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   BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B   

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https://dejure.org/2007,14273
BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B (https://dejure.org/2007,14273)
BSG, Entscheidung vom 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B (https://dejure.org/2007,14273)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - B 8 KN 16/05 B (https://dejure.org/2007,14273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitteilung einer beabsichtigten Einholung einer Zeugenerklärung und Absehen davon wegen Unmöglichkeit der Ermittlung des Aufenthaltsortes in den Urteilsgründen als Gehörsverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 106 Abs. 2 Nr. 3 § 153 Abs. 4 S. 2 § 62
    Zulässigkeit einer Sachaufklärungsrüge, Wiederholung eines Beweisantrags, Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (131)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.07.2006 - B 9a SB 52/05 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags im Verfahren nach § 153 Abs 4 SGG -

    Auszug aus BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B
    Das Schweigen der Prozessbeteiligten auf eine nochmalige Anhörungsmitteilung ist infolgedessen nur dann als Verzicht auf einen vorher gestellten Beweisantrag anzusehen, wenn besondere Umstände des Einzelfalls dafür sprechen (zum Ganzen BSG vom 6. Juli 2006 - B 9a SB 52/05 B - mwN).

    Das LSG hat durch seinen Versuch, den Zeugen S. zu vernehmen, selbst zum Ausdruck gebracht, von der Notwendigkeit weiterer Ermittlungen, insbesondere zur Anzahl der vom Kläger unter Tage verrichteten Schichten überzeugt zu sein (vgl hierzu BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 11).

  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 224/03 B

    Verwertung einer nicht in den Prozess eingeführten Urkunde - Unmittelbarkeit der

    Auszug aus BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B
    Dementsprechend sind insbesondere Schriftsätze der anderen Beteiligten (§ 108 Satz 2 SGG ), beigezogene Akten (BSG SozR 4-1500 § 118 Nr. 1), Beweisaufnahmen und sonstige gerichtliche Aufklärungsmaßnahmen und ihre Ergebnisse (vgl §§ 107, 116, 127 SGG ) bekannt zu geben (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG , 8. Aufl 2005, § 62 RdNr 9).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B
    Das Gericht muss von allen Ermittlungsmöglichkeiten, die vernünftigerweise zur Verfügung stehen, Gebrauch machen (BSGE 30, 192, 205).
  • BSG, 18.02.2003 - B 11 AL 273/02 B

    Nichtbefolgung eines Beweisantrages im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B
    Deshalb ist ein Beweisantrag, der nach Erhalt einer Anhörungsmitteilung nicht wiederholt wird, nach ständiger Rechtsprechung des BSG grundsätzlich so zu behandeln, als habe er sich erledigt (stellvertretend: BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 31; Beschluss vom 18. Februar 2003 - B 11 AL 273/02 B - Juris).
  • BSG, 18.12.2000 - B 2 U 336/00 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Aufklärung des Sachverhaltes - Von

    Auszug aus BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 16/05 B
    Deshalb ist ein Beweisantrag, der nach Erhalt einer Anhörungsmitteilung nicht wiederholt wird, nach ständiger Rechtsprechung des BSG grundsätzlich so zu behandeln, als habe er sich erledigt (stellvertretend: BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 31; Beschluss vom 18. Februar 2003 - B 11 AL 273/02 B - Juris).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Von einer Beweisaufnahme darf es nur dann absehen bzw einen Beweisantrag nur dann ablehnen, wenn es auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn sie also als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG vom 6.2.2007 - SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10; BSG vom 28.5.2008 - B 12 KR 2/07 B - Juris RdNr 11; Senatsurteil vom 6.5.2010 - B 13 R 134/08 R - Juris RdNr 21; BSG vom 7.4.2011 - B 9 SB 47/10 B - Juris RdNr 4; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 103 RdNr 8, jeweils mwN) .
  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VG 15/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verstoß gegen den

    Einen Beweisantrag darf es nur dann ablehnen, wenn es aus seiner rechtlichen Sicht auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn diese Tatsache als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache oder ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 10).
  • BSG, 14.03.2019 - B 5 R 22/18 B

    Fragerecht an einen Sachverständigen

    Dass das Berufungsgericht mit Verfügung vom 7.4.2017 den Hinweis auf § 153 Abs. 4 SGG wiederholt hat, ohne dass der Kläger seine Beweisanträge erneut gestellt hat, ist unschädlich, weil dieser Hinweis ohne nähere Begründung erfolgt ist (vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 12 RdNr 7 mwN) .
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