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   BSG, 05.08.2019 - B 12 KR 44/19 B   

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https://dejure.org/2019,28850
BSG, 05.08.2019 - B 12 KR 44/19 B (https://dejure.org/2019,28850)
BSG, Entscheidung vom 05.08.2019 - B 12 KR 44/19 B (https://dejure.org/2019,28850)
BSG, Entscheidung vom 05. August 2019 - B 12 KR 44/19 B (https://dejure.org/2019,28850)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der

    Auszug aus BSG, 05.08.2019 - B 12 KR 44/19 B
    Diese Formulierung lässt weder erkennen, dass der Prozessbevollmächtigte die Ausführungen des Klägers eigenständig geprüft hat, noch ist aus dem Schreiben des Klägers und dessen Anlagen ersichtlich, dass der Prozessbevollmächtigte selbst den Streitstoff gesichtet und rechtlich durchdrungen hat (vgl zu den Anforderungen an die Übernahme von Schreiben in die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde: BSG Beschluss vom 3.4.2017 - B 12 KR 92/16 B - Juris RdNr 7; Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - Juris RdNr 5, jeweils mwN).
  • BSG, 14.03.2019 - B 12 KR 95/18 B

    Festsetzung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung unter

    Auszug aus BSG, 05.08.2019 - B 12 KR 44/19 B
    Dazu müssen der Bedeutungsgehalt der in Frage stehenden einfachgesetzlichen Normen aufgezeigt, die Sachgründe ihrer jeweiligen Ausgestaltung erörtert und die Verfassungsverletzung dargelegt werden ( BSG Beschluss vom 14.3.2019 - B 12 KR 95/18 B - Juris RdNr 5 mwN).
  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BSG, 05.08.2019 - B 12 KR 44/19 B
    Er setzt sich aber weder mit der Rechtsprechung des BVerfG noch des BSG zu diesen Grundrechten oder zu den von ihm erwähnten Normen im SGB V noch mit den Sachgründen für deren Ausgestaltung auseinander (vgl ua zur Einführung einer Krankenversicherungspflicht BVerfG Urteil vom 10.6.2009 - 1 BvR 706/08 ua - BVerfGE 123, 186 = SozR 4-2500 § 6 Nr. 8 mwN).
  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 05.08.2019 - B 12 KR 44/19 B
    Die Bezeichnung einer hinreichend bestimmten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist aber unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann ( BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - Juris RdNr 11 mwN).
  • BSG, 28.01.2019 - B 12 KR 94/18 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BSG, 05.08.2019 - B 12 KR 44/19 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17; Beschluss vom 28.1.2019 - B 12 KR 94/18 B - Juris RdNr 6 mwN).
  • BSG, 03.04.2017 - B 12 KR 92/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungserfordernis - Prozessbevollmächtigter -

    Auszug aus BSG, 05.08.2019 - B 12 KR 44/19 B
    Diese Formulierung lässt weder erkennen, dass der Prozessbevollmächtigte die Ausführungen des Klägers eigenständig geprüft hat, noch ist aus dem Schreiben des Klägers und dessen Anlagen ersichtlich, dass der Prozessbevollmächtigte selbst den Streitstoff gesichtet und rechtlich durchdrungen hat (vgl zu den Anforderungen an die Übernahme von Schreiben in die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde: BSG Beschluss vom 3.4.2017 - B 12 KR 92/16 B - Juris RdNr 7; Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - Juris RdNr 5, jeweils mwN).
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 05.08.2019 - B 12 KR 44/19 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17; Beschluss vom 28.1.2019 - B 12 KR 94/18 B - Juris RdNr 6 mwN).
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