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   BSG, 05.08.2020 - B 4 AS 6/20 R   

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https://dejure.org/2020,25091
BSG, 05.08.2020 - B 4 AS 6/20 R (https://dejure.org/2020,25091)
BSG, Entscheidung vom 05.08.2020 - B 4 AS 6/20 R (https://dejure.org/2020,25091)
BSG, Entscheidung vom 05. August 2020 - B 4 AS 6/20 R (https://dejure.org/2020,25091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Kosten der Unterkunft und Heizung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 67 Abs. 1
    Höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Kosten der Unterkunft und Heizung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 01.11.2017 - B 14 AS 26/17 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist -

    Auszug aus BSG, 05.08.2020 - B 4 AS 6/20 R
    Die Überwachung von Fristen im Revisionsverfahren gehört regelmäßig nicht zu den delegierbaren Routineangelegenheiten, sodass gesteigerte Anforderungen bestehen (vgl etwa BSG vom 1.11.2017 - B 14 AS 26/17 R - juris RdNr 7 mwN; BSG vom 5.12.2017 - B 12 P 2/16 R - juris RdNr 11).
  • BSG, 28.06.2018 - B 1 KR 59/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BSG, 05.08.2020 - B 4 AS 6/20 R
    Auch hätte durch organisatorische Vorkehrungen sichergestellt werden müssen, dass der Bevollmächtigte eine Kontrolle über den maßgebenden Vorgang einer Verlängerung der Frist des § 164 Abs. 2 Satz 2 SGG behält und die Löschung bzw der Neueintrag einer Frist zur Begründung der Revision in den elektronischen Fristenkalender erst erfolgt, wenn eine solche Fristverlängerung gerichtlich bestätigt ist (vgl BSG vom 28.6.2018 - B 1 KR 59/17 B - SozR 4-1500 § 67 Nr. 15 = juris RdNr 9 zur geforderten Überprüfungssicherheit auch bei einer elektronischen Kalenderführung) .
  • BSG, 05.12.2017 - B 12 P 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Revisionseinlegungsfrist -

    Auszug aus BSG, 05.08.2020 - B 4 AS 6/20 R
    Die Überwachung von Fristen im Revisionsverfahren gehört regelmäßig nicht zu den delegierbaren Routineangelegenheiten, sodass gesteigerte Anforderungen bestehen (vgl etwa BSG vom 1.11.2017 - B 14 AS 26/17 R - juris RdNr 7 mwN; BSG vom 5.12.2017 - B 12 P 2/16 R - juris RdNr 11).
  • BSG, 27.06.2023 - B 1 KR 27/22 R

    Unzulässigkeit der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren nach Versäumung der

    c) Die Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist nach § 164 Abs. 2 Satz 2 SGG, über die von dem bzw der Vorsitzenden des Senats nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden wird, erfordert das Vorbringen eines plausiblen Grundes hierfür (vgl BSG vom 5.8.2020 - B 4 AS 6/20 R - juris RdNr 5 mwN) .
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