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   BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R   

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BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R (https://dejure.org/2004,3182)
BSG, Entscheidung vom 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R (https://dejure.org/2004,3182)
BSG, Entscheidung vom 05. August 2004 - B 13 RJ 10/03 R (https://dejure.org/2004,3182)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf höhere Altersrente (AlR) wegen Arbeitslosigkeit ohne Absenkung des Zugangsfaktors; Unterschreitung der Regelaltersgrenze; Anhebung der Altersgrenzen für vorgezogene Altersruhegelder; Beschleunigte Anhebung der Altersgrenze; Ausnahme von der Anhebung der ...

  • Judicialis

    SGB VI F. 01.05.1999 § 41 Abs 1; ; SGB VI F. 01.05.1999 § 237 Abs 2; ; SGB VI § 77; ; GG Art 2; ; GG Art 3; ; GG Art 14; ; GG Art 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersgrenze bei Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R
    Nachdem bereits mit dem am 1. Januar 1992 in Kraft getretenen RRG 1992 die vorgezogenen AlR stufenweise abgeschafft wurden und ein vorzeitiger Rentenbeginn zu einer dauerhaften Kürzung des Zugangsfaktors um 0, 003 je Kalendermonat führte (vgl zur historischen Entwicklung der AlR wegen Arbeitslosigkeit BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen), zog das RuStFöG die Anhebung der Altersgrenzen vor und beschleunigte sie.

    Unter diesen Voraussetzungen werden auch Versicherte, die vor dem 31. Dezember 1940 geboren sind, nicht von der stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen erfasst und bleiben abschlagsfrei (zum vorhergehenden BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der erkennende Senat tendiert wie bereits der 5. Senat (vgl dessen Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) und der 8. Senat (Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) zwar ebenfalls zu der Auffassung, dass die vor der Rechtsänderung durch das RuStFöG einfachgesetzlich ausgestaltete Rechtsposition auch insoweit vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst wird, als mit dem Leistungsversprechen auf eine Rente wegen Alters die Möglichkeit verbunden war, unter bestimmten Voraussetzungen mit Vollendung des 60. Lebensjahres den Versicherungsfall des Alters gewillkürt herbeizuführen, dh eine (zukünftige) Gestaltungsmöglichkeit zu haben (vgl BVerfG Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65 - BVerfGE 22, 241, 253; offen gelassen in BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - veröffentlicht in JURIS).

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der Auffassung des 5. Senats des BSG in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 (B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) an und verweist auf dessen ausführliche Begründung.

    Im Übrigen zählt die AlR wegen Arbeitslosigkeit nicht zum Kernbestand der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung; das Vertrauen in die Beibehaltung einer eher systemfremden Regelung erscheint von vornherein weniger schutzwürdig als das Interesse an der Abdeckung des eigentlich versicherten Risikos (vgl dazu BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - Umdruck S 14).

    Vor dem 1. Januar 1941 geborene Versicherte, die zum maßgeblichen Stichtag 14. Februar 1996 arbeitslos waren bzw entsprechende verbindliche Dispositionen im Hinblick auf ihren Arbeitsplatz getroffen hatten, wurden von einer Anhebung der Altersgrenzen ausgenommen (vgl BSG Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der 5. Senat hat in seinem Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - (zur Veröffentlichung vorgesehen, Umdruck S 16 f) dargelegt, dass die Regelung in § 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI verfassungsrechtlich nicht geboten war und es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, dass sie für einen Anspruch auf AlR wegen Arbeitslosigkeit entsprechend dem früheren Recht von den Versicherten der betroffenen Jahrgänge nur in seltenen Fällen erfüllt werden kann (vgl BSG, aaO, sowie Götz ua, DRV 1998, S 6).

  • BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R
    Der erkennende Senat tendiert wie bereits der 5. Senat (vgl dessen Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) und der 8. Senat (Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) zwar ebenfalls zu der Auffassung, dass die vor der Rechtsänderung durch das RuStFöG einfachgesetzlich ausgestaltete Rechtsposition auch insoweit vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst wird, als mit dem Leistungsversprechen auf eine Rente wegen Alters die Möglichkeit verbunden war, unter bestimmten Voraussetzungen mit Vollendung des 60. Lebensjahres den Versicherungsfall des Alters gewillkürt herbeizuführen, dh eine (zukünftige) Gestaltungsmöglichkeit zu haben (vgl BVerfG Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65 - BVerfGE 22, 241, 253; offen gelassen in BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - veröffentlicht in JURIS).

    Der ungünstigen Beitragsentwicklung (vgl auch die Ausführungen des BVerfG in seinem Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - veröffentlicht in JURIS, wonach für die Zukunft Beiträge von 26 bis 28 vH befürchtet wurden) stand auf Seiten der betroffenen Versicherten - wie hier dem Kläger - ein Eingriff nicht in einen schon bestehenden Rentenanspruch, sondern lediglich in eine Rentenanwartschaft gegenüber.

    Wie das BVerfG in seinem Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 (1 BvR 2491/97 - mwN) bezogen auf die dort entschiedene Fallgestaltung (beschleunigte Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen) ausgeführt hat, sind jedoch geringere Anforderungen zu stellen, wenn die Übergangsregelungen - wie hier die Regelungen des RRG 1992 zum Auslaufen der Rente mit 60 wegen Arbeitslosigkeit - langfristig angelegt sind.

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R
    Im Vergleich zur früheren Rechtslage ist mit der Rechtsänderung durch das RuStFöG eine Verschlechterung für die betroffenen Versicherten insoweit eingetreten, als die Altersgrenzen angehoben worden sind und bei einem vorzeitigen Rentenbezug der Zugangsfaktor gemindert wird, auch wenn der Gesetzgeber die EP als solche nicht gekürzt hat (vgl zur Kürzung von EP BSG Urteil vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 26/98 R - BSGE 85, 161, 164 ff = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7; Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - und 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - veröffentlicht in JURIS).

    Die durch das RuStFöG eingeführte Übergangsregelung in § 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (jetzt: § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB VI idF des RRG 1999) trägt auch dem Gedanken genügend Rechnung, dass der Kläger im Zeitpunkt der ab 1. August 1996 in Kraft getretenen Gesetzesänderung schon 57 Jahre alt war und damit zu den so genannten rentennahen Jahrgängen zählte, für die wegen des vorgerückten Alters ein erhöhter Vertrauensschutz in erlangte Rechtspositionen bzw Anwartschaften diskutiert wird (vgl Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - bzw vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - einerseits sowie Urteil des 5. Senats des BSG vom 1. Dezember 1999 - BSGE 85, 161 = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 andererseits).

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 3/00 R

    Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R
    Im Vergleich zur früheren Rechtslage ist mit der Rechtsänderung durch das RuStFöG eine Verschlechterung für die betroffenen Versicherten insoweit eingetreten, als die Altersgrenzen angehoben worden sind und bei einem vorzeitigen Rentenbezug der Zugangsfaktor gemindert wird, auch wenn der Gesetzgeber die EP als solche nicht gekürzt hat (vgl zur Kürzung von EP BSG Urteil vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 26/98 R - BSGE 85, 161, 164 ff = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7; Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - und 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - veröffentlicht in JURIS).

    Die durch das RuStFöG eingeführte Übergangsregelung in § 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (jetzt: § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB VI idF des RRG 1999) trägt auch dem Gedanken genügend Rechnung, dass der Kläger im Zeitpunkt der ab 1. August 1996 in Kraft getretenen Gesetzesänderung schon 57 Jahre alt war und damit zu den so genannten rentennahen Jahrgängen zählte, für die wegen des vorgerückten Alters ein erhöhter Vertrauensschutz in erlangte Rechtspositionen bzw Anwartschaften diskutiert wird (vgl Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - bzw vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - einerseits sowie Urteil des 5. Senats des BSG vom 1. Dezember 1999 - BSGE 85, 161 = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 andererseits).

  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R

    Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R
    Im Vergleich zur früheren Rechtslage ist mit der Rechtsänderung durch das RuStFöG eine Verschlechterung für die betroffenen Versicherten insoweit eingetreten, als die Altersgrenzen angehoben worden sind und bei einem vorzeitigen Rentenbezug der Zugangsfaktor gemindert wird, auch wenn der Gesetzgeber die EP als solche nicht gekürzt hat (vgl zur Kürzung von EP BSG Urteil vom 1. Dezember 1999 - B 5 RJ 26/98 R - BSGE 85, 161, 164 ff = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7; Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - und 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - veröffentlicht in JURIS).

    Die durch das RuStFöG eingeführte Übergangsregelung in § 237 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (jetzt: § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB VI idF des RRG 1999) trägt auch dem Gedanken genügend Rechnung, dass der Kläger im Zeitpunkt der ab 1. August 1996 in Kraft getretenen Gesetzesänderung schon 57 Jahre alt war und damit zu den so genannten rentennahen Jahrgängen zählte, für die wegen des vorgerückten Alters ein erhöhter Vertrauensschutz in erlangte Rechtspositionen bzw Anwartschaften diskutiert wird (vgl Vorlagebeschlüsse des 4. Senats des BSG vom 16. November 2000 - B 4 RA 3/00 R - bzw vom 16. Dezember 1999 - B 4 RA 18/99 R - einerseits sowie Urteil des 5. Senats des BSG vom 1. Dezember 1999 - BSGE 85, 161 = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7 andererseits).

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R
    Dabei kann - wie vom BVerfG in seinem og Kammerbeschluss ausgeführt - offen bleiben, ob sich dieser Grundsatz bei Rentenanwartschaften aus Art. 14 Abs. 1 GG ergibt oder aus Art. 2 Abs. 1 iVm dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird (vgl BVerfG Beschluss vom 10. April 1984 - 2 BvL 19/82 - BVerfGE 67, 1, 14 f).
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R
    Eine solche begünstigende Regelung darf der Gesetzgeber, sofern das Interesse am Fortbestand der Regelung schutzwürdig ist und hinreichendes Gewicht hat, vor Ablauf der ursprünglich vorgesehenen Frist nur ändern, wenn schwere Nachteile für wichtige Gemeinschaftsgüter zu erwarten sind, falls die geltende Übergangsregelung bestehen bleibt (vgl BVerfG Urteil vom 15. März 2000 - 1 BvL 16/96 ua - BVerfGE 102, 68, 97 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42 S 192).
  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 26/02 R

    Qualifikationsgruppeneinstufung - technischer Zeichnerin - Rumänien - langjährige

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R
    Wegen der vom Kläger vorgenommenen Bestimmung des Streitgegenstandes ist auf etwaige verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelungen allein oder in Zusammenschau mit der hier streitigen Abschlagsregelung nicht einzugehen (vgl BSG SozR 4-2600 § 256b Nr. 1 mwN).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R
    Der erkennende Senat tendiert wie bereits der 5. Senat (vgl dessen Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) und der 8. Senat (Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) zwar ebenfalls zu der Auffassung, dass die vor der Rechtsänderung durch das RuStFöG einfachgesetzlich ausgestaltete Rechtsposition auch insoweit vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst wird, als mit dem Leistungsversprechen auf eine Rente wegen Alters die Möglichkeit verbunden war, unter bestimmten Voraussetzungen mit Vollendung des 60. Lebensjahres den Versicherungsfall des Alters gewillkürt herbeizuführen, dh eine (zukünftige) Gestaltungsmöglichkeit zu haben (vgl BVerfG Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65 - BVerfGE 22, 241, 253; offen gelassen in BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 3/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R
    Der erkennende Senat tendiert wie bereits der 5. Senat (vgl dessen Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 44/02 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) und der 8. Senat (Urteil vom 7. Juli 2004 - B 8 KN 3/03 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) zwar ebenfalls zu der Auffassung, dass die vor der Rechtsänderung durch das RuStFöG einfachgesetzlich ausgestaltete Rechtsposition auch insoweit vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erfasst wird, als mit dem Leistungsversprechen auf eine Rente wegen Alters die Möglichkeit verbunden war, unter bestimmten Voraussetzungen mit Vollendung des 60. Lebensjahres den Versicherungsfall des Alters gewillkürt herbeizuführen, dh eine (zukünftige) Gestaltungsmöglichkeit zu haben (vgl BVerfG Beschluss vom 19. Juli 1967 - 2 BvL 1/65 - BVerfGE 22, 241, 253; offen gelassen in BVerfG Kammerbeschluss vom 3. Februar 2004 - 1 BvR 2491/97 - veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 62/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 42/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 19/05 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor -

    Es verstößt nicht gegen die Verfassung, dass bei der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente wegen Arbeitslosigkeit der Rentenabschlag auch noch nach Ausgleich der individuellen Vorteile aus einer längeren Rentenbezugsdauer weiter geführt wird (Anschluss an BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 2 und Fortführung von BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 1 und SozR 4-2600 § 237 Nr. 6).

    Der erkennende Senat hat bereits mehrere Entscheidungen zu den Regelungen des § 237 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 bzw des § 237 Abs. 3 SGB VI in der im Betreff genannten Fassung getroffen, jedoch keine Veranlassung zu einer Aussetzung der Verfahren und gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Vorlage an das BVerfG gesehen (Urteile vom 5. August 2004 - B 13 RJ 10/03 R, SozR 4-2600 § 77 Nr. 1, hierzu Verfassungsbeschwerde anhängig unter dem Az 1 BvR 2836/04 und - B 13 RJ 40/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 6, hierzu Verfassungsbeschwerde anhängig unter dem Az 1 BvR 2300/04; vgl ferner BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004 - B 5 RJ 62/02 R - SozR 4-2600 § 237 Nr. 2, hierzu gleichfalls Verfassungsbeschwerde anhängig unter dem Az 1 BvR 1576/04).

    So hat der Senat bereits darauf hingewiesen (vgl BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 1), dass Versicherte wie der Kläger keineswegs gezwungen sind, die vorgezogene AlR in Anspruch zu nehmen.

  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Der 4. Senat des BSG hält an seiner ständigen Rechtsprechung fest, dass die - irreführend genannte - "Anhebungen der Altersgrenzen", bei denen es sich rechtlich um einen Teilabbau der Vermögensvorteile aus der frühzeitigen Inanspruchnahme von Altersrente handelt, rentenversicherungsrechtliche subjektive Rechte der Versicherten nicht beeinträchtigt (vgl zur insoweit vergleichbaren Rechtsproblematik bei der Altersrente für Arbeitslose: Vorlagebeschlüsse vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 42/02 R, B 4 RA 64/02 R, B 4 RA 3/03 R, B 4 RA 7/03 R und B 4 RA 50/03 R; bei der Altersrente für Frauen: Vorlagebeschluss vom 23. August 2005, B 4 RA 28/03 R; vgl zu dieser Problematik ferner: BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R, BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 3 u. 4; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R, SozR 4-2600 § 77 Nr. 1 und B 13 RJ 40/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 6; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 7; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R sowie Urteile des 4. Senats vom 5. Juli 2005, B 4 RA 45/04 R, SozR 4-2600 § 237a Nr. 3 und § 237 Nr. 9, B 4 RA 46/04 R, veröffentlicht in JURIS und B 4 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 8 vorgesehen; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/ Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04

    Rentenkürzung wegen Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter

    Das Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit im WFG ist bereits mehrfach für verfassungsmäßig erachtet worden (vgl BSG vom 5.8.2004 - B 13 RJ 10/03 R = SozR 4-2600 § 77 Nr. 1, BSG vom 25.2.2004 - B 5 RJ 44/02 R = BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, vgl LSG Celle-Bremen vom 27.6.2002 - L 1 RA 239/01).

    Auf die Entscheidungen des BSG und ihren Wortlaut weist der erkennende Senat ausdrücklich hin ( BSG , Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R; wie 5. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01).

    Dieses Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung im WFG (1997) war deshalb zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit des gesetzlichen Rentenversicherungssystems erforderlich und ist folgerichtig bereits mehrfach höchstrichterlich für verfassungsmäßig erachtet worden (5., 8. und 13. Senat des BSG , Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, wie 5., 8. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a. A. : BSG , 4. Senat, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R).

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 3/03 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 64/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 50/03 R

    Vertrauensschutzregelung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Arbeitslosen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte des Klägers und des von ihm repräsentierten Personenkreises derjenigen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht wegen Arbeitslosigkeit und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R in: BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R und B 13 RJ 40/03 R, beide zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R in: SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 28/03 R

    Altersrente für Frauen - Minderung des Zugangsfaktors - Verfassungsmäßigkeit

    Die Gesetzesänderungen zur sozialpolitisch so genannten "Anhebung der Altersgrenze" bei Frauen, auf welche die Beklagte ihre Entscheidung gestützt hat, haben bei ihrem Inkrafttreten rentenversicherungsrechtlich keine subjektiv-öffentlichen Rechte der Klägerin und des von ihr repräsentierten Personenkreises derjenigen Frauen, die bei Inkrafttreten der Änderungen noch kein Gestaltungsrecht auf Altersrente für Frauen und auch kein Anwartschaftsrecht hierauf hatten, verletzt (siehe schon BSG 5. Senat, Urteil vom 25. Februar 2004, B 5 RJ 44/02 R, BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1; Urteile des 8. Senats vom 7. Juli 2004, B 8 KN 3/03 R und B 8 KN 7/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 3 u. 4; Urteile des 13. Senats vom 5. August 2004, B 13 RJ 10/03 R, SozR 4-2600 § 77 Nr. 1 und B 13 RJ 40/03 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 6; Urteil des 5. Senats vom 20. Oktober 2004, B 5 RJ 3/04 R, SozR 4-2600 § 237 Nr. 7; vgl auch schon BSG, Urteil vom 30. Oktober 2001, B 4 RA 15/00 R, SozR 3-2600 § 237 Nr. 1 und Urteil des 4. Senats vom 28. Oktober 2004, B 4 RA 60/03 R sowie Urteile des 4. Senats vom 5. Juli 2005, B 4 RA 45/04 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen, B 4 RA 46/04 R, veröffentlicht in JURIS und B 4 RA 5/03 R, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; Brall, Zur Verfassungsmäßigkeit der vorgezogenen Anhebung der Altersgrenze bei der Rente wegen Arbeitslosigkeit, DRV 2003 S 133 bis 145; O'Sullivan, Zur Verfassungsmäßigkeit der Anhebung des Renteneintrittsalters, SGb 2004 S 209 bis 214; Wenner, Kein schutzwürdiges Vertrauen auf gesetzliche Übergangsregelungen, SozSich 2004 S 177 bis 180; aA Fuchs/Köhler, Ist die zum 1. Januar 1997 erfolgte vorgezogene Anhebung der Altersgrenze bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit verfassungsgemäß?, Rechtsgutachten, erstattet im Auftrag der IG Metall).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 255/04
    Auf die Entscheidungen des BSG und ihren Wortlaut weist der erkennende Senat ausdrücklich hin (BSG, Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R; wie 5. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01).

    Dieses Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung im WFG (1997) war deshalb zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit des gesetzlichen Rentenversicherungssystems erforderlich und ist folgerichtig bereits mehrfach höchstrichterlich für verfassungsmäßig erachtet worden (5., 8. und 13. Senat des BSG, Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, wie 5., 8. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a.A.: BSG, 4. Senat, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 210/04

    Verfassungsmäßigkeit der zu Abschlägen führenden gesetzlichen Regelungen zur

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - L 3 RJ 133/05

    Anspruch auf Bewilligung von Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ohne Abschläge;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.01.2003 - L 3 RJ 68/01

    Höhe einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Anhebung der Altersgrenze;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - L 3 R 102/06

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen eines Anspruchs auf Bewilligung von

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2008 - L 3 KN 48/06

    Anspruch eines vor seinem 60. Lebensjahr entlassenen Arbeitnehmers auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2005 - L 1 RA 243/03

    Verletzung des Eigentumsgrundrechts des Art. 14 GG durch die Erhebung von

  • SG Berlin, 05.12.2007 - S 31 R 5860/07

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 243/03

    Hinterbliebenenrente - Kürzung - Zugangsfaktor - wiederaufgelebte Witwenrente -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2005 - L 1 KN 135/04
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