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   BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96   

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BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96 (https://dejure.org/1997,13303)
BSG, Entscheidung vom 05.06.1997 - 7 RAr 46/96 (https://dejure.org/1997,13303)
BSG, Entscheidung vom 05. Juni 1997 - 7 RAr 46/96 (https://dejure.org/1997,13303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Kürzung von Arbeitslosengeld - Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie bei Kürzung von Arbeitslosengeld - Unzulässige Finanzierung versicherungsfremder Lasten im Recht der Arbeitsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 66/95

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes zum 1.1.1994

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96
    Diese Regelungen gehen als Spezialregelung den allgemeinen Vorschriften über die Änderung bindend gewordener Verwaltungsakte (§§ 44 ff SGB X) vor (BSGE 76, 162, 173 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12; BSGE 78, 201, 202 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 13).

    Sowohl der erkennende Senat als auch der ebenfalls für Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zuständige 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) haben entschieden, daß diese Kürzung des Alg zum 1. Januar 1994 weder die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie noch das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot verletzt (BSGE 78, 201, 203 ff = SozR 3-4100 § 111 Nr. 13; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12).

    Auch mit dem Einwand des Klägers, das im Haushalt der Beklagten 1994 erwartete Defizit habe verfassungsrechtlich die Kürzung nicht gerechtfertigt, weil es im wesentlichen aus sogenannten Fremdlasten resultiere, hat sich der Senat ebenfalls schon ausführlich auseinandergesetzt (BSGE 78, 201, 204 ff = SozR 3-4100 § 111 Nr. 13; vgl auch BSGE 76, 162, 176 = SozR § 112 Nr. 22).

    Da der Gesetzgeber mit dem AFG zulässigerweise eine Form der sozialen Sicherung gewählt hat, die nicht ausschließlich an einem auf Schadensvergütung ausgerichteten Versicherungsprinzip orientiert ist, sondern auf einer umfassenden Präventivkonzeption beruht, ist es nicht zu beanstanden, daß mit den zu erhebenden Beiträgen nicht nur beitragsabhängige, sondern auch beitragsunabhängige Leistungen, insbesondere generalpräventive Aufgaben der BA finanziert werden (BVerfGE 53, 313, 326 f = SozR 4100 § 168 Nr. 12; BVerfG SozR 4100 § 167 Nr. 1; BSGE 78, 201, 205 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 13).

    Aufgrund der Orientierung der AFG-Leistungen am ausfallenden Nettolohn ist dem Alg-Anspruch eine Absenkung immanent, wenn die gewöhnlich anfallenden gesetzlichen Abzüge für Arbeitnehmer steigen (BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12; BSGE 78, 201, 203 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 13).

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96
    Diese Regelungen gehen als Spezialregelung den allgemeinen Vorschriften über die Änderung bindend gewordener Verwaltungsakte (§§ 44 ff SGB X) vor (BSGE 76, 162, 173 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12; BSGE 78, 201, 202 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 13).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen (vgl ferner zur Herabsetzung der Nettolohnersatzquote beim Unterhaltsgeld BSGE 76, 162, 173 ff = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22, beim Übergangsgeld BSG, Urteil vom 27. Juni 1996 - 11 RAr 97/95 - unveröffentlicht und bei der Arbeitslosenhilfe BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RA 27/96 - unveröffentlicht).

    Auch mit dem Einwand des Klägers, das im Haushalt der Beklagten 1994 erwartete Defizit habe verfassungsrechtlich die Kürzung nicht gerechtfertigt, weil es im wesentlichen aus sogenannten Fremdlasten resultiere, hat sich der Senat ebenfalls schon ausführlich auseinandergesetzt (BSGE 78, 201, 204 ff = SozR 3-4100 § 111 Nr. 13; vgl auch BSGE 76, 162, 176 = SozR § 112 Nr. 22).

    Diese waren zum einen durch die Folgen des wirtschaftlichen Umstrukturierungsprozesses in den neuen Bundesländern, zum anderen durch eine tiefgreifende Rezession in den alten Bundesländern, verbunden mit verminderten Einnahmen, verursacht worden (BSGE 76, 162, 175 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).

  • BSG, 08.02.1996 - 11 RAr 63/95

    Verfassungsmäßigkeit der Minderung von laufendem Arbeitslosengeld durch Absenkung

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96
    Diese Regelungen gehen als Spezialregelung den allgemeinen Vorschriften über die Änderung bindend gewordener Verwaltungsakte (§§ 44 ff SGB X) vor (BSGE 76, 162, 173 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12; BSGE 78, 201, 202 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 13).

    Sowohl der erkennende Senat als auch der ebenfalls für Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zuständige 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) haben entschieden, daß diese Kürzung des Alg zum 1. Januar 1994 weder die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie noch das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot verletzt (BSGE 78, 201, 203 ff = SozR 3-4100 § 111 Nr. 13; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12).

    Aufgrund der Orientierung der AFG-Leistungen am ausfallenden Nettolohn ist dem Alg-Anspruch eine Absenkung immanent, wenn die gewöhnlich anfallenden gesetzlichen Abzüge für Arbeitnehmer steigen (BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12; BSGE 78, 201, 203 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 13).

  • BSG, 23.06.1994 - 12 BK 7/94
    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96
    Wenn daher, ua bedingt durch die Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation in den neuen Bundesländern, für eine gewisse Zeit ein - im Vergleich zur Zeit vor dem Beitritt - höherer Anteil des Beitragsaufkommens der BA in beitragsunabhängige Aufgaben fließt, ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BSG, Beschluß vom 23. Juni 1994 - 12 BK 7/94 -).
  • BVerfG, 04.11.1994 - 1 BvR 1483/94

    Erstreckung des Zuständigkeitsbereichs der Bundesanstalt für Arbeit auf das

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96
    Die Erstreckung der Zuständigkeit der BA auf das Gebiet der ehemaligen DDR und die Einräumung von Leistungsansprüchen zugunsten der neu hinzugekommenen Versicherten stellt keine Übernahme "versicherungsfremder" Lasten dar (BVerfG, Beschluß vom 4. November 1994 - 1 BvR 1483/94 -, BB 1995, 50).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96
    Da der Gesetzgeber mit dem AFG zulässigerweise eine Form der sozialen Sicherung gewählt hat, die nicht ausschließlich an einem auf Schadensvergütung ausgerichteten Versicherungsprinzip orientiert ist, sondern auf einer umfassenden Präventivkonzeption beruht, ist es nicht zu beanstanden, daß mit den zu erhebenden Beiträgen nicht nur beitragsabhängige, sondern auch beitragsunabhängige Leistungen, insbesondere generalpräventive Aufgaben der BA finanziert werden (BVerfGE 53, 313, 326 f = SozR 4100 § 168 Nr. 12; BVerfG SozR 4100 § 167 Nr. 1; BSGE 78, 201, 205 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 13).
  • BSG, 25.10.1994 - 1 RK 51/93

    Krankenversicherung - Pflegegeld - Fälligkeit

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96
    Weitere für die Zeit ab 31. Mai 1994 ergangene Bescheide sind schon deshalb nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens geworden, weil deren Nichteinbeziehung nicht gerügt worden ist (vgl zu dieser Problematik BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 26; BSG SozR 3-2500 § 57 Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 5).
  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 5/95

    Krankenversicherung - Ehegatteneinkommen - Geringfügige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96
    Weitere für die Zeit ab 31. Mai 1994 ergangene Bescheide sind schon deshalb nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens geworden, weil deren Nichteinbeziehung nicht gerügt worden ist (vgl zu dieser Problematik BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 26; BSG SozR 3-2500 § 57 Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 5).
  • BSG, 15.09.1994 - 11 RAr 97/93

    Gleichbehandlung - Altersübergangsgeld - Kirchensteuer - Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96
    Weitere für die Zeit ab 31. Mai 1994 ergangene Bescheide sind schon deshalb nicht Gegenstand des Revisionsverfahrens geworden, weil deren Nichteinbeziehung nicht gerügt worden ist (vgl zu dieser Problematik BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 26; BSG SozR 3-2500 § 57 Nr. 4; BSG SozR 3-4100 § 249e Nr. 5).
  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 36/95

    Arbeitsentgeltbegriff bei der Bemessung von Arbeitslosengeld, Aufhebung eines

    Auszug aus BSG, 05.06.1997 - 7 RAr 46/96
    Mit dem Änderungsbescheid hat die Beklagte ihre Anhörungspflicht nach § 24 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren (SGB X) schon nicht im Hinblick auf Abs. 2 Nr. 4 dieser Norm verletzt (vgl dazu BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 28), so daß dahinstehen kann, ob auch Abs. 2 Nr. 3 dieser Norm tragen könnte (BSG, Urteil vom 31. Oktober 1996 - 11 RAr 27/96 - unveröffentlicht).
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 3/95

    Aufhebung der Bewilligung eines Zuschusses zum Beitrag in der Altershilfe der

  • BSG, 27.06.1996 - 11 RAr 97/95

    Absenkung von Übergangsgeld durch das SKWPG 1 - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 31.10.1996 - 11 RAr 27/96

    Bemessung der Höhe der Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Berücksichtigung von

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