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   BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R   

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BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R (https://dejure.org/1999,4401)
BSG, Entscheidung vom 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R (https://dejure.org/1999,4401)
BSG, Entscheidung vom 05. August 1999 - B 14 EG 3/99 R (https://dejure.org/1999,4401)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf Flüchtlinge und deren Familienangehörige, die einem Drittstaat angehören und innerhalb der Gemeinschaft kein Recht auf Freizügigkeit haben - Unmittelbar aus einem Drittstaat in einen Mitgliedstaat ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erziehungsgeld (Erzg) nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) - Voraussetzungen für die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis - Anforderungen an die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft

  • Judicialis

    EWGV 1408/71 Art 2 Abs 1; ; EWGV 1408/71 Art 3 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf Flüchtlinge und deren Familienangehörige, die einem Drittstaat angehören und innerhalb der Gemeinschaft kein Recht auf Freizügigkeit haben, Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf unmittelbar aus einem Drittstaat in einen Mitgliedstaat ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R
    Die so begründete, allein einen Zweig der Sozialversicherung beschränkte Versicherungspflicht reicht für den Begriff des Arbeitnehmers iS des Art. 1 Buchst a EWGV 1408/71 aus (EuGH, Urteil vom 4. Mai 1999 - Rs C-262/96 Sürül).

    Für den Anspruch auf Familienleistungen von Unionsbürgern und von türkischen Staatsangehörigen, die in einem Mitgliedstaat der EU als Arbeitnehmer tätig sind, hat der EuGH solche nationale Regelungen bereits als gemeinschaftsrechtswidrig bezeichnet (Urteil vom 12. Mai 1998 - Rs C-85/86 Martinez Sala - Slg I 1998, 2691 und Urteil vom 4. Mai 1999 - Rs C-262/96 Sürül).

  • BSG, 15.10.1998 - B 14 EG 7/97 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Anwendbarkeit der EWGV 1408/71 auf

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R
    Die Fragen 1 und 2 sind bereits im Verfahren B 14 EG 7/97 R, das dem Gerichtshof durch Beschluß vom 15. Oktober 1998 zur Vorabentscheidung vorgelegt worden ist (Verfahren C-180/99 Addou) begründet worden.

    Wegen der insoweit aufgezeigten rechtlichen Zweifel nimmt der Senat auf die Begründung zur Frage 1 des Vorlagebeschlusses vom 15. Oktober 1998 - B 14 EG 7/97 R - Bezug.

  • BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91

    Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R
    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß der Besitz eines der genannten Aufenthaltstitel iS eines Verwaltungsaktes mit Wirkung für den Bezugszeitraum des Erzg auch bei Ausländern vorausgesetzt wird, die später als asylberechtigt anerkannt werden, und daß dies auch noch für die Zeit nach der Anerkennung gilt, in der bereits ein Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis besteht, § 68 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (BSGE 70, 197, 199 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 10, 12 und 18 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).

    Das FlüAbK gewährleistet somit keinen vom Erfordernis eines der in § 1 BErzGG genannten Aufenthaltstitel unabhängigen Anspruch auf Erzg, wie vom Senat bereits entschieden (BSGE 70, 197, 203 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R
    Das ist bei einem in das Bundesgebiet eingereisten Asylbewerber in aller Regel erst dann der Fall, wenn er als politisch Verfolgter unanfechtbar anerkannt worden ist (BVerfGE 60, 253, 290); zuvor kann er sich lediglich auf "das mit dem Antrag auf Asyl gesetzlich eintretende vorläufige Bleiberecht" (BVerfGE 67, 43, 59) berufen, das ihm zwar Sicherheit vor dem befürchteten Zugriff des angeblichen Verfolgerstaates gewährt, aber keine Freizügigkeit begründet (BVerfGE 80, 182, 187 f), und auch die sonstigen Rechte nach dem FlüAbK nicht auslöst.
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91

    Asylbewerber - Erziehungsgeld - Rückwirkend - Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R
    Das FlüAbK gewährleistet somit keinen vom Erfordernis eines der in § 1 BErzGG genannten Aufenthaltstitel unabhängigen Anspruch auf Erzg, wie vom Senat bereits entschieden (BSGE 70, 197, 203 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10).
  • BSG, 28.07.1992 - 5 RJ 4/92

    Asylbewerber - Gewöhnlicher Aufenthalt - Feststellung - Zeitpunkt - Familienasyl

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R
    Gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 SGB VI in seiner bis zum 31. Mai 1999 gültigen Fassung gelten für die Zeit vom 1. Mai 1993 (vgl § 56 Abs. 5 SGB VI) bis zum 30. April 1996 Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als gezahlt, da die Klägerin ihre Tochter seit der Geburt erzogen hat (§ 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB VI), die Kindererziehungszeit der Klägerin zuzuordnen ist (§ 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI), die Erziehung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgte (§ 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB VI) und die Klägerin dort seit ihrer Einreise ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte (BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 3).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R
    Das ist bei einem in das Bundesgebiet eingereisten Asylbewerber in aller Regel erst dann der Fall, wenn er als politisch Verfolgter unanfechtbar anerkannt worden ist (BVerfGE 60, 253, 290); zuvor kann er sich lediglich auf "das mit dem Antrag auf Asyl gesetzlich eintretende vorläufige Bleiberecht" (BVerfGE 67, 43, 59) berufen, das ihm zwar Sicherheit vor dem befürchteten Zugriff des angeblichen Verfolgerstaates gewährt, aber keine Freizügigkeit begründet (BVerfGE 80, 182, 187 f), und auch die sonstigen Rechte nach dem FlüAbK nicht auslöst.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R
    Das ist bei einem in das Bundesgebiet eingereisten Asylbewerber in aller Regel erst dann der Fall, wenn er als politisch Verfolgter unanfechtbar anerkannt worden ist (BVerfGE 60, 253, 290); zuvor kann er sich lediglich auf "das mit dem Antrag auf Asyl gesetzlich eintretende vorläufige Bleiberecht" (BVerfGE 67, 43, 59) berufen, das ihm zwar Sicherheit vor dem befürchteten Zugriff des angeblichen Verfolgerstaates gewährt, aber keine Freizügigkeit begründet (BVerfGE 80, 182, 187 f), und auch die sonstigen Rechte nach dem FlüAbK nicht auslöst.
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R
    Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (Rs C-85/96 Martinez Sala) hat der EuGH entschieden, daß die Gewährung von Erzg an einen Angehörigen eines anderen Mitgliedstaats der Gemeinschaft nicht davon abhängig gemacht werden darf, daß dieser im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder -befugnis ist, soweit der Sachverhalt in den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich des EGV falle.
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 14/91
    Auszug aus BSG, 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R
    Der erkennende Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß der Besitz eines der genannten Aufenthaltstitel iS eines Verwaltungsaktes mit Wirkung für den Bezugszeitraum des Erzg auch bei Ausländern vorausgesetzt wird, die später als asylberechtigt anerkannt werden, und daß dies auch noch für die Zeit nach der Anerkennung gilt, in der bereits ein Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis besteht, § 68 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz (BSGE 70, 197, 199 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nrn 10, 12 und 18 sowie Urteile vom 9. September 1992, 14b/4 REg 10/91, 14b/4 REg 14/91 und 14b/4 REg 24/91).
  • BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 AsylVfG

  • EuGH, 10.10.1996 - C-245/94

    Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen

  • BSG, 06.09.1995 - 14 REg 1/95

    Geltungsbereich des BErzGG , Verfassungsmäßigkeit der Neufassung des BErzGG durch

  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 24/91
  • BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 10/91
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 EG 6/04 R

    Bundeserziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Familienleistung - Familienangehörige -

    Das materielle Aufenthaltsrecht sowohl des Asylbewerbers als auch des bereits anerkannten Asylberechtigten stehen dem Besitz des erforderlichen Aufenthaltstitels nicht gleich (BSG, Beschluss vom 5. August 1999 - B 14 EG 3/99 R - JURIS - mwN).
  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 7/01 R

    Erziehungsgeld - iranische Staatsangehörige - Aufenthaltstitel - Flüchtling -

    Da das Erzg nur aus Steuermitteln - nicht aus Beiträgen - finanziert wird, bleibt somit die Sonderregelung des § 1 Abs. 1a BErzGG aF unberührt und die Klägerin kann bezüglich der von ihr begehrten Leistung nicht mit Erfolg eine Gleichbehandlung mit Deutschen verlangen (vgl insoweit BSGE 70, 197, 203 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 7; BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 10 und den oben erwähnten Vorlagebeschluss des 14. Senats vom 5. August 1999 - B 14 EG 3/99 R -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.2003 - 9 S 2805/03

    Fürsorgerechtliche Gleichbehandlung ausländischer Flüchtlinge

    Das Gesamteinkommen liegt damit stets über dem Sozialhilfeniveau, weshalb es als familienpolitische Maßnahme nicht der Gewährleistung der sozialen Mindestgarantien dient (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 14.03.1989 - 10 S 3265/88 - und Bundessozialgericht, Urt. vom 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R -).

    Da das Landeserziehungsgeld ausschließlich aus Steuern finanziert wird und nicht zum Bereich der von Art. 23 GK erfassten Sozialhilfe gehört, steht es nach Art. 24 Nr. 1 b ii GK unter dem Vorbehalt "besonderer Bestimmungen", weshalb es - wie beim Bundeserziehungsgeld - von einem besonderen Aufenthaltstitel (vgl. Bundessozialgericht, Urt. vom 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R -), oder - wie beim Landeserziehungsgeld - aus finanzwirtschaftlichen Gründen von der Staatsangehörigkeit des Antragsberechtigten abhängig gemacht werden kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 14.03.1989 - 10 S 3265/88 - und Beschl. vom 19.09.2001 - 9 S 1464/01 -, DÖV 2002, 35 ff., NVwZ-RR 2002, 236 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2001 - 9 S 1464/01

    Beschwerde wegen fehlerhafter Verfahrensaussetzung bei anderweitiger Vorlage an

    Genau diese Frage aber ist bereits Gegenstand des eingangs erwähnten Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof, welches das Bundessozialgericht mit seinem Vorlagebeschluss vom 05.08.1999 - B 14 EG 3/99 R - eingeleitet hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2007 - L 8 EG 12/06

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld; Bedeutung

    Auch der Senat sieht keine Veranlassung, von der gefestigten Rechtsprechung des BSG (ausführlich Urteil vom 5. August 1999 - B 14 EG 3/99 R - JURIS -) abzuweichen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2008 - L 8 B 3/08
    Der Senat sieht keine Veranlassung, von der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG (ausführlich Beschluss vom 5. August 1999 - B 14 EG 3/99 R - JURIS ) abzuweichen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.01.2000 - L 5 EG 4/99
    Da sie auch nicht in die Bundesrepublik Deutschland geflohen ist, kommt es auch nicht auf die Frage an, ob die in einem Mitgliedstaat der EU wohnenden Flüchtlinge den Staatsangehörigen des Wohnstaates hinsichtlich des Anspruchs auf Familienleistungen gleichzustellen sind (vgl. Beschluß des BSG vom 5. August 1999 B 14 EG 3/99 R ... ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2008 - L 8 EG 12/07
    Auch der Senat sieht keine Veranlassung, von der gefestigten Rechtsprechung des BSG (ausführlich Urteil vom 5. August 1999 - B 14 EG 3/99 R - JURIS ) abzuweichen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2008 - L 8 EG 1/07
    Auch der Senat sieht keine Veranlassung, von der gefestigten Rechtsprechung des BSG (ausführlich Beschluss vom 5. August 1999 - B 14 EG 3/99 R - JURIS ) abzuweichen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2010 - L 8 EG 4/10
    Die damit verbundene Rechtsfrage (Ist der Besitz eines Aufenthaltstitels Anspruchvoraussetzung nach § 1 Abs. 6 BErzGG oder reicht es aus, dass ein Anspruch auf Erteilung des Titels besteht) hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits dahingehend beantwortet, dass der Besitz erforderlich ist (ausführlich Beschluss vom 5. August 1999 - B 14 EG 3/99 R - JURIS ).
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