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   BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R   

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https://dejure.org/2007,239
BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R (https://dejure.org/2007,239)
BSG, Entscheidung vom 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R (https://dejure.org/2007,239)
BSG, Entscheidung vom 05. September 2007 - B 11b AS 15/06 R (https://dejure.org/2007,239)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente aus gesetzlicher Unfallversicherung - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Einkommensberücksichtigung; Verletztenrente aus gesetzlicher Unfallversicherung; Verfassungsmäßigkeit; sozialrechtliches Verwaltungsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der ungekürzten Berücksichtigung einer bezogenen Teilverletztenrente als Einkommen bei der Berechnung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Sinn und Zweck der Verletztenrente; Berechnung des berücksichtigungsfähigen Einkommens ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente aus gesetzlicher Unfallversicherung - Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    SGB II § 11 Abs 1 S 1; ; SGB II § ... 11 Abs 3; ; BSHG F: 27.04.2002 § 76 Abs 1 S 1; ; BSHG F: 25.11.2003 § 77 Abs 2; ; GG Art 3 Abs 1; ; SGB VII § 56; ; SGB VII §§ 56 ff; ; SGB X § 45; ; SGB X § 48; ; BGB § 253 Abs 2; ; AlhiV J: 2002 § 2; ; BVG § 31

  • RA Kotz

    Unfallversicherung - Verletztenrente ist beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Einkommen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist als Einkommen beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 99, 47
  • NZS 2008, 138
  • NZS 2008, 215
 
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Wird zitiert von ... (177)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion

    Auszug aus BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe bereits zu der in Wortlaut und Zielrichtung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz SGB II identischen Regelung des bisherigen § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ausgeführt, eine analoge Anwendung dieser gesetzlichen Spezial- und Ausnahmevorschrift auf eine Verletztenrente nach dem Unfallversicherungsrecht sei nicht geboten (BSGE 90, 175, 177 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4).

    Zu der Vorgängerregelung hat bereits der 2. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 3. Dezember 2002 (BSGE 90, 172 ff = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4) ausgeführt, dass der Gesetzgeber des Sozialhilferechts bewusst und gezielt nur bestimmte Leistungen, nämlich die Grundrenten nach dem BVG sowie Renten und Beihilfen, die nach dem BEG wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gewährt werden, in Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem BVG von der Einkommensberechnung ausgenommen hat.

    Beide genannten Voraussetzungen hat der 2. Senat des BSG in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 3. Dezember 2002 (BSGE 90, 172, 178 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 S 16) zu der bisherigen Regelung des § 76 Abs. 1 BSHG verneint.

    aa) Wie der 2. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 3. Dezember 2002 (BSGE 90, 172, 175 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 S 12; ebenso VGH Hessen FEVS 43, 195 ff) zu der Vorschrift des § 77 Abs. 1 und Abs. 2 BSHG ausgeführt hat, ist die Verletztenrente nach dem SGB VII keine Einnahme, die wegen ihres Charakters und ihrer Zweckbestimmung aus der Einkommensberechnung auszunehmen wäre.

    Andererseits soll die Vorschrift aber auch verhindern, dass für einen identischen Zweck Doppelleistungen erbracht werden (vgl BVerwGE 45, 157, 160; BSGE 90, 172, 175 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 S 12 mwN).

    Genau dies ist bei der Verletztenrente trotz ihrer verschiedenen Funktionen der Fall, denn auch sie dient als Lohnersatz der Sicherstellung des Lebensunterhalts (vgl bereits BSGE 90, 172, 176 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 S 14; vgl zur Lohnersatzfunktion auch BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 28/05 R; BGHZ 153, 113 ff mwN).

    Obwohl die Verletztenrente auch dem Ausgleich eines immateriellen Schadens zu dienen bestimmt ist (vgl BSGE 82, 83, 93 = SozR 2600 § 93 Nr. 7; BSGE 90, 172, 175 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 S 12 f), kann sie deshalb einem Anspruch nach § 253 BGB nicht gleichgestellt werden.

    Insoweit handelt es sich bei der Regelung in § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II - wie dies schon zu der Regelung in § 77 Abs. 2 BSHG entschieden worden ist (vgl BVerwGE 98, 256, 259; BSGE 90, 172, 175 mwN) - um eine nicht analogiefähige Sondervorschrift.

    Ein derartiger ungeschriebener Grundsatz ist im Sozialrecht - wie der 2. und der 12. Senat des BSG bereits dargelegt haben (BSGE 90, 172, 177 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 S 15; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 41 S 210; Trenk-Hinterberger SGb 2004, 192, 194) - nicht anzuerkennen.

    Der Gesetzgeber hat aber gerade bei der Gewährung von Sozialleistungen, die - wie hier bei den Leistungen zur Grundsicherung - an die Bedürftigkeit des Empfängers anknüpfen, grundsätzlich einen weiten Spielraum, wenn er Regelungen darüber trifft, ob und in welchem Umfang das Vermögen des Empfängers auf den individuellen Bedarf angerechnet wird (BVerfGE 100, 165, 205; BSGE 90, 172, 178).

    Soweit § 11 SGB II im Rahmen der Gewährung von Leistungen demgegenüber nach wie vor die Empfänger von Leistungen für ein erlittenes so genanntes "Sonderopfer" bevorzugt, knüpft die Ungleichbehandlung an ein sachgerechtes Unterscheidungskriterium an und rechtfertigt damit die unterschiedliche Behandlung (BSGE 90, 172, 179 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4; zum Wohngeldrecht BVerwGE 101, 86, 97 f).

  • BSG, 08.12.2005 - B 13 RJ 38/04 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus

    Auszug aus BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
    Dies gilt auch unter Beachtung eines sich wandelnden Verständnisses der Funktion der Verletztenrente (vgl dazu näher Anfrage-Beschluss des 13. Senats vom 20. Juli 2005 - B 13 RJ 38/04 R - in juris, S 6; BSGE 95, 286, 291 RdNr 26 = BSG SozR 4-2600 § 266 Nr. 1 RdNr 26).

    Soweit das BVerfG in letzterer Entscheidung ua ausgeführt hat, dass "... zumindest ein Teil des immateriellen Schadens und nicht nur der Verdienstausfall durch die Gesamtrente ausgeglichen (werde)", kann hieraus auch nicht geschlossen werden, dass die Nichtberücksichtigung einer immateriellen Funktion der Verletztenrente bei der Anrechnung als berücksichtigungsfähiges Einkommen iS des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II verfassungswidrig ist (vgl BSGE 95, 286, 291 = SozR 4-2600 § 266 Nr. 1 RdNr 25 - unter Hinweis auf die fehlende Bindungswirkung nach § 31 BVerfGG bei nichtstattgebenden Kammerbeschlüssen, vgl Heusch in Umbach/Clemens/Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz 2. Aufl, § 31 RdNr 55 mwN).

    In diesem Zusammenhang ist - wie vom 13. Senat des BSG in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 2005 (BSGE 95, 286, 291, RdNr 27 = SozR 4-2600 § 266 Nr. 1 RdNr 27) ausgeführt worden ist - darauf hinzuweisen, dass die Argumentation, der Verletztenrente müsse aus Gleichheitsgrundsätzen die Funktion des Ausgleichs auch eines immateriellen Schadens zukommen, in jenen Fällen unzutreffend ist, in denen das Opfer eines Arbeitsunfalls den (nicht privilegierten) Schädiger nach den Regeln des BGB in Anspruch nehmen kann.

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
    Beide Kläger machen trotz Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft (vgl § 7 Abs. 3 Nr. 3a SGB II idF des Kommunalen Optionsgesetzes vom 30. Juli 2004, BGBl I 2014) ihre individuellen Ansprüche auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II geltend (hierzu BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 8/06 R; Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 9/06 R).

    Denn die Bewilligung ist im Rahmen der Vorschrift des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II, nach der Leistungen jeweils für sechs Monate bewilligt werden "sollen", auf den eingangs genannten Zeitraum beschränkt worden, unabhängig davon, dass Folgebescheide für anschließende Leistungszeiträume - anders als im Arbeitsförderungsrecht - nicht analog § 96 SGG Gegenstand laufender Klageverfahren werden (hierzu BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R; Urteil vom 23. November 2006 - B 11b AS 9/06 R).

    Denn bei einem Streit um höhere Leistungen nach dem SGB II sind alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen (näher BSG, Urteile vom 23. November 2006 - B 11b AS 9/06 R - und vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 29/06 R).

  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95

    Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
    Letzteres ist bei der Verletztenrente, die durchaus verschiedene Funktionen hat (Einkommensersatz, Kompensation immaterieller Schäden, Mehrbedarfsausgleich), gerade nicht der Fall - wie bereits der 2. Senat des BSG in der genannten Entscheidung vom 3. Dezember 2002 (BSGE aaO, S 176; ebenso zum Wohngeldrecht BVerwGE 101, 86, 89 f) zu § 77 Abs. 1 BSHG ausgeführt hat.

    Soweit § 11 SGB II im Rahmen der Gewährung von Leistungen demgegenüber nach wie vor die Empfänger von Leistungen für ein erlittenes so genanntes "Sonderopfer" bevorzugt, knüpft die Ungleichbehandlung an ein sachgerechtes Unterscheidungskriterium an und rechtfertigt damit die unterschiedliche Behandlung (BSGE 90, 172, 179 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4; zum Wohngeldrecht BVerwGE 101, 86, 97 f).

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
    Obwohl die Verletztenrente auch dem Ausgleich eines immateriellen Schadens zu dienen bestimmt ist (vgl BSGE 82, 83, 93 = SozR 2600 § 93 Nr. 7; BSGE 90, 172, 175 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 S 12 f), kann sie deshalb einem Anspruch nach § 253 BGB nicht gleichgestellt werden.

    Hat indes der Betroffene einen Anspruch auf Verletztenrente, der auch dem Ausgleich eines immateriellen Schadens zu dienen bestimmt ist (vgl BSGE 82, 83, 93 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7), so ist für einen zusätzlichen Schutz kein Raum.

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
    Dem entspricht, dass das BVerfG schon in seinem Beschluss vom 7. November 1972 (BVerfGE 34, 118 = SozR Nr. 95 zu Art. 3 GG) festgestellt hatte, dass der Ausschluss des Schmerzensgeldanspruchs durch § 636 Abs. 1 Satz 1 und § 637 Abs. 1 RVO nicht gegen das GG verstößt.

    Zur Begründung hatte es hauptsächlich darauf abgestellt, dass zwar dem durch einen Arbeitsunfall geschädigten Arbeitnehmer ein Ersatz immateriellen Schadens nicht zustehe (BVerfGE 34, 118, 128); das rechtliche Ordnungssystem der gesetzlichen Unfallversicherung weiche jedoch bereits in seinen tragenden Prinzipien von dem des BGB ab (aaO 130), sodass die Ungleichbehandlung von Verletzten im Vergleich beider Systeme Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletze.

  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
    Insoweit handelt es sich bei der Regelung in § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II - wie dies schon zu der Regelung in § 77 Abs. 2 BSHG entschieden worden ist (vgl BVerwGE 98, 256, 259; BSGE 90, 172, 175 mwN) - um eine nicht analogiefähige Sondervorschrift.
  • BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R

    Freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - beitragspflichtige Einnahmen -

    Auszug aus BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
    Ein derartiger ungeschriebener Grundsatz ist im Sozialrecht - wie der 2. und der 12. Senat des BSG bereits dargelegt haben (BSGE 90, 172, 177 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 S 15; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 41 S 210; Trenk-Hinterberger SGb 2004, 192, 194) - nicht anzuerkennen.
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 28/05 R

    Krankenversicherung - freiwillige Mitgliedschaft - keine Berücksichtigung der

    Auszug aus BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
    Genau dies ist bei der Verletztenrente trotz ihrer verschiedenen Funktionen der Fall, denn auch sie dient als Lohnersatz der Sicherstellung des Lebensunterhalts (vgl bereits BSGE 90, 172, 176 = SozR 3-5910 § 76 Nr. 4 S 14; vgl zur Lohnersatzfunktion auch BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 28/05 R; BGHZ 153, 113 ff mwN).
  • BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall

    Auszug aus BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 15/06 R
    Diese Rechtsprechung des BVerfG ist in späteren Entscheidungen vom 8. Januar 1992 (BVerfGE 85, 176, 186 f - zum Schmerzensgeldausschluss nach § 46 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz) und 8. Februar 1995 (SozR 3-2200 § 636 Nr. 1 - zum Ausschluss des Schmerzensgeldanspruchs bei Schwerstverletzten) fortgeführt worden (kritisch hierzu etwa Fuhlrott, Der geschädigte Arbeitnehmer, 2006, S 80 ff mwN aus der Literatur).
  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 27/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistung

  • SG Hamburg, 24.01.2006 - S 55 AS 1404/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

  • BVerfG, 08.02.1995 - 1 BvR 753/94

    Verfassungsmäßigkeit des Asschlusses von schmerzensgeld durch die gesetzliche

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

  • BVerwG, 16.05.1974 - V C 46.73

    Umfang der Berücksichtigung von Wohngeld als Einkommen bei der Gewährung von

  • BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 25/05 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Rente aus

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

  • BSG, 10.02.2004 - B 7 AL 94/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen -

  • BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 109/89

    Bedürftigkeit iS der Arbeitslosenhilfe bei Kapitalentschädigung wegen einer

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

  • BSG, 29.03.2007 - B 7b AS 2/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auslegung von Anträgen und

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 29/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erklärung

  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Mit der Formulierung war auch eine inhaltliche Anknüpfung an die unter der Geltung des BSHG bestehende Rechtslage beabsichtigt (vgl BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 5 RdNr 21).
  • BSG, 17.03.2009 - B 14 AS 63/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Schüler-BAföG -

    Es kommt demnach darauf an, ob die in Frage stehende Leistung ebenso wie die Leistungen nach dem SGB II der Existenzsicherung des Begünstigten dient (vgl BSGE 99, 47 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 5, jeweils RdNr 28; BSGE 99, 240 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 8 und BSG, Urteil vom 30. September 2008 - B 4 AS 19/07 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 14 RdNr 14, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).

    Dem steht die Rechtsprechung des BSG zur Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Einkommen (BSGE 99, 47 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 5, jeweils RdNr 28; BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 62/06 R, juris RdNr 27) nicht entgegen.

  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 105/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss wegen Bezugs einer

    Zum nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB II zu berücksichtigenden Einkommen rechnen auch Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Leistungen anderer öffentlicher Träger (vgl nur zur Berufsunfähigkeitsrente: SozR 4-4200 § 11 Nr. 6, RdNr 17; Verletztenrente: BSGE 99, 47 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 5, RdNr 20; Existenzgründungszuschuss: BSGE 99, 240 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 8, RdNr 13 f; Arbeitslosenhilfe: BSG Urteil vom 21.12.2009 - B 14 AS 46/08 R - Arbeitslosengeld: BSG SozR 4-4200 § 11 Nr. 43, RdNr 22; Überbrückungsgeld: SozR 4-4200 § 11 Nr. 28, RdNr 17; Krankengeld: SozR 4-4200 § 11 Nr. 19, RdNr 16 ff; Insolvenzgeld: SozR 4-4200 § 11 Nr. 22, RdNr 13 ff; Kurzarbeitergeld: BSG Urteil vom 14.3.2012 - B 14 AS 18/11 R - zur Veröffentlichung vorgesehen), es sei denn, sie sind ausnahmsweise von der Einkommensberücksichtigung ausgenommen.
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