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   BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 31/89   

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https://dejure.org/1989,24412
BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 31/89 (https://dejure.org/1989,24412)
BSG, Entscheidung vom 05.12.1989 - 11 RAr 31/89 (https://dejure.org/1989,24412)
BSG, Entscheidung vom 05. Dezember 1989 - 11 RAr 31/89 (https://dejure.org/1989,24412)
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  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 31/89
    Die Revision beruft sich demgegenüber zu Unrecht auf eine Entscheidung des BVerfG zur Änderung von Steuervorschriften über eine Wohnsitzverlagerung in das Ausland (BVerfGE 72, 200).

    Dort ist entschieden, wenn nach erfolgtem Steuerabzug mit Abgeltungsregelung in der steuerrechtlichen Neuregelung eine Steuernachforderung vorgesehen werde, so sei das eine unzulässige echte Rückwirkung (BVerfGE 72, 200, 263; ähnlich früher BVerfGE 13, 261, 271).

    Die Revision entnimmt der angeführten Entscheidung zum Steuerrecht (BVerfGE 72, 200, 262) zu Unrecht den Rechtssatz, eine auf den Tag des Gesetzesbeschlusses im Bundestag rückwirkende Rechtsänderung sei nur beim Vorliegen des zusätzlichen Tatbestandsmerkmals zulässig, daß das Zwischenergebnis des Gesetzgebungsverfahrens offen zu Tage gelegen habe und von jedem zur Kenntnis genommen werden konnte.

    Die von der Revision aufgegriffene Erwägung des BVerfG, der Gesetzesbeschluß liege "offen zu Tage" und könne von jedem zur Kenntnis genommen werden (BVerfGE 72, 200, 262), bezieht sich ersichtlich nicht auf eine Berichterstattung in den Massenmedien, sondern auf die Zugänglichkeit der Gesetzesmaterialien für jedermann.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1988 - L 9 Ar 150/88

    Arbeitsförderung; Neuregelung; Arbeitslosenversicherung; Organisation;

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 31/89
    Das gilt nicht nur hinsichtlich der nach Verkündung des § 238 AFG am 31. Juli 1986 gestellten Anträge (vgl hierzu das angeführte Urteil des 7. Senats vom 8. Juni 1989 und Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. Dezember 1988 - L 9 Ar 150/88 - , Breithaupt 1989, 606, die hiergegen eingelegte Revision ist beim erkennenden Senat unter dem Aktenzeichen 11 RAr 17/89 anhängig), sondern auch für diejenigen Anträge, die nicht vor dem 1. Juli 1986, aber noch vor Verkündung des Gesetzes am 31. Juli 1986 gestellt wurden.
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 31/89
    So hat das BVerfG es nicht als verfassungswidrig angesehen, daß das Rentenversicherungsneuregelungsgesetz vom 23. Februar 1957 den Anspruch auf Selbstversicherung nur für diejenigen Versicherten aufrechterhielt, die ihre Selbstversicherung vor dem 1. Januar 1956, also mehr als ein Jahr vor Verkündung der Neuregelungs- gesetze, begonnen hatten, obgleich damals drei Senate des BSG die gesetzliche Regelung als verfassungswidrigen Eingriff in schutzwürdiges Vertrauen angesehen haben (vgl BVerfGE 14, 288, 292).
  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 31/89
    Das gilt insbesondere für die Entscheidungen, daß es verfassungsrechtlich zulässig sein kann, die aufgrund einer in der Vergangenheit erfolgten Gewährung einer Ausbildung eingetretene Betriebsbindung nachträglich zu verdreifachen (BVerfGE 39, 128 ff), oder die durch eine in der Vergangenheit erfolgte Prozeßhandlung ausgelösten Gerichts- und Anwaltskosten durch ein bis zum Instanzenschluß erlassenes Änderungsgesetz erheblich zu erhöhen (BVerfGE 11, 139 ff).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 31/89
    Entsprechend hat das BVerfG die Verschlechterung des Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit durch das HBegleitG 1984 als verfassungsgemäß angesehen, obwohl zwei Senate des BSG einen Eingriff in verfassungsmäßig geschütztes Vertrauen angenommen haben (BVerfGE 75, 78, 92).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 31/89
    Dort ist entschieden, wenn nach erfolgtem Steuerabzug mit Abgeltungsregelung in der steuerrechtlichen Neuregelung eine Steuernachforderung vorgesehen werde, so sei das eine unzulässige echte Rückwirkung (BVerfGE 72, 200, 263; ähnlich früher BVerfGE 13, 261, 271).
  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 31/89
    So hat es die Herabsetzung des Unterhaltsgeldes (Uhg) und des Übergangsgeldes (Übg) für bereits bewilligte Maßnahmen durch § 242b AFG idF des Haushaltsbegleitgesetzes (HBegleitG) 1984 als zulässig angesehen, obgleich diesen Leistungen der Eigentumsschutz zuzubilligen ist (BVerfGE 76, 220 = SozR 4100 § 242b Nr. 3).
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 88/88

    Anerkennung und Leistung von Mehrkostenzuschüssen (MKZ) für Förderungszeiten -

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 31/89
    Der Anspruch auf MKZ ist schon deshalb kein Eigentum iS des Art. 14 GG, weil er nicht aus einer auf Eigenleistung beruhenden sozialversicherungsrechtlichen Position erwächst, wie dies der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 8. Juni 1989 - 7 RAr 88/88 -, das den Beteiligten bekannt ist, bereits entschieden hat.
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 31/89
    Die Rechtsprechung des BVerfG läßt indes keinen Zweifel daran, daß das Verbot echter Rückwirkung im Steuerrecht die Zulässigkeit rückwirkender Verschlechterungen auf anderen Rechtsgebieten - insbesondere in der Beamtenversorgung (BVerfGE 76, 256, 349 ff) und bei Sozialleistungsansprüchen - nicht berührt.
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BSG, 05.12.1989 - 11 RAr 31/89
    Das gilt insbesondere für die Entscheidungen, daß es verfassungsrechtlich zulässig sein kann, die aufgrund einer in der Vergangenheit erfolgten Gewährung einer Ausbildung eingetretene Betriebsbindung nachträglich zu verdreifachen (BVerfGE 39, 128 ff), oder die durch eine in der Vergangenheit erfolgte Prozeßhandlung ausgelösten Gerichts- und Anwaltskosten durch ein bis zum Instanzenschluß erlassenes Änderungsgesetz erheblich zu erhöhen (BVerfGE 11, 139 ff).
  • BSG, 21.08.1986 - 11b RAr 14/86

    Die Regelung des § 242b iVm § 59 AFG verstößt nicht gegen Art 14 GG

  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvL 8/74

    Fehlerberichtigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens

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