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   BSG, 05.09.2017 - B 3 KR 23/17 B   

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https://dejure.org/2017,40563
BSG, 05.09.2017 - B 3 KR 23/17 B (https://dejure.org/2017,40563)
BSG, Entscheidung vom 05.09.2017 - B 3 KR 23/17 B (https://dejure.org/2017,40563)
BSG, Entscheidung vom 05. September 2017 - B 3 KR 23/17 B (https://dejure.org/2017,40563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Krankengeld; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Höchstrichterlich bereits geklärte Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Krankengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 68/12 R

    Krankenversicherung - Arbeitslosigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Auffangversicherung

    Auszug aus BSG, 05.09.2017 - B 3 KR 23/17 B
    Denn die Frage, welche Anforderungen an die prognostische Betrachtung für die Beurteilung der Frage, ob nach Ablauf eines Monats nach dem Ende der bisherigen Mitgliedschaft eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall verlangt werden kann, zielt in erster Linie auf die Feststellung konkreter tatsächlicher Umstände ab, die Grundlage der prognostischen Beurteilung ist (vgl BSG Urteil vom 4.3.2014 - B 1 KR 68/12 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 22 RdNr 24 ff, 28 ff).

    Im Hinblick darauf hätte die Beschwerdebegründung sich substantiiert mit dem vom LSG maßgeblich herangezogenen und auch von der Klägerin selbst in ihrer Beschwerdebegründung genannten Urteil des BSG vom 10.5.2012 (B 1 KR 19/11 R - BSGE 111, 9 = SozR 4-2500 § 192 Nr. 5) und überdies mit dem Urteil des BSG vom 4.3.2014 (B 1 KR 68/12 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 22) näher auseinandersetzen müssen.

    Dort hat das BSG das Konkurrenzverhältnis und die Voraussetzungen der Auffangspflichtversicherung zum nachgehenden Krankenversicherungsschutz, insbesondere auch zur Maßgeblichkeit der Prognoseentscheidung (vgl BSG vom 4.3.2014, aaO RdNr 25 ff) bereits konkretisiert.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2017 - L 1 KR 182/15
    Auszug aus BSG, 05.09.2017 - B 3 KR 23/17 B
    LSG Niedersachsen-Bremen 23.02.2017 - L 1 KR 182/15.
  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 19/14 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Krankengeld bei fehlender erneuter

    Auszug aus BSG, 05.09.2017 - B 3 KR 23/17 B
    Die Klärungsbedürftigkeit der Voraussetzungen für den nachwirkenden Anspruch ergebe sich auch aus dem Urteil des BSG vom 16.12.2014 (B 1 KR 19/14 R - Juris).
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus BSG, 05.09.2017 - B 3 KR 23/17 B
    Im Hinblick darauf hätte die Beschwerdebegründung sich substantiiert mit dem vom LSG maßgeblich herangezogenen und auch von der Klägerin selbst in ihrer Beschwerdebegründung genannten Urteil des BSG vom 10.5.2012 (B 1 KR 19/11 R - BSGE 111, 9 = SozR 4-2500 § 192 Nr. 5) und überdies mit dem Urteil des BSG vom 4.3.2014 (B 1 KR 68/12 R - SozR 4-2500 § 5 Nr. 22) näher auseinandersetzen müssen.
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 05.09.2017 - B 3 KR 23/17 B
    Als höchstrichterlich geklärt gilt eine Rechtsfrage nämlich selbst dann, wenn das Revisionsgericht diese noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage ergeben (stRspr vgl zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 05.09.2017 - B 3 KR 23/17 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine solche Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92

    Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente

    Auszug aus BSG, 05.09.2017 - B 3 KR 23/17 B
    Als höchstrichterlich geklärt gilt eine Rechtsfrage nämlich selbst dann, wenn das Revisionsgericht diese noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage ergeben (stRspr vgl zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17).
  • BSG, 16.11.2017 - B 13 R 59/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Verrechnung mit SGB-II -Leistungen; Grundsatzrüge;

    Als höchstrichterlich geklärt ist eine Rechtsfrage auch dann anzusehen, wenn das Revisionsgericht bzw das BVerfG diese zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, jedoch schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich bedeutsam herausgestellten Rechtsfrage geben (vgl stRspr, zB BSG Beschluss vom 5.9.2017 - B 3 KR 23/17 B - Juris RdNr 9).
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