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   BSG, 06.01.2016 - B 13 R 411/15 B   

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https://dejure.org/2016,832
BSG, 06.01.2016 - B 13 R 411/15 B (https://dejure.org/2016,832)
BSG, Entscheidung vom 06.01.2016 - B 13 R 411/15 B (https://dejure.org/2016,832)
BSG, Entscheidung vom 06. Januar 2016 - B 13 R 411/15 B (https://dejure.org/2016,832)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.07.2007 - B 13/4 R 381/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 06.01.2016 - B 13 R 411/15 B
    Die Wiedergabe des der Entscheidung des LSG zugrunde liegenden Sachverhalts ist aber Mindestvoraussetzung für eine Entscheidung des Senats über die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (vgl stRspr, zB Senatsbeschluss vom 23.7.2007 - B 13/4 R 381/06 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 06.01.2016 - B 13 R 411/15 B
    Hierauf kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde von vornherein nicht gestützt werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7) .
  • BSG, 27.11.2023 - B 9 V 11/23 B
    Zugleich hat er nicht vorgetragen, dass er beim LSG einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung (§ 139 SGG ) gestellt habe (vgl BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 411/15 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 23.02.2022 - B 9 V 35/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel -

    Der Kläger hat weder vorgetragen, dass er beim LSG die Berichtigung des Sitzungsprotokolls beantragt habe (vgl BSG Beschluss vom 3.11.2014 - B 12 KR 48/14 B - juris RdNr 9) , noch hat er dargelegt, einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung gestellt zu haben (vgl BSG Beschluss vom 2.9.2014 - B 9 V 17/14 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 411/15 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 18.12.2018 - B 12 R 37/18 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Kaufhausdetektiv

    Dass die Klägerin eine Tatbestandsberichtigung beantragt hätte (§ 139 SGG ), ist ebenfalls nicht dargetan ( BSG Beschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 411/15 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 20.12.2022 - B 6 KA 23/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Hat die Klägerin einen solchen Antrag beim LSG aber nicht gestellt, kann sie nicht erst mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend machen, das im Tatbestand enthaltene tatsächliche Vorbringen sei vom Berufungsgericht nicht zutreffend wiedergegeben worden (vgl BSG Beschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 411/15 B - juris RdNr 7 mwN; BSG Beschluss vom 23.2.2022 - B 9 V 35/21 B - juris RdNr 16) .
  • BSG, 09.07.2019 - B 12 KR 11/19 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Fremdgeschäftsführers einer

    Soweit die Kläger zudem eine fehlerhafte Sachverhaltsfeststellung und damit einen Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Nr. 5 SGG rügen sollten, haben sie nicht aufgezeigt, warum diese nicht durch eine Berichtigung des Tatbestands (§ 139 SGG ) hätte korrigiert werden können (vgl BSG Beschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 411/15 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 18.06.2019 - B 12 R 1/19 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Soweit sie eine fehlerhafte Sachverhaltsfeststellung und damit einen Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Nr. 5 SGG rügen sollte, hat sie nicht aufgezeigt, warum sie diese nicht durch eine Berichtigung des Tatbestands (§ 139 SGG ) hätte korrigieren lassen können (vgl BSG Beschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 411/15 B - Juris RdNr 7).
  • BSG, 03.07.2023 - B 2 U 162/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Keine

    Ein Beteiligter, der Nachteile aus einer Unrichtigkeit im Tatbestand befürchtet, muss innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Tatbestandsberichtigungsantrag (§ 139 Abs. 1 SGG ) stellen (vgl BSG Beschluss vom 2.9.2014 - B 9 V 17/14 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 411/15 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 07.11.2017 - B 13 R 248/17 B

    Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren; Verfahrensrüge; Verletzung rechtlichen

    Hat die Klägerin einen solchen Antrag beim LSG aber nicht gestellt, kann sie nicht erst mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend machen, ihr im Tatbestand enthaltenes tatsächliches Vorbringen sei vom Berufungsgericht nicht zutreffend wiedergegeben worden (vgl Senatsbeschluss vom 6.1.2016 - B 13 R 411/15 B - RdNr 7 mwN).
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