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   BSG, 05.07.2016 - B 2 U 80/16 B   

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BSG, 05.07.2016 - B 2 U 80/16 B (https://dejure.org/2016,24488)
BSG, Entscheidung vom 05.07.2016 - B 2 U 80/16 B (https://dejure.org/2016,24488)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - B 2 U 80/16 B (https://dejure.org/2016,24488)
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  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 05.07.2016 - B 2 U 80/16 B
    Maßgebliches Kriterium hierfür ist, ob die anhand objektiver Umstände zu beurteilende Handlungstendenz des Versicherten beim Zurücklegen des Weges darauf gerichtet war, eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung auszuüben, d.h., ob sein Handeln zum Weg zu oder von der Arbeitsstätte gehört" (so BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R - juris und SozR 4-2700 § 8 Nr. 28).

    Dies gilt auch dann, wenn die vor Beginn der Arbeitszeit gekauften Nahrungsmittel dazu dienen sollen, in der Frühstückspause den Hunger zu stillen (vgl. BSG BG 1972, 355 und BSG, Urteil vom 2. Dezember 2008 B 2 U 17/07 R - juris) oder auf dem Heimweg Lebensmittel eingekauft werden, weil der Versicherte während seiner vorhergehenden Beschäftigung hungrig geworden und das Verlangen hatte, nach der Arbeit sogleich eine Mahlzeit zu sich zu nehmen (BSG BG 1958, 40).

    Aufgrund des Zusammentreffens dieser beiden betriebsbezogenen Merkmale, das Handlungsziel und die Betriebsbedingtheit des Weges, ist der wesentliche innere Zusammenhang zwischen dem Betrieb und einem zur Nahrungsaufnahme zurückgelegten Weg angenommen worden" (so die Ausführungen des BSG im Urteil vom 2. Dezember 2008 a. a. O.).

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BSG, 05.07.2016 - B 2 U 80/16 B
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R - m. w. N. in juris).

    An dieser Rechtsprechung, die in der Vergangenheit aus Gründen der Rechtsklarheit und Verwaltungspraktikabilität die Einbeziehung bestimmter im privaten Bereich wurzelnder Unfallrisiken in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Kauf genommen hatte (so BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R - juris), hat das BSG seit seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2003 (B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 und juris) nicht mehr festgehalten.

    Die Unterbrechung endet, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet ist und die Handlungstendenz auch nach außen erkennbar wieder darauf gerichtet ist, den ursprünglichen, versicherten Weg wieder aufzunehmen (vgl. Urteile des BSG vom 4. Juli 2013 - B 2 U 12/12 R und B 2 U 3/13 R - juris).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus BSG, 05.07.2016 - B 2 U 80/16 B
    An dieser Rechtsprechung, die in der Vergangenheit aus Gründen der Rechtsklarheit und Verwaltungspraktikabilität die Einbeziehung bestimmter im privaten Bereich wurzelnder Unfallrisiken in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung in Kauf genommen hatte (so BSG, Urteil vom 4. Juli 2013 - B 2 U 3/13 R - juris), hat das BSG seit seiner Entscheidung vom 9. Dezember 2003 (B 2 U 23/03 R - BSGE 91, 293 und juris) nicht mehr festgehalten.
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R

    Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers

    Auszug aus BSG, 05.07.2016 - B 2 U 80/16 B
    Der Kauf von Nahrungsmitteln stellt, ebenso wie die Nahrungsaufnahme selbst, eine persönliche Verrichtung dar, die auch dann grundsätzlich nicht mit der versicherten Tätigkeit im sachlichen Zusammenhang nach § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII steht, wenn sie während der versicherten Tätigkeit vorgenommen wird (BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - SozR 3 - 2700 § 8 Nr. 2 m. w. N.).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Auszug aus BSG, 05.07.2016 - B 2 U 80/16 B
    Die darauf gerichtete Handlungstendenz muss durch die objektiven Umstände bestätigt werden (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2007 B 2 U 29/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 m.w.N.).
  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 12/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Dauer der

    Auszug aus BSG, 05.07.2016 - B 2 U 80/16 B
    Die Unterbrechung endet, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet ist und die Handlungstendenz auch nach außen erkennbar wieder darauf gerichtet ist, den ursprünglichen, versicherten Weg wieder aufzunehmen (vgl. Urteile des BSG vom 4. Juli 2013 - B 2 U 12/12 R und B 2 U 3/13 R - juris).
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