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   BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 6/07 R   

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https://dejure.org/2008,10439
BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 6/07 R (https://dejure.org/2008,10439)
BSG, Entscheidung vom 06.02.2008 - B 6 KA 6/07 R (https://dejure.org/2008,10439)
BSG, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - B 6 KA 6/07 R (https://dejure.org/2008,10439)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Einbehalt von Gesamtvergütungsanteilen zur Finanzierung von Verträgen der integrierten Versorgung; Begriff der interdisziplinär-fachübergreifenden Versorgung; Vorliegen einer integrierten Versorgung bei bloßer Verknüpfung von stationär und ...

  • Judicialis

    SGB V § 140a Abs 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende integrierte Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2006 - L 5 KA 758/06

    Voraussetzungen der integrierten Versorgung in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 6/07 R
    Das Landessozialgericht (LSG) hat deren Berufung zurückgewiesen (Urteil vom 13.12.2006 - juris; Parallelentscheidung veröffentlicht in SGb 2007, 621 = MedR 2007, 318 = GesR 2007, 125).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 27/07 R

    Hausarztvertrag - Mittel der Anschubfinanzierung für integrierte Versorgung -

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 6/07 R
    Wie der Senat grundlegend im Urteil vom 6.2.2008 zum Barmer Hausarztvertrag ausgeführt hat (Az B 6 KA 27/07 R - RdNr 10 - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen), dürfen die von einer Krankenkasse nach § 140d Abs. 1 Satz 1 SGB V einbehaltenen Mittel gemäß Satz 3 aaO ausschließlich zur Finanzierung der nach § 140c Abs. 1 Satz 1 SGB V vereinbarten Vergütungen verwendet werden.
  • LSG Brandenburg, 01.11.2004 - L 5 B 105/04

    Anspruch eines Arztes auf ungekürzte Zahlung monatlicher Abschläge auf die

    Auszug aus BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 6/07 R
    Mit dieser Regelung wäre es nicht vereinbar, wenn Krankenkassen pauschal und ohne näheren Hinweis auf Inhalt und finanzielles Volumen von Integrationsverträgen zunächst Gesamtvergütungsbestandteile einbehielten und allenfalls auf der Grundlage des § 140d Abs. 1 Satz 5 SGB V nach drei Jahren (ganz oder anteilig) zurückerstatteten (zutreffend Felix/Brockmann, NZS 2007, 623, 630; insoweit unzutreffend LSG Brandenburg, Beschluss vom 1.11.2004 - L 5 B 105/04 KA ER - MedR 2005, 62).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.03.2016 - L 6 KR 70/12

    Krankenversicherung - Vorliegen der Voraussetzungen eines Vertrags zur

    Unter Hinweis auf die Urteile des BSG vom 6. Februar 2008 (B 6 KA 5/07 R - SozR 4-2500 § 140a Nr. 2, B 6 KA 6/07 R, B 6 KA 7/07 R und B 6 KA 27/07 R - SozR 4-2500 § 140d Nr. 1) hat die Beklagte die Ansicht vertreten, die von ihr vorgelegten Verträge erfüllten die Voraussetzungen eines Vertrages zur integrierten Versorgung, da die ambulante, stationäre und rehabilitative Versorgung der Versicherten verzahnt und damit optimiert werde.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 35/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    In einer weiteren Entscheidung zur Problematik des Fortbestehens einer Gemeinschaftspraxis bei Veränderungen im Mitgliederbestand hat das BSG ausgeführt, dass die Sachbefugnis einer GbR, eine Gesellschaftsverpflichtung im Prozess abzuwehren, unabhängig von Veränderungen im Mitgliederbestand erhalten bleibt (BSG vom 27.06.2007 Az. B 6 KR 27/06 R); vgl. zur einschlägigen Problematik auch BSG vom 12.12.2001, B 6 KA 3/01 R, vom 20.10.2004, B 6 KA 15/04 R, vom 22.06.2005 B 6 KA 19/04 R und vom 07.02.2007 B 6 KA 6/07 R).

    Insoweit hat das BSG in seiner neueren Entscheidung klarstellend darauf hingewiesen, dass nur die Fiktion des Fortbestands der erforderlichen Klarheit und Transparenz bei der Abwicklung vertragsarztrechtlicher Massenverfahren, wie sie der Erlass quartalsbezogener Honorarbescheide - einschließlich Prüf- und Richtigstellungsbescheide - darstellt, gerecht wird (BSG vom 07.02.2007 a. a. O.).

  • LSG Hamburg, 20.05.2015 - L 5 KA 1/14
    Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Februar 2008 (Az.: B 6 KA 6/07, BeckRS 2008, 54261) steht dazu nicht in Widerspruch.
  • SG Berlin, 30.10.2008 - S 36 KR 1271/07

    Krankenversicherung - Vertrag zur integrierten Versorgung - Mittel der

    1) Auf der Grundlage des § 140d Abs. 1 S 1 SGB 5 sind Krankenkassen nur berechtigt, Vergütungsanteile zur Finanzierung konkreter Integrationsverträge einzubehalten (vg. BSG, Urteile vom 06.02.2008 - B 6 KA 27/07, B 6 KA 5/07 R, B 6 KA 6/07 R, B 6 KA 7/07 R).

    Mit dieser Regelung wäre es nicht vereinbar, dass Krankenkassen pauschal und ohne näheren Hinweis auf Inhalt und finanzielles Volumen von Integrationsverträgen zunächst Gesamtvergütungsbestandteile einbehielten und allenfalls auf der Grundlage des § 140d Abs. 1 Satz 5 SGB V nach drei Jahren (ganz oder anteilig) zurückerstatteten (BSG, Urteile vom 6.2.2008 - B 6 KA 27/07, B 6 KA 5/07 R, B 6 KA 6/07 R, B 6 KA 7/07 R; Felix/Brockmann, NZS 2007, 623, 630) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 4 KR 166/13
    Zuständig für die gerichtliche Prüfung ist ein KR-Senat, weil der Rechtsstreit in Anwendung der §§ 140 a ff a.F. SGB V um Krankenhausvergütung, nicht um Gesamtvergütung geführt wird (siehe nur: BSG, Urteil vom 21. April 2015, B 1 KR 11/15 R sowie BSG, Urteil vom 6. Februar 2008, B 6 KA 6/07 R).
  • SG München, 19.05.2010 - S 38 KA 1517/08

    Integrierte Versorgung - Anschubfinanzierung - öffentlich-rechtlicher

    Die Voraussetzungen, die das Bundessozialgericht in seinen Entscheidungen vom 06.02.2008 (Az. B 6 KA 5/07 R, B 6 KA 6/07 R, B 6 KA 7/07 R, B 6 KA 27/07 R) aufgestellt habe, seien nicht erfüllt.
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