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   BSG, 05.10.2021 - B 4 AS 46/21 BH   

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BSG, 05.10.2021 - B 4 AS 46/21 BH (https://dejure.org/2021,46066)
BSG, Entscheidung vom 05.10.2021 - B 4 AS 46/21 BH (https://dejure.org/2021,46066)
BSG, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - B 4 AS 46/21 BH (https://dejure.org/2021,46066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auszug aus BSG, 05.10.2021 - B 4 AS 46/21 BH
    Das LSG hat seine Entscheidung darauf gestützt, dass die Fortsetzungsfeststellungsklage mangels berechtigten Interesses des Klägers an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des vom Beklagten im Nachgang zum Urteil des BVerfG vom 5.11.2019 ( 1 BvL 7/16 - BVerfGE 152, 68 ) aufgehobenen Sanktionsverwaltungsaktes unzulässig sei.

    Bei diesen Prämissen ist die Entscheidung des LSG nicht zu beanstanden, geht es dem Kläger doch um die Fortsetzung seiner politischen Bemühungen gegen die Sanktionsregelungen des SGB II , deren verfassungsrechtliche Beurteilung indes durch das Urteil des BVerfG vom 5.11.2019 ( 1 BvL 7/16 - BVerfGE 152, 68 ) geklärt ist.

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus BSG, 05.10.2021 - B 4 AS 46/21 BH
    Dies wirft eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung nicht auf, da die Voraussetzungen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses in der Rechtsprechung bereits geklärt sind (vgl etwa BSG vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 16/06 R - SozR 4-1500 § 131 Nr. 3 RdNr 11) .

    Ein solches besteht nur bei Präjudiziabilität (einschließlich des sog Schadensinteresses), Rehabilitationsinteresse und Wiederholungsgefahr ( BSG vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 16/06 R - SozR 4-1500 § 131 Nr. 3 RdNr 11) , hingegen nicht bei dem Wunsch, seine eigene Rechtsauffassung bestätigt zu sehen oder einen "weltanschaulichen Prinzipienstreit" durchzuführen ( BSG vom 27.1.2004 - B 11 AL 169/03 B - juris RdNr 11; Bolay in Berchtold, SGG , 6. Aufl 2021, § 131 RdNr 20; Hübschmann in Roos/Wahrendorf/Müller, BeckOGK SGG , 2. Aufl 2021, § 131 RdNr 52, Stand 1.8.2021) .

  • BSG, 27.01.2004 - B 11 AL 169/03 B

    Prüfung des Feststellungsinteresses, Amtshaftungsanspruch

    Auszug aus BSG, 05.10.2021 - B 4 AS 46/21 BH
    Ein solches besteht nur bei Präjudiziabilität (einschließlich des sog Schadensinteresses), Rehabilitationsinteresse und Wiederholungsgefahr ( BSG vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 16/06 R - SozR 4-1500 § 131 Nr. 3 RdNr 11) , hingegen nicht bei dem Wunsch, seine eigene Rechtsauffassung bestätigt zu sehen oder einen "weltanschaulichen Prinzipienstreit" durchzuführen ( BSG vom 27.1.2004 - B 11 AL 169/03 B - juris RdNr 11; Bolay in Berchtold, SGG , 6. Aufl 2021, § 131 RdNr 20; Hübschmann in Roos/Wahrendorf/Müller, BeckOGK SGG , 2. Aufl 2021, § 131 RdNr 52, Stand 1.8.2021) .
  • BSG, 28.02.2000 - B 11 AL 247/99 B

    Ermessen bei der Überprüfung der Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus BSG, 05.10.2021 - B 4 AS 46/21 BH
    Die konkludente - und vom Revisionsgericht ohnehin nur eingeschränkt überprüfbare (vgl BSG vom 28.2.2000 - B 11 AL 247/99 B - juris RdNr 5; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 13. Aufl 2020, § 99 RdNr 11 mwN) - Annahme des LSG, dass die Klageänderung nicht sachdienlich sei, ist indes nicht zu beanstanden.
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