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BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13 |
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- BVerwG, 24.05.2012 - 5 B 4.12
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung wegen unterlassen Hinweises durch das …
Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
Wie bereits in dem gegenüber dem Beklagten ergangenen Beschluss vom 24. Mai 2012 (BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 8 f.) ausgeführt, steht es im tatrichterlichen Ermessen des Berufungsgerichts darüber zu befinden, ob es zur Entscheidung des Rechtsstreits die Hilfe eines Sachverständigen benötigt.Das Begründungserfordernis gebietet auch, dass sich die Beschwerde substantiiert mit den die angebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung betreffenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (…vgl. Beschlüsse vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 und vom 24. Mai 2012 - BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 11).
- BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99
Rechtsschutz gegen den Richter II
Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist vielmehr objektiv betrachtet erst dann gegeben, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (…stRspr, vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [144 f.] und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f.]). - BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92
Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall
Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (stRspr, vgl. z. B. Beschlüsse vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - Buchholz 406.401 § 31 BNatSchG Nr. 2 = NVwZ 1993, 583 …und vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 24.11.1997 - 1 B 224.97
Berücksichtigung länger zurückliegender Vorfälle bei der Beurteilung der …
Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens kann nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (stRspr, vgl. z. B. Beschlüsse vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - Buchholz 406.401 § 31 BNatSchG Nr. 2 = NVwZ 1993, 583 und vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6, jeweils m. w. N.). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist vielmehr objektiv betrachtet erst dann gegeben, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (…stRspr, vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [144 f.] und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f.]). - BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89
Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung - …
Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
Es ist weder vom Beklagten vorgetragen noch ersichtlich, dass diese tatrichterliche Würdigung des Vorbringens des Beklagten und des von ihm vorgelegten Schreibens Denkgesetze verletzen oder aus anderen Gründen revisionsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 [272] = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 225 S. 74). - BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08
Schriftlichkeit als zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine …
Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs ist vielmehr objektiv betrachtet erst dann gegeben, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z. B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 [144 f.] und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 [345 f.]). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 [n. F.] VwGO Nr. 26 S. 15). - BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
Auszug aus BSG, 05.06.2014 - 5 B 75.13
Das Begründungserfordernis gebietet auch, dass sich die Beschwerde substantiiert mit den die angebliche Frage von grundsätzlicher Bedeutung betreffenden Erwägungen in der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzt (vgl. Beschlüsse vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 …und vom 24. Mai 2012 - BVerwG 5 B 4.12 - juris Rn. 11).