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   BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R   

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https://dejure.org/2021,29259
BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R (https://dejure.org/2021,29259)
BSG, Entscheidung vom 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R (https://dejure.org/2021,29259)
BSG, Entscheidung vom 05. August 2021 - B 4 AS 58/20 R (https://dejure.org/2021,29259)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 4 S 1 SGB 2, § 7 Abs 4 S 2 SGB 2, § 35 Abs 1 S 1 BtMG 1982, § 35 Abs 1 S 2 BtMG 1982, § 36 Abs 1 S 1 BtMG 1982
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Betäubungsmittelrecht - Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer stationären Entwöhnungsbehandlung

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Betäubungsmittelrecht - Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer stationären Entwöhnungsbehandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Leistungsausschluss beim Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung Gleichstellung einer nach § 35 BtMG anerkannten Rehabilitationseinrichtung für ...

  • datenbank.nwb.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - Betäubungsmittelrecht - Zurückstellung der Strafvollstreckung zugunsten einer stationären Entwöhnungsbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV-Anspruch durch Beurlaubung vom Maßregelvollzug

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    K. S. ./. Jobcenter Rhein-Berg, 1 Beigeladener

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung - stationäre Entwöhnungstherapie - Adaption

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.08.1983 - 2 ARs 251/83

    Vollstreckungsleiter - Jugendrichter - Strafvollstreckung - Zurückstellung

    Auszug aus BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R
    Für die Strafvollstreckung von betäubungsmittelabhängigen Straftätern gelten Sonderbestimmungen, die vorgehen, soweit sie von allgemeinen Vorschriften der Strafvollstreckung abweichen (BGH vom 24.8.1983 - 2 ARs 251/83 - BGHSt 32, 58; vgl Ostmeyer, Therapie statt Strafe - die Anwendung des § 35 Abs. 1 BtMG in NJ 2020, 490 ff) : Ist jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren verurteilt worden und ergibt sich aus den Urteilsgründen oder steht sonst fest, dass er die Tat aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat, so kann die Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des Gerichts des ersten Rechtszuges die Vollstreckung der Strafe, eines Strafrestes oder der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für längstens zwei Jahre zurückstellen, wenn der Verurteilte sich wegen seiner Abhängigkeit in einer seiner Rehabilitation dienenden Behandlung befindet oder zusagt, sich einer solchen zu unterziehen, und deren Beginn gewährleistet ist.

    Es muss gegenüber der Vollstreckungsbehörde der Zurückstellung der Strafvollstreckung zustimmen; dem Gericht obliegen die gerichtlichen Entscheidungen bei Einwendungen gegen den Widerruf der Zurückstellung und nach § 36 BtMG (vgl BGH vom 24.8.1983 - 2 ARs 251/83 - BGHSt 32, 58).

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 41/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

    Auszug aus BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R
    Ist die Zuordnung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II nicht durch eine tatsächliche Erwerbstätigkeit in zumindest diesem Umfang widerlegt, ist die hilfebedürftige Person von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen, solange dem Träger der Einrichtung nach Maßgabe seines Konzepts die Gesamtverantwortung für deren tägliche Lebensführung und Integration zukommt (vgl hierzu im Einzelnen BSG vom 3.9.2020 - B 14 AS 41/19 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 58 RdNr 16 ff mwN) .

    Die Zurückstellung von der Strafvollstreckung erfolgt regelmäßig allein zum Zweck und für die Dauer einer Behandlung der Abhängigkeit (vgl etwa Fabricius in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl 2019, § 35 BtMG RdNr 134 zur Zurückstellung der Strafvollstreckung allein zur Ermöglichung einer Behandlung zur Überwindung der Sucht; vgl zum Ausschluss von SGB II-Leistungen bei Aufenthalt in einem Adaptionshaus nach § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II bereits BSG vom 3.9.2020 - B 14 AS 41/19 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 58) .

  • BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 26/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Aufenthalt in einer

    Auszug aus BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R
    Dabei ist auf den sozialhilferechtlichen Einrichtungsbegriff des § 13 SGB XII zurückzugreifen (vgl im Einzelnen Urteil des Senats vom 5.8.2021 - B 4 AS 26/20 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Während seines anschließenden Aufenthalts in einer Einrichtung des betreuten Wohnens hatte der Kläger dagegen - wie von dem Beklagten anerkannt - schon deshalb Anspruch auf SGB II-Leistungen, weil er sich nicht mehr in einer Einrichtung iS des § 7 Abs. 4 SGB II aufgehalten hat (vgl hierzu BSG vom 5.8.2021 - B 4 AS 26/20 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

  • BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 6/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in

    Auszug aus BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R
    Für ihn besteht ein Rechtsschutzbedürfnis, weil er um die für ihn rechtlich zutreffenden Leistungen streitet, sich mit einem Alg II-Anspruch Fernwirkungen verknüpfen können und Leistungen nach dem SGB II während der Unterbringung regelmäßig höher als SGB XII-Leistungen sind (vgl BSG vom 12.11.2015 - B 14 AS 6/15 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 45 RdNr 10 mwN) .

    Zutreffende Klageart ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 SGG) , gerichtet auf den Erlass eines Grundurteils (§ 130 Abs. 1 Satz 1 SGG) , denn der Kläger und der Beigeladene begehren die Aufhebung der ablehnenden Bescheide des Beklagten und dessen Verurteilung zur Zahlung von Alg II (vgl BSG vom 12.11.2015 - B 14 AS 6/15 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 45 RdNr 9; zur Zulässigkeit eines Grundurteils im Höhenstreit BSG vom 16.4.2013 - B 14 AS 81/12 R - SozR 4-4225 § 1 Nr. 2 RdNr 10) .

  • KG, 25.10.2004 - 5 Ws 560/04

    Strafvollzug: Vorzeitige Entlassung bei Zurückstellung der Vollstreckung

    Auszug aus BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R
    Die Strafvollstreckung lief aber auch während seiner Zurückstellung von der Strafvollstreckung nach den §§ 35, 36 BtMG weiter (vgl Fabricius in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl 2019, § 35 RdNr 328; Schöfberger, Zurückstellung nach § 35 BtMG und Vollstreckungsreihenfolge, NStZ 2005, 441, 442; KG Berlin vom 25.10.2004 - 5 Ws 560/04 Vollz - NStZ 2005, 291 f).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 22/07 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - freie Verpflegung bei

    Auszug aus BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R
    Eine tatsächliche Bedarfsdeckung während des Aufenthalts in der Einrichtung hinsichtlich einzelner Bedarfe durch Sachleistungen, etwa in Form einer Verpflegung, wäre allerdings nicht bedarfsmindernd (BSG vom 18.6.2008 - B 14 AS 22/07 R - BSGE 101, 70 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 11, RdNr 22) und könnte wegen der Nichtberücksichtigung von Einnahmen in Geldeswert aufgrund der Änderungen durch das 9. SGB II-Änderungsgesetz vom 26.7.2016 (BGBl I 1824) auch nicht als Einkommen gewertet werden.
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R
    a) Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Leistungen nach dem SGB II sind §§ 19 ff SGB II und §§ 7 ff SGB II in der Fassung, die das SGB II zuletzt durch das Gesetz vom 24.6.2015 (BGBl I 974) erhalten hat (Geltungszeitraumprinzip; vgl BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 78 RdNr 14 f) .
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R
    Eine Aufnahme in eine Einrichtung im Sinne des sozialhilferechtlichen Einrichtungsbegriffs nach § 13 SGB XII setzt ua voraus, dass es sich um einen in einer besonderen Organisationsform zusammengefassten Bestand von personellen und sächlichen Mitteln handelt, die zu einem besonderen Zweck und unter der Verantwortung eines Trägers zusammengefasst werden, wobei eine Bindung an ein Gebäude gegeben sein muss (BSG vom 28.8.2017 - B 14 AS 91/17 B - RdNr 4; BSG vom 13.7.2010 - B 8 SO 13/09 R - BSGE 106, 264 = SozR 4-3500 § 19 Nr. 2, RdNr 13).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R
    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger die Leistungsvoraussetzungen für einen Anspruch auf Alg II erfüllte, also insbesondere erwerbsfähig (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 8 SGB II; vgl zur Fiktionswirkung des § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, RdNr 20; BSG vom 2.4.2014 - B 4 AS 26/13 R - BSGE 115, 210 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 3, RdNr 49) und hilfebedürftig (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; § 9 Abs. 1 SGB II) war.
  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 66/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Unterbringung in

    Auszug aus BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R
    Sind diejenigen des § 7 Abs. 4 Satz 2 SGB II zu bejahen, kommt es nicht mehr darauf an, ob auch die Voraussetzungen für einen Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II und diejenigen einer Rückausnahme nach § 7 Abs. 4 Satz 3 SGB II bei Aufenthalt in einem Krankenhaus iS des § 107 SGB V als Teilmenge der stationären Einrichtungen iS des § 7 Abs. 4 Satz 1 SGB II vorliegen (vgl auch BSG vom 2.12.2014 - B 14 AS 66/13 R - BSGE 117, 303 = SozR 4-4200 § 7 Nr. 42, RdNr 22) .
  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 26/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Zusage der

  • VGH Bayern, 13.05.2008 - 12 B 06.3207

    Ausbildungsförderungsrecht/ProzessrechtZum Unterschied zwischen

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 81/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld für

  • BSG, 08.07.1965 - 4 RJ 130/60

    Ansprüche des Sozialhilfeträgers - Ansprüche gegen Rentenversicherungsträger -

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 81/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 bei

  • BSG, 28.08.2017 - B 14 AS 91/17 B
  • BSG, 06.06.2023 - B 11 AL 38/21 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Dass sich der Antrag des Klägers und die Entscheidung des LSG auf eine Verurteilung der Beklagten dem Grunde nach beschränken, unterliegt keinen rechtlichen Bedenken (vgl BSG vom 5.8.2021 - B 4 AS 58/20 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 65 RdNr 17; zur Zulässigkeit eines Grundurteils in einem bloßen Höhenstreit BSG vom 16.4.2013 - B 14 AS 81/12 R - SozR 4-4225 § 1 Nr. 2 RdNr 10 mwN) .
  • LSG Thüringen, 30.06.2022 - L 7 AS 747/20

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in

    Voraussetzung für den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II ist der Aufenthalt in einer Einrichtung, wobei auf den sozialhilferechtlichen Einrichtungsbegriff des § 13 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) zurückzugreifen ist (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 58/20 R).

    Ebenso steht das Urteil des BSG vom 5. August 2021 (B 4 AS 58/20 R) dem gefundenen Ergebnis nicht entgegen.

  • SG Altenburg, 14.07.2020 - S 40 AS 1970/19
    Voraussetzung für den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 4 SGB II ist der Aufenthalt in einer Einrichtung, wobei auf den sozialhilferechtlichen Einrichtungsbegriff des § 13 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) zurückzugreifen ist (vgl. BSG, Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 58/20 R).

    Ebenso steht das Urteil des BSG vom 5. August 2021 (B 4 AS 58/20 R) dem gefundenen Ergebnis nicht entgegen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2022 - L 19 AS 329/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Aufenthalt in einer

    Vorliegend hat das Bundessozialgericht mit seinem Urteil vom 5. August 2021 - B 4 AS 58/20 R - die Rechtslage bereits zureichend deutlich geklärt, das Sozialgericht hat in seinem Beschluss zutreffend auf die Entscheidung hingewiesen.

    Mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 5. August 2021 - B 4 AS 58/20 R -, die schon ergangen war, bevor der Antragsteller um gerichtlichen einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht hat, war dies aber jedenfalls überholt.

  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2022 - L 4 KR 3020/22

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation zur (abstinenzorientierten)

    (3) Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragsgegnerin wiederholt angeführten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 5. August 2021- B 4 AS 58/20 R - juris).
  • SG Dresden, 16.09.2022 - S 18 KR 642/22
    Die Antragsgegnerin stützt sich weiterhin auf das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 05.08.2021, B 4 AS 58/20, und erwidert, die Kostenübernahmeverpflichtung des Freistaates Sachsen, den sie in der Pflicht sähe, ergebe sich zwar nicht aus § 57 Strafvollzugsgesetz (StVollzG), aber aus § 58 StVollzG (Bl. 27 RS GA).

    Zwar schließt diese Entscheidung den dortigen Kläger über § 7 Abs. 4 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) von dem Bezug von Grundsicherungsleistungen mit der Begründung aus, er befinde sich während des Zurückstellungszeitraumes nach § 35 BtMG, also während des Klinikaufenthaltes weiterhin in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung (BSG, Urteil vom 05.08.2021, B 4 AS 58/20 Euro, Rz. 21, zitiert nach juris).

  • LSG Sachsen, 08.08.2022 - L 6 AS 431/21
    Die Einrichtung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II muss nicht zwingend eine JVA oder eine solche Einrichtung sein, in der ausschließlich richterlich angeordnete Freiheitsentziehungen stattfinden (BSG, Urteil vom 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R, RdNr. 27, juris).
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