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   BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R   

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https://dejure.org/2006,3511
BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R (https://dejure.org/2006,3511)
BSG, Entscheidung vom 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R (https://dejure.org/2006,3511)
BSG, Entscheidung vom 05. September 2006 - B 7a AL 66/05 R (https://dejure.org/2006,3511)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Besonderheiten des Bemessungsentgelts - Herabbemessung aus in der Person liegenden Gründen - Übernahme der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung - notwendige Beiladung

  • openjur.de

    Arbeitslosenhilfe; Besonderheiten des Bemessungsentgelts; Herabbemessung aus in der Person liegenden Gründen; Übernahme der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung; notwendige Beiladung; Revisionsbegründung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herabbemessung der Arbeitslosenhilfe einer Ärztin mangels Fachzulassung in Deutschalnd; Anspruch auf Zahlung höherer Arbeitslosenhilfe ; Anspruch auf Zahlung höherer Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ; Bemessung der Arbeitslosenhilfe; Verpflichtung ...

  • Judicialis

    SGB III § 200 Abs 2 Satz 1; ; SGG § 33; ; GG Art 101 Abs 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabbemessung des Bemessungsentgelts beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, notwendige Beiladung bei Rechtsstreit über die Beitragsübernahme nach § 207a SGB 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 4/03 R

    Arbeitslosenhilfe - Herabbemessung aus Gründen, die in der Person des

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R
    Nach dem Tenor des LSG-Urteils ist die Revision zwar unbeschränkt zugelassen; in den Entscheidungsgründen führt das LSG als Zulassungsgrund allerdings lediglich eine Divergenz zur Entscheidung des Senats vom 21. Oktober 2003 (SozR 4-4300 § 200 Nr. 1) betreffend den Streitgegenstand "Herabbemessung der Alhi" auf.

    Soweit das LSG die Revision wegen Abweichung von der Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Herabsetzung des Bemessungsentgelts (SozR 4-4300 § 200 Nr. 1) zugelassen hat, verweist der Senat auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil vom 30. Juni 2005 (SozR 4-4300 § 200 Nr. 2), in dem bereits klargestellt ist, dass jener Entscheidung eine besondere Sachverhaltskonstellation zu Grunde lag, im Regelfall die Herabsetzung des Bemessungsentgelts mit Beginn eines neuen Bewilligungszeitraums beim Bezug von Alhi wegen in der Person des Arbeitslosen liegender Gründe aber nach § 200 Abs. 2 SGB III keine Änderung der Verhältnisse voraussetzt.

    Allerdings fehlen Feststellungen, ob das maßgebliche Bemessungsentgelt in einer anderen Tätigkeit hätte erzielt werden können (BSG SozR 4-4300 § 200 Nr. 1 RdNr 17), wohin die Klägerin in erster Linie zu vermitteln ist und welchen Verdienst sie dort hätte erzielen können.

    Erst wenn alle zumutbaren Ermittlungen erfolglos waren, darf das LSG in Betracht ziehen, inwieweit eine Beweiserleichterung oder Beweislastumkehr bei fehlender prozessualer Mitwirkung in Betracht kommt (vgl BSGE 89, 243, 247 = SozR 3-4300 § 144 Nr. 8; BSG SozR 4-4300 § 200 Nr. 1 RdNr 21).

    Hierbei wird das Günstigkeitsprinzip nur in beschränktem Umfang anzuwenden sein, das - wenn mehrere Beschäftigungen in Betracht kommen - auf das höchste vom Arbeitslosen unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse noch erzielbare Arbeitsentgelt abstellt (vgl BSG SozR 4-4300 § 200 Nr. 1 RdNr 18; sowie BSG SozR 4100 § 112 Nr. 42 noch zur Vorgängervorschrift des § 136 Abs. 2 Satz 2 iVm § 112 Abs. 7 Arbeitsförderungsgesetz , in Kraft bis 31. Dezember 1997).

  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 61/89

    Notwendige Beiladung der Versorgungseinrichtung bei Rechtsstreit um die

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R
    Soweit der Rechtsstreit die Beitragsübernahme nach § 207a SGB III ab April 2001 betrifft, ist das Krankenversicherungsunternehmen, bei dem die Klägerin privat kranken- und pflegeversichert ist, nach § 75 Abs. 2 Alt 1 SGG notwendig beizuladen (vgl BSG SozR 3-4100 § 166b Nr. 1 zur Vorgängervorschrift des § 166b AFG, in Kraft bis 31. Dezember 1997).

    Eine solche Entscheidung greift unmittelbar in die Rechtssphäre des Versicherungsunternehmens ein und kann daher ihm gegenüber auch nur einheitlich ergehen (vgl BSG SozR 3-4100 § 166b Nr. 1).

    Als Folge eines Schuldnerwechsels wäre aber nicht mehr die Klägerin, sondern allein die Beklagte zur Zahlung höherer Beiträge verpflichtet (vgl BSG SozR 3-4100 § 166b Nr. 1).

    Die Klägerin hätte damit möglicherweise nur einen zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch gegen das Versicherungsunternehmen, keinen Zahlungsanspruch gegen die Beklagte; denn sie hätte für die fragliche Zeit ohne Rechtsgrund wohl auf eine vermeintlich eigene Schuld geleistet und könnte die Beiträge insoweit zurückerstattet verlangen (vgl BSG SozR 3-4100 § 166b Nr. 1 S 3).

  • BSG, 05.06.2003 - B 11 AL 67/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R
    Hierin liegt kein Verfassungsverstoß, insbesondere keine Verletzung des Gleichheitssatzes (BSG SozR 4-4300 § 434c Nr. 3; BVerfG SozR 4-4300 § 434c Nr. 6; vgl auch BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 69/05 R).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 20/89

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anspruch auf Erstattung

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R
    Dabei beurteilt sich die Fahrlässigkeit nicht nach einem objektiven, sondern einem subjektiven Maßstab (vgl Urteil des Senats vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R; vgl dazu BSG, Urteile vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 -, jeweils mwN).
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R
    Dabei beurteilt sich die Fahrlässigkeit nicht nach einem objektiven, sondern einem subjektiven Maßstab (vgl Urteil des Senats vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R; vgl dazu BSG, Urteile vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 -, jeweils mwN).
  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R
    Ein Anspruch auf höhere Alhi folgt auch nicht aus der Entscheidung des BVerfG vom 24. Mai 2000 (BVerfGE 102, 127 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1), wonach einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen zu berücksichtigen ist.
  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 86/96 R

    Arbeitslosengeldbemessung - Vorbezug von Unterhaltsgeld - Feststellungswirkung -

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R
    Falls die Beklagte eine Rücknahme nicht verfügt haben sollte, wird das LSG zwar zu prüfen haben, ob die "Neu"-Bewilligung in eine Rücknahme umgedeutet werden kann; hierbei ist anerkannt, dass die Gerichte die Voraussetzungen des § 43 SGB X zur Umdeutung eines Verwaltungsaktes entsprechend zu Grunde legen können (vgl BSG SozR 3-3660 § 1 Nr. 1; BSG, Urteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 29/93; BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 29).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R
    Dabei beurteilt sich die Fahrlässigkeit nicht nach einem objektiven, sondern einem subjektiven Maßstab (vgl Urteil des Senats vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R; vgl dazu BSG, Urteile vom 25. April 1990 - 7 RAr 20/89 - und vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 -, jeweils mwN).
  • BSG, 07.09.1998 - B 2 U 10/98 R

    Entscheidung über Kosten des gesamten Rechtsstreits

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R
    Dabei wird das LSG wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung (vgl BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 10) das - zu Lasten der Klägerin ergangene - Teilendurteil (Alhi für den 22. Februar 2002) zu berücksichtigen haben (vgl Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 193 RdNr 2a).
  • BSG, 10.02.1993 - 9a RV 43/91

    Ausgleichsrente - Minderung - Anlage des Vermögens

    Auszug aus BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R
    Falls die Beklagte eine Rücknahme nicht verfügt haben sollte, wird das LSG zwar zu prüfen haben, ob die "Neu"-Bewilligung in eine Rücknahme umgedeutet werden kann; hierbei ist anerkannt, dass die Gerichte die Voraussetzungen des § 43 SGB X zur Umdeutung eines Verwaltungsaktes entsprechend zu Grunde legen können (vgl BSG SozR 3-3660 § 1 Nr. 1; BSG, Urteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 29/93; BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 29).
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 69/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

  • BVerfG, 26.09.2005 - 1 BvR 1773/03

    Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Bemessung von Arbeitslosenhilfe

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 29/93

    Aufhebung eines Rentenbewilligungsbescheides - Rückforderung gezahlter Rente mit

  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91

    Landwirt - Selbständig - CSSR - Sondersystem - Auslegung - Ausländisches Recht -

  • BSG, 30.06.2005 - B 7a/7 AL 72/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Herabsetzung des Bemessungsentgelts wegen

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 55/04 R

    Streitgegenstand - Folgebescheid - Arbeitslosenhilfe - Bemessungsentgelt -

  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

  • BSG, 04.03.1958 - 9 RV 126/55
  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 27/95
  • BSG, 23.11.1988 - 7 RAr 6/87

    Arbeitslosengeld - Arbeitsentgelt - Berechnung - Wohnsitz - Bundesgebiet

  • BSG, 22.06.2022 - B 1 KR 19/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - zielgerichtete irreversible

    Darüber hinausgehend kommt auch eine Umkehr der Beweislast in Betracht, wenn es schon an einer Grundlage für die richterliche Überzeugungsbildung fehlt (BSG vom 29.4.1976 - 12/3 RK 66/75 - BSGE 41, 297, 301 = SozR 2200 § 1399 Nr. 4 S 10; BSG vom 17.12.1985 - 12 RK 30/83 - BSGE 59, 235, 241 = SozR 2200 § 1399 Nr. 16; BSG vom 5.9.2006 - B 7a AL 66/05 R - juris RdNr 21) .
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Dort wird unter Übernahme die gesetzlich angeordnete Erlangung der belastenden Position des Schuldners verstanden (Böttiger in Eicher/Schlegel, SGB III, § 207 RdNr 36, Stand November 2006; vgl auch BSG SozR 3-4100 § 166b Nr. 1 und BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 66/05 R).

    Eine befreiende Schuldübernahme (vgl §§ 414 f Bürgerliches Gesetzbuch), mit der Folge, dass die Klägerin von ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Heimentgelts gegenüber der Einrichtung in Höhe des übernommenen Betrags frei wird (so das BSG in seinem Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 66/05 R zur Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 207a Abs. 3 SGB III) kann nicht angenommen werden, weil anders als in dem vom BSG zu § 207a Abs. 3 SGB III entschiedenen Fall eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für eine befreiende Schuldübernahme fehlt, die für eine derart gravierende Rechtsfolge (gesetzlicher Schuldnerwechsel) verlangt werden müsste.

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch

    Damit sind - wie bereits das LSG zutreffend ausgeführt hat - nur diejenigen Tätigkeiten für die fiktive Bemessung relevant, mit dem der Arbeitslose bestmöglich in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann (vgl BSG, Urteil vom 5. September 2006; B 7a AL 66/05 R, RdNr 22 mwN; Coseriu/Jacob in NK-SGB III, 3. Aufl 2008, § 132 RdNr 15 ff).
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