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   BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R   

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https://dejure.org/2001,2549
BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R (https://dejure.org/2001,2549)
BSG, Entscheidung vom 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R (https://dejure.org/2001,2549)
BSG, Entscheidung vom 05. Dezember 2001 - B 7 AL 68/00 R (https://dejure.org/2001,2549)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Arbeitsförderungsgesetz - Vermögen - Vermögensverwertung - Zweckbestimmung - Darlehn - Anrechnung

  • Judicialis

    AFG § 134 Abs 1 Satz 1 Nr 3; ; AFG § 137 Abs 2; ; AFG § 137 Abs 3; ; AlhiV § 6; ; SGG § 163

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R
    Ob der Kläger während des streitigen Zeitraums bedürftig war, ist für den gesamten Zeitraum - und nicht etwa begrenzt auf einen bestimmten Zeitpunkt - zu prüfen (vgl das Senatsurteil vom 25. März 1999, BSGE 84, 48, 50 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7).

    "Bestimmt" in diesem Sinne meint die subjektive Zweckbestimmung (Senatsurteil vom 25. März 1999, BSGE 84, 48, 52 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7).

    Insoweit führt das LSG aus: "Jedenfalls für den Zeitraum ab Mai 1997 waren die objektiven Voraussetzungen an eine Zweckbestimmung im Sinne der Alterssicherung nicht mehr erfüllt." Auch dies bedeutet, daß das Berufungsgericht die "Bestimmung" nicht feststellen konnte; nach dem zitierten Senatsurteil vom 25. März 1999 (BSGE 84, 48, 52) ist zur Feststellung der Glaubwürdigkeit einer subjektiven Zweckbestimmung erforderlich, daß die objektiven Begleitumstände mit dieser im Einklang stehen.

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R
    In die Gesamtbetrachtung muß insoweit auch einbezogen werden, daß der Gesetzgeber - als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 17. November 1992 (BVerfGE 87, 234) - generell die Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögenssituation von Angehörigen eingeschränkt hat und deren Bedürftigkeit bei der Frage, ob der Lebensunterhalt des Arbeitslosen sichergestellt ist, grundsätzlich außer Betracht läßt (hierzu Kärcher in: Niesel, AFG, 2. Aufl 1997, § 137 RdNr 7 ff).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 5/93

    Unfallversicherungsträger - Entzug einer Verletztenrente - Stützrententatbestand

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R
    Dieser Bescheid ist als Ergänzung des Bescheides vom 21. November 1996 in Gestalt des Widerspruchsbescheides nach § 96 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Gegenstand des Verfahrens geworden (vgl BSG vom 13. Oktober 1983, BSGE 73, 175, 180 f = SozR 3-1300 § 48 Nr. 31).
  • BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 26/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Anrechnung von Ehegatteneinkommen -

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R
    Hierzu steht das Urteil des 11. Senats vom 2. November 2000 (BSGE 87, 143, 145 = SozR 3-4200 § 6 Nr. 8) nicht im Widerspruch, soweit dort für die Prüfung der Vermögensverhältnisse bei der Bedürftigkeit auf einen bestimmten Stichtag abgestellt wird (der 11. Senat hat ausdrücklich die hier vertretene Auffassung für den Fall der nachträglichen Änderung der Vermögensverhältnisse für möglich gehalten; vgl ferner Senatsurteil vom 29. März 2001 - B 7 AL 26/00 R -, AuB 2001, 278, 280, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R
    Mit dieser Regelung bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, daß der Arbeitslose grundsätzlich auch die Substanz seines Vermögens zu verwerten hat, bevor er Leistungen der Alhi in Anspruch nimmt (vgl Senatsurteil vom 22. Oktober 1998, SozR 3-4220 § 6 Nr. 6 S 13 mwN).
  • BSG, 25.10.1994 - 1 RK 51/93

    Krankenversicherung - Pflegegeld - Fälligkeit

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R
    Diesen im Tatbestand des Berufungsurteils angeführten Bescheid hat das LSG zwar weder im Tenor des Urteils noch in den Entscheidungsgründen erwähnt, jedenfalls in letztere aber konkludent einbezogen (vgl BSG vom 25. Oktober 1994, SozR 3-2500 § 57 Nr. 4 S 10).
  • OLG Stuttgart, 16.07.1996 - 15 WF 271/96

    Anspruch eines Kindes auf Unterhalt zur Weiterbildung zum Handwerksmeister

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R
    Zwar kann zu einer unterhaltsrechtlich zu tragenden Berufsausbildung auch eine Weiterbildung zum Meister gehören (OLG Stuttgart vom 16. Juli 1996 - 15 WF 271/96, FamRZ 1996, 1435).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R

    Zumutbarkeit der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R
    Hierzu steht das Urteil des 11. Senats vom 2. November 2000 (BSGE 87, 143, 145 = SozR 3-4200 § 6 Nr. 8) nicht im Widerspruch, soweit dort für die Prüfung der Vermögensverhältnisse bei der Bedürftigkeit auf einen bestimmten Stichtag abgestellt wird (der 11. Senat hat ausdrücklich die hier vertretene Auffassung für den Fall der nachträglichen Änderung der Vermögensverhältnisse für möglich gehalten; vgl ferner Senatsurteil vom 29. März 2001 - B 7 AL 26/00 R -, AuB 2001, 278, 280, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 13.03.2000 - B 11/7 AL 190/99 B

    Alsbaldige Berufsausbildung iS. von § 6 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 AlhiV

    Auszug aus BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R
    Die "alsbaldige Berufsausbildung" iS dieser Vorschrift kann nicht nur die des Arbeitslosen, sondern auch die seines Kindes sein (s zB die Dienstanweisung der Beklagten DA 3.42 zu § 137 AFG und Schweiger in: Wissing/Pitschas/Eicher, SGB III, § 193 RdNr 39, Stand 1998; hiervon geht zB auch BSG vom 13. März 2000 - B 11/7 AL 190/99 B - aus).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 126/01 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - alsbaldiger

    Der Senat hat entschieden, dass die Anspruchsvoraussetzung der Bedürftigkeit während der Dauer der Arbeitslosigkeit wegfallen oder neu eintreten kann, jeweils mit der Folge, dass die Änderung vom Zeitpunkt ihres Eintritts an zu berücksichtigen ist; entscheidend ist jeweils, ob der Lebensunterhalt während des Zeitraums gesichert ist, für den Alhi beansprucht wird (vgl Senatsurteile vom 25. März 1999, BSGE 84, 48, 50 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7, und vom 29. März 2001, SozR 3-4100 § 138 Nr. 17, S 91 f; hierzu steht das Urteil des 11. Senats vom 2. November 2000, BSGE 87, 143, 145 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8, nicht im Widerspruch, soweit dort für die Prüfung der Vermögensverhältnisse bei der Bedürftigkeit auf einen bestimmten Stichtag abgestellt wird: s hierzu Senatsurteil vom 5. Dezember 2001 - B 7 AL 68/00 R -, DBlR Nr. 4726 zu § 137 AFG).
  • LSG Berlin, 25.06.2004 - L 4 AL 52/02

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Wirkung für die Vergangenheit;

    Mit dieser Regelung bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass der Arbeitslose grundsätzlich auch die Substanz seines Vermögens zu verwerten hat, bevor er Leistungen der Arbeitslosenhilfe in Anspruch nimmt (vgl. BSG, Urteil vom 5. Dezember 2001, B 7 AL 68/00 R, zitiert nach juris).

    Die "alsbaldige Berufsausbildung" im Sinne dieser Vorschrift kann nämlich nicht nur die des Arbeitslosen, sondern auch die seines Kindes sein, sofern der Arbeitslose kraft gesetzlicher Unterhaltspflicht für die fragliche Ausbildung aufzukommen hat (vgl. BSG, Urteil vom 5. Dezember 2001, B 7 AL 68/00 R, zitiert nach juris).

  • LSG Hessen, 20.02.2006 - L 9 AL 896/03

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Diese an Sinn und Zweck der Arbeitslosenhilfevorschriften wie den Besonderheiten des Einzelfalles (BSG vom 25. März 1999, a.a.O.), aber auch an der Darlegungslast des Arbeitslosen zu seiner Bedürftigkeit (BSG vom 5. Dezember 2001 - B 7 AL 68/00 R) orientierte Härtefall-Rechtsprechung erfährt nach Auffassung des erkennenden Gerichts für die Zeit ab 29. Juni 1999 (bis zur AlhiV 2002) eine stärkere Betonung objektiv nachvollziehbarer Festlegungen auf den Alterssicherungszweck.
  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.2001 - L 13 AL 3481/00

    Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses durch den Arbeitgeber

    Ebenso hat das LSG Niedersachsen gestützt auf § 223 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB III neue Fassung eine Rückzahlungspflicht verneint, wenn der Arbeitgeber vor Inkrafttreten der Neuregelung Förderungsleistungen erhalten hat und das Arbeitsverhältnis nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften berechtigter Weise wegen Betriebsstilllegung ordentlich kündigen konnte (vgl. LSG Niedersachsen, Urteil vom 12. Juni 2001 -L 8 AL 339/00-; Revision beim BSG anhängig unter B 7 AL 68/00 R).
  • LSG Bayern, 16.03.2007 - L 8 AL 268/05

    Berücksichtigung des gesamten verwertbaren Vermögens bei der Ermittlung des

    Entscheidend ist jeweils, ob der Lebensunterhalt während des Zeitraums gesichert ist, für den Alhi beansprucht wird (vgl. Urteil des BSG vom 30.05.1990 - 11 RAr 33/88 - Urteil vom 20.02.1991 - 11 RAr 35/89 - Urteil vom 04.09.1979 - 7 RAr 63/78 -, SozR 4100 § 134 Nr. 16 S.57; vom 25.03.1999, B 7 AL 28/98 R - Rdnr.17, BSGE 84, 48, 50 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 7 und vom 29.03.2001, SozR 3-4100 § 138 Nr. 17, S.91 f; hierzu steht das Urteil des 11. Senats vom 02.11.2000, BSGE 87, 143, 145 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8, nicht im Widerspruch, soweit dort für die Prüfung der Vermögensverhältnisse bei der Bedürftigkeit auf einen bestimmten Stichtag abgestellt wird; siehe hierzu Urteil vom 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R -).
  • LSG Bayern, 20.11.2003 - L 11 AL 215/02

    Aufhebung einer Arbeitslosenhilfe-Bewilligung sowie die Rückforderung überzahlter

    Der Kläger war zum Zeitpunkt der Antragstellung (zu diesem Stichtag siehe BSG Urteil vom 05.12.2001 - B 7 AL 68/00 R - BSG SozR 3-4220 § 6 Nr. 8) Inhaber eines Termingeldkontos und eines Girokontos über zusammen 50.962,17 DM.
  • SG Gelsenkirchen, 13.04.2005 - S 11 AL 340/04

    Arbeitslosenversicherung

    Nach dieser Vorschrift war die Verwertung von Vermögen unzumutbar, dass zur alsbaldigen Berufsausbildung bestimmt war, wobei nicht nur die Berufsausbildung des Arbeitslosen, sondern auch die der Angehörigen berücksichtigt wurde (BSG, Urteil vom 05.12.2001 - Az.: B 7 AL 68/00 R, DBIR 4726 AFG/§ 137).
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