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   BSG, 05.06.1997 - 12 RK 32/96   

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https://dejure.org/1997,3544
BSG, 05.06.1997 - 12 RK 32/96 (https://dejure.org/1997,3544)
BSG, Entscheidung vom 05.06.1997 - 12 RK 32/96 (https://dejure.org/1997,3544)
BSG, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - 12 RK 32/96 (https://dejure.org/1997,3544)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 90 (Ls.)
  • FamRZ 1998, 738
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 12 RK 32/96
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem Beschluß des BVerfG, das die bisherige Regelung zur Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beitragszeiten wegen Kindererziehung und aus gleichzeitig entrichteten Beiträgen (§ 70 Abs. 2 SGB VI) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG für verfassungswidrig erklärt und eine selbständige Bewertung der Kindererziehungszeiten gefordert hat (BVerfGE 92, 241 ff = SozR 3-2200 § 1255a Nr. 5).
  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 4/97

    Ausschluß der Aufstockung bei nicht genutztem Recht auf Heiratserstattung

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 12 RK 32/96
    Das ist nicht verfassungswidrig (vgl Urteil vom 5. Juni 1997 - 12 RK 4/97, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 1/90

    Nachträgliche Änderung der Zahl und Höhe der Beiträge durch den

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 12 RK 32/96
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat zu früheren Nachentrichtungsvorschriften entschieden, der Berechtigte könne nach einem rechtzeitig gestellten Nachentrichtungsantrag Zahl und Höhe der Beiträge noch bis zum Eintritt der Bindungswirkung des Bescheides über die Zulassung der Nachentrichtung ändern (vgl BSGE 67, 295 = SozR 3-5750 Art. 2 § 51a Nr. 3 mwN).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 12 RK 32/96
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Ausschluß von Beamten, die mangels Vorversicherungszeit nicht zur freiwilligen Versicherung berechtigt waren, von dem Nachentrichtungsrecht des Art. 2 § 51a Abs. 2 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (Art. 2 § 49a Abs. 2 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes ) für vereinbar mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) erklärt (BVerfGE 49, 192, 212 = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 19).
  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 12 RK 32/96
    Im ursprünglichen Gesetzentwurf (Fraktionsentwurf) war das Nachzahlungsrecht bei Heiratserstattung (§ 274 des Entwurfs, § 282 des Gesetzes) dem Grunde nach dadurch begrenzt, daß nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters eine Nachzahlung nicht zulässig sein sollte (§ 274 Abs. 1 Satz 2 SGB VI des Entwurfs BT-Drucks 11/4124 S 79).
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