2008) könnte zwar bei vordergründiger Betrachtung deshalb abgestellt werden, weil Änderungen des Verfahrensrechts grundsätzlich auch anhängige Rechtsstreitigkeiten erfassen (vgl BVerfGE 39, 156, 167; 65, 76, 98; 87, 48, 63 mwN; BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 S 17) .

    Diese dem Rechtsstaatsprinzip zugehörigen Grundsätze (BVerfGE 30, 367, 386) sind heranzuziehen, wenn der Gesetzgeber auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage, in der sich ein Prozessbeteiligter befindet, einwirkt (vgl BVerfGE 63, 343, 358 f; 87, 48, 63).

    Im Hinblick auf diese Rechtsunsicherheit ist von einer verfahrensrechtlichen Position der Beteiligten auszugehen, die derjenigen vergleichbar ist, die sich aus der Einlegung eines statthaften Rechtsmittels ergibt und deren nachträgliche Beschränkung bei Fehlen einer ausdrücklichen Übergangsregelung gerade nicht zum Fortfall der Statthaftigkeit führt (vgl BVerfGE 87, 48, 64; BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 S 17) .

  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96

    Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG ,

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R
    Auf den nach dem Inkrafttreten der Rechtsänderung liegenden Zeitpunkt der Berufungseinlegung (2.4.2008) könnte zwar bei vordergründiger Betrachtung deshalb abgestellt werden, weil Änderungen des Verfahrensrechts grundsätzlich auch anhängige Rechtsstreitigkeiten erfassen (vgl BVerfGE 39, 156, 167; 65, 76, 98; 87, 48, 63 mwN; BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 S 17) .

    Im Hinblick auf diese Rechtsunsicherheit ist von einer verfahrensrechtlichen Position der Beteiligten auszugehen, die derjenigen vergleichbar ist, die sich aus der Einlegung eines statthaften Rechtsmittels ergibt und deren nachträgliche Beschränkung bei Fehlen einer ausdrücklichen Übergangsregelung gerade nicht zum Fortfall der Statthaftigkeit führt (vgl BVerfGE 87, 48, 64; BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 S 17) .

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 79/01 R

    Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung durch den

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R
    Das erforderliche pflichtwidrige Verhalten des Leistungsempfängers (vgl BSG SozR 3-4300 § 335 Nr. 2) ist vom LSG festgestellt.
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R
    Über den Gesetzeswortlaut hinaus ist die Anwendung der bis 31.3.2008 geltenden Fassung des § 144 Abs. 1 Satz 1 SGG aber jedenfalls aus Gründen des Vertrauensschutzes sowie der Rechtssicherheit und Rechtsmittelklarheit geboten (vgl BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 16 RdNr 9, ua mit Hinweis auf BSG SozR Nr. 3 zu § 143 SGG; Hauck in jurisPR-SozR aaO; Leitherer, NJW 2008, 1258, 1261) .
  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 32/08 R

    Ersatz der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nach einer Rückforderung

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die ab dem 1.1.2005 geltende Fassung des § 335 Abs. 1 Satz 1 SGB III lückenhaft ist und dass die Lücke im Wege der gesetzesimmanenten Rechtsfortbildung dadurch zu schließen ist, dass die Bezieher von Alhi den sonstigen Leistungsbeziehern iS des § 335 Abs. 1 Satz 1 SGB III gleichzustellen sind (Urteile vom 7.10.2009 - B 11 AL 31/08 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, und vom 7.10.2009 - B 11 AL 32/08 R) .
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R
    Diese dem Rechtsstaatsprinzip zugehörigen Grundsätze (BVerfGE 30, 367, 386) sind heranzuziehen, wenn der Gesetzgeber auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage, in der sich ein Prozessbeteiligter befindet, einwirkt (vgl BVerfGE 63, 343, 358 f; 87, 48, 63).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R
    Die Annahme, die unter Beachtung der richtigen Belehrung fristgerecht eingelegte Berufung sei nicht zulässig, wäre deshalb unter den gegebenen Umständen weder mit dem der Beklagten zuzubilligenden Vertrauensschutz noch mit dem aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit folgenden Postulat der Rechtsmittelklarheit (vgl BVerfGE 49, 148, 164; 107, 395, 416) zu vereinbaren.
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R
    Voraussetzung ist allerdings, dass das neue Recht das streitige Rechtsverhältnis erfassen will (vgl BSGE 73, 25, 26 = SozR 3-1500 § 116 Nr. 4 S 26).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R
    Auf den nach dem Inkrafttreten der Rechtsänderung liegenden Zeitpunkt der Berufungseinlegung (2.4.2008) könnte zwar bei vordergründiger Betrachtung deshalb abgestellt werden, weil Änderungen des Verfahrensrechts grundsätzlich auch anhängige Rechtsstreitigkeiten erfassen (vgl BVerfGE 39, 156, 167; 65, 76, 98; 87, 48, 63 mwN; BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 7 S 17) .
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R
    Diese dem Rechtsstaatsprinzip zugehörigen Grundsätze (BVerfGE 30, 367, 386) sind heranzuziehen, wenn der Gesetzgeber auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage, in der sich ein Prozessbeteiligter befindet, einwirkt (vgl BVerfGE 63, 343, 358 f; 87, 48, 63).
  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 31/08 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Erstattung von

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 16/09 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Erstattung von

    Wie der 11. Senat bereits entschieden hat (BSG, Urteile vom 7.10.2009, aaO, und vom 5.5.2010 - B 11 AL 17/09 R), ist die ab dem 1.1.2005 geltende Fassung des § 335 Abs. 1 Satz 1 SGB III wegen eines Versehens oder Übersehens eines Tatbestands lückenhaft.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - L 6 AS 2174/13
    Soweit dieses im Zusammenhang mit der Anhebung der sog Berufungssumme zum 01.04.2008 von 600 EUR auf 750 EUR in § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG für die Anwendbarkeit neuen Verfahrensrechts nicht den Zeitpunkt des Rechtsmittels, sondern den der Entscheidung für maßgeblich erklärt hat, hat es entscheidend darauf abgestellt, dass dem erstinstanzlichen Gericht ansonsten verwehrt worden wäre, über die Zulassung der Berufung zu entscheiden (s. BSG Urteil vom 05.05.2010 - B 11 AL 17/09 R).
  • LSG Bayern, 15.12.2011 - L 4 KR 436/10

    Erstattung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung -

    Indirekt hat das BSG die vom Senat vertretene Auffassung im Urteil vom 05.05.2010 (B 11 AL 17/09 R, SozR 4-1500 § 144 Nr. 6) bereits angedeutet, ohne dass es in der dortigen Entscheidung darauf angekommen ist.
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