Rechtsprechung
BSG, 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Münster, 14.11.2017 - S 20 SO 28/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2018 - L 20 SO 541/17
- BSG, 05.09.2018 - B 8 SO 33/18 B
Wird zitiert von ... (8)
- BSG, 28.01.2019 - B 8 SO 41/18 B
Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl etwa BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B mwN) .Ist eine Frage bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, ist sie grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig (vgl zB BSG Beschluss vom 31.1.2018 - B 8 SO 79/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5) .
Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden (BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5;… BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19 mwN) , was im Rahmen der Beschwerdebegründung ebenfalls darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch BSG Beschluss vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - juris RdNr 7) .
- BSG, 14.01.2019 - B 8 SO 56/18 B
Auskunftsanspruch über Einkommens- und Vermögensverhältnisse eines Angehörigen …
Ist eine Frage bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, ist sie grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig (vgl zB BSG Beschluss vom 31.1.2018 - B 8 SO 79/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5).Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden ( BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5;… BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19 mwN), was im Rahmen der Beschwerdebegründung ebenfalls darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch BSG Beschluss vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - juris RdNr 7).
- BSG, 13.03.2019 - B 8 SO 85/18 B
Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl etwa BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B mwN) .Ist eine Frage bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, ist sie grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig (vgl zB BSG Beschluss vom 31.1.2018 - B 8 SO 79/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5) .
Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann zwar wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden (BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5;… BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19 mwN) , was im Rahmen der Beschwerdebegründung ebenfalls darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch BSG Beschluss vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - juris RdNr 7) .
- BSG, 17.01.2019 - B 8 SO 72/18 B
Anspruch auf rückwirkende Gewährung einer Mehrbedarfsleistung nach dem SGB XII …
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl etwa BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B mwN).Ist eine Frage bereits von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entschieden, ist sie grundsätzlich nicht mehr klärungsbedürftig (vgl zB BSG Beschluss vom 31.1.2018 - B 8 SO 79/17 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5).
Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann zwar wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden ( BSG Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris RdNr 5;… BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13 S 19 mwN), was im Rahmen der Beschwerdebegründung ebenfalls darzulegen ist (vgl zum Ganzen auch BSG Beschluss vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - juris RdNr 7).
- BSG, 08.05.2019 - B 8 SO 75/18 B
Leistungen der Eingliederungshilfe
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl etwa Bundessozialgericht [BSG] Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B mwN). - BSG, 15.05.2019 - B 8 SO 67/18 B
Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl etwa Bundessozialgericht [BSG] Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B mwN). - BSG, 26.08.2019 - B 8 SO 25/19 B
Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl etwa BSG vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B - juris mwN). - BSG, 27.03.2019 - B 8 SO 61/18 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl etwa Bundessozialgericht [BSG] Beschluss vom 5.9.2018 - B 8 SO 33/18 B mwN).