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   BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95   

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https://dejure.org/1996,1241
BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95 (https://dejure.org/1996,1241)
BSG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 9 RVg 4/95 (https://dejure.org/1996,1241)
BSG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 9 RVg 4/95 (https://dejure.org/1996,1241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewaltopfer - Ausländisch - Entschädigung - Gegenseitigkeit - Stichtagsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung ausländischer Gewaltopfer verfassungsgemäß, Stichtagsregelung des § 10 S. 3 OEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 51
  • MDR 1997, 177
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 13.08.1986 - 9a RVg 4/84

    Gegenseitigkeitsprinzip - Entschädigungsansprüche von Ausländergruppen -

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95
    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen und auch zahlreichen inländischen Normen mit Auslandsbezug zugrunde liegt, deren Verfassungsmäßigkeit bereits bejaht worden ist (vgl dazu auch Art. 25 GG und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188 = SozR 3800 § 1 Nr. 8; BVerfGE 30, 409, 414 - Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982, EuGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht).

    Soweit ein Leistungsanspruch ruht oder wegen fehlender Anspruchsvoraussetzungen, deren Eintritt in der Zukunft möglich erscheint (zB im Fall zu niedriger MdE, fehlender Bedürftigkeit usw), derzeit nicht besteht, kommt ggf eine Verurteilung des Beklagten zumindest zur Feststellung eines Schädigungstatbestandes iS des § 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Betracht (vgl BSGE 60, 186 = SozR 3800 § 1 Nr. 8; zur Feststellung einer Wehrdienstbeschädigung vgl auch SozR 3-3200 § 81 Nr. 1).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95
    Zwar darf und muß der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung sozialer Leistungen auch die Finanzierbarkeit berücksichtigen, was dazu führen kann, daß Leistungen auch zeitlich gestaffelt und in verschiedener Höhe für bestimmte Personengruppen eingeführt werden können, wenn anders eine Finanzierung bei Beachtung einer soliden Haushaltsplanung nicht möglich erscheint (vgl BVerfGE 87, 1 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1, dort auf S 13).
  • BSG, 30.01.1991 - 9a/9 RV 22/89

    Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95
    Soweit ein Leistungsanspruch ruht oder wegen fehlender Anspruchsvoraussetzungen, deren Eintritt in der Zukunft möglich erscheint (zB im Fall zu niedriger MdE, fehlender Bedürftigkeit usw), derzeit nicht besteht, kommt ggf eine Verurteilung des Beklagten zumindest zur Feststellung eines Schädigungstatbestandes iS des § 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Betracht (vgl BSGE 60, 186 = SozR 3800 § 1 Nr. 8; zur Feststellung einer Wehrdienstbeschädigung vgl auch SozR 3-3200 § 81 Nr. 1).
  • BVerfG, 05.10.1982 - 2 BvR 459/82

    Verfassungsmäßigkeit der Gegenseitigkeitsverbürgung im Staatshaftungsrecht

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95
    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen und auch zahlreichen inländischen Normen mit Auslandsbezug zugrunde liegt, deren Verfassungsmäßigkeit bereits bejaht worden ist (vgl dazu auch Art. 25 GG und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188 = SozR 3800 § 1 Nr. 8; BVerfGE 30, 409, 414 - Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982, EuGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht).
  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKnU 2/81

    Unfallrente - Rücknahme eines Verwaltungsaktes - Urlaubsgeld -

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95
    Die Bescheide des Beklagten vom November 1992 und Januar 1993 waren während der Rechtshängigkeit der gegen sie gerichteten Anfechtungs- und Leistungsklage (vgl BSGE 55, 87, 89 = SozR 1300 § 44 Nr. 4; auch BSGE 63, 33 = SozR 1300 § 44 Nr. 33) nicht nur unter dem Gesichtspunkt zu prüfen, ob die Ausgangsbescheide aus dem Jahr 1988 ursprünglich unrichtig waren, sondern auch darauf, ob dem Kläger inzwischen ein Anspruch auf die begehrte Leistung durch eine Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse erwachsen war.
  • BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 595/87

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung von § 7 PrStHG - Gegenseitigkeitsverbürgung

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95
    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen und auch zahlreichen inländischen Normen mit Auslandsbezug zugrunde liegt, deren Verfassungsmäßigkeit bereits bejaht worden ist (vgl dazu auch Art. 25 GG und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188 = SozR 3800 § 1 Nr. 8; BVerfGE 30, 409, 414 - Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982, EuGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht).
  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95
    Zu den privilegierten Ausländern gehörten vor dem 1. Juli 1990 kraft höherrangigen Rechts aber auch Angehörige von Mitgliedsstaaten der EG (vgl die Entscheidung des Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in der Rechtssache Cowan 186/87, EuGHE 1989, 195 = NJW 1989, 2183 [EuGH 02.02.1989 - - 186/87] sowie die klarstellende Bestimmung des § 1 Abs. 4 Nr. 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) in der ab 1. Juli 1990 geltenden Fassung).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95
    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen und auch zahlreichen inländischen Normen mit Auslandsbezug zugrunde liegt, deren Verfassungsmäßigkeit bereits bejaht worden ist (vgl dazu auch Art. 25 GG und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188 = SozR 3800 § 1 Nr. 8; BVerfGE 30, 409, 414 - Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschluß vom 5. Oktober 1982, EuGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1991, NVwZ 1991, 661 - ebenfalls zur Gegenseitigkeit im Staatshaftungsrecht).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95
    Bei einer entsprechenden Anwendung des § 10a Opferentschädigungsgesetz (OEG) auf die in § 1 Abs. 5 und 6 Opferentschädigungsgesetz (OEG) nF genannten nichtprivilegierten Ausländer lassen sich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Stichtagsregelung in § 10 S 3 Opferentschädigungsgesetz (OEG) nF ausräumen (vgl BVerfGE 82, 6, 12).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95
    Zwar sind - insbesondere bei Einräumung von Ansprüchen auf Sozialleistungen - Stichtagsregelungen grundsätzlich zulässig (BVerfGE 49, 275 [BVerfG 10.10.1978 - 2 BvL 10/77]; 79, 219; 80, 311).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

  • BSG, 31.08.1977 - 1 RA 155/75
  • BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 2/96 R

    Gewaltopferentschädigung für "nichtprivilegierte" Ausländer -

    Dies hat der Senat in mehreren gleichgelagerten Fällen am 6. März 1996 ebenfalls bereits entschieden und begründet (vgl das veröffentlichte Urteil in BSGE 78, 51 ff = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1, jeweils mit weiteren Hinweisen).

    Dadurch lassen sich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Stichtagsregelung in § 10 Satz 3 OEG nF ausräumen (vgl BVerfGE 82, 6, 12 zur richterlichen Rechtsfortbildung sowie BSGE 78, 51, 56 ff = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1).

    Der Senat hat in seinen einschlägigen Entscheidungen vom 6. März 1996 (vgl im einzelnen BSGE 78, 51, 56 ff = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1) ausgeführt, daß die Stichtagsregelung des § 10 Satz 3 OEG nF systemwidrig ist, gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt und deshalb lückenhaft ist.

    Das gilt trotz angespannter Lage der öffentlichen Haushalte auch weiterhin (vgl im einzelnen BSGE 78, 51, 57 f = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1).

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 VG 7/01 R

    Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff und primäre Schädigung im Ausland -

    Allenfalls kann durch das Erfordernis der Gegenseitigkeit (vgl § 1 Abs. 4 Nr. 3 OEG) Einfluss genommen werden, Deutschen bei Schädigungen durch Gewalttaten im Ausland einen Versorgungsschutz wie im Inland zu verschaffen (vgl Senatsurteil vom 6. März 1996, SozR 3-3800 § 10 Nr. 1 S 4 ff).
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 VG 5/96 R

    Opferentschädigung - Gewalttat - Verletzung durch Signalmunition - bedingter

    Ist der Täter - wie im vorliegenden Falle - unbekannt geblieben, so kann nur aus den festgestellten äußeren Umständen darauf geschlossen werden, ob er (bedingt) vorsätzlich gehandelt hat (vgl BSGE 56, 234 = SozR 3800 § 1 Nr. 4; BSGE 59, 46 = SozR 3800 § 1 Nr. 6; BSGE 63, 270 = SozR 1500 § 128 Nr. 34; SozR 1500 § 128 Nr. 35; unveröffentlichte Entscheidung des Senats vom 6. September 1989 - 9 RVg 4/88 - ; BSG SozR 3-3800 § 1 Nr. 1; BSGE 77, 1 = SozR 3-3800 § 1 Nr4; BSG SozR 3-3800 § 10 Nr. 1; Urteil des Senats vom 28. Mai 1997 - 9 RVg 1/95 -).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 2/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage im Beitrittsgebiet ohne Absenkung

    Das Gegenteil ist richtig, denn die gefundene Auslegung vollendet das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel, den Ausspruch des BVerfG normativ umzusetzen (vgl zur richterrechtlichen Ausfüllung einer Gesetzeslücke die Senatsurteile vom 16. April 2002, BSGE 89, 199, 202 f = SozR 3-3800 § 1 Nr. 21 S 91, 95 f mwN, und vom 6. März 1996, BSGE 78, 51, 56 ff = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1 S 1, 7 ff).
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a VG 3/05 R

    Gewaltopferentschädigung - Beschädigten-Grundrente - sonstige Ausländer nach § 1

    Es kann im vorliegenden Fall offen bleiben, ob beim Kläger als früherem jugoslawischem Staatsangehörigen die Gegenseitigkeit gewährleistet war, denn seine Berechtigung zum Bezug der allein streitigen Beschädigten-Grundrente folgt bereits aus § 1 Abs. 5 OEG (zur fehlenden Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Jugoslawien: BSGE 78, 51, 53 f = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1 S 4 f) .
  • BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R

    Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß

    Die Rechtsprechung hat in Regelungen nach diesem Prinzip selbst dann keine verfassungswidrige Härte erkannt, wenn die Betroffenen den Eintritt des Leistungsfalles (ebenso wenig wie die Eltern das genaue Geburtsdatum ihres Kindes) nicht durch eigenes Verhalten beeinflussen konnten (vgl zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 111, 160, 169 f) und sogar "Altfälle" von lebenslang zu gewährenden existenzsichernden Dauerleistungen ausgeschlossen wurden (vgl zum Opferentschädigungsgesetz BSGE 56, 90 ff = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1; nachgehend BVerfG SozR 3800 § 10 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2005 - L 6 VG 49/00

    D (A), Opferentschädigungsgesetz, rechtmäßiger Aufenthalt, Duldung, humanitäre

    Vielmehr wird aus den Gesetzgebungsmaterialien und der Neugestaltung der Gesetzessystematik (insbesondere der Schaffung des § 10b OEG) deutlich, dass vor dem Hintergrund der Ausländerintegration mehr oder weniger alle dauernd im Inland geschädigten Ausländer für Gewalttaten jeder Art in den Schutz des Gesetzes einbezogen werden sollten (hierzu auch BSG, Urteil vom 06.03.1996, 9 RVg 4/95 in SozR 3-3800 § 10 OEG Nr. 1).

    Hier sind eine Reihe von Fällen zur Rechtmäßigkeit der Stichtagsregelung des § 10 S. 3 OEG in der Fassung des 2. OEG-ÄndG entschieden worden (z.B. Urteil vom 06.03.1996, 9 RVg 4/95 in SozR 3-3800 § 10 OEG Nr. 1; Urteil vom 06.03.1996, 9 RVg 10/95; Urteil vom 11.03.1998, B 9 VG 2/96 R in SozR 3-3800 § 1 OEG Nr. 13).

  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 3/04 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausländer - Gegenseitigkeit - Tunesien - Ausreise -

    Gegenseitigkeit liegt dann vor, wenn im Ausland ein staatliches Entschädigungssystem vorhanden ist, welches den Leistungen des OEG entsprechende Leistungen für Folgen von Gewalttaten auch für Deutsche vorsieht; es muss insoweit jedenfalls ein gewisser Mindeststandard gewährleistet sein (vgl BSGE 78, 51, 53 = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1 S 3 f).
  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 4/96

    Anspruch auf Berufsschadensausgleich bei Arbeitslosigkeit oder altersbedingtem

    Dementsprechend hat der Senat schon in seinem Urteil vom 6. März 1996 (BSGE 78, 51), allerdings ohne ausführliche Begründung, im Rahmen einer Klage gegen die Ablehnung eines Zugunstenbescheides auch Ansprüche mitgeprüft und über sie mitentschieden, die erst durch eine nach Erlaß der Altbescheide eingetretene Rechtsänderung entstanden sein konnten.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.01.2005 - L 4 VG 2/04

    Opferentschädigung für ehemalige jugoslawische Staatsangehörige

    Bis zum 30. Juni 1990 gehörten nach § 1 Abs. 4 OEG aF zum Kreis der grundsätzlich anspruchsberechtigten Ausländer nur solche Personen, deren Heimatstaat das Erfordernis der Gegenseitigkeit erfüllte, sowie Angehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften (vgl. EuGHE 1989, 195 = SozR 6030 Art. 7 Nr. 3 sowie die klarstellende Bestimmung des § 1 Abs. 4 Nr. 1 OEG in der ab 1. Juli 1990 geltenden Fassung; dazu auch BSG, SGb 1997, S. 186 ff mit Anm. Hansen, SGb 1997, 190-193; BSG, SozR 3-3800 § 1 Nr. 13).

    Insbesondere weicht der Senat nicht von dem Urteil des BSG vom 6. März 1996 (Az.: 9 RVg 4/95) ab, wonach die Stichtagsregelung in § 10 Satz 3 OEG nF im Wege der Rechtsanwendung verfassungskonform um eine Härteregelung für solche ausländischen Gewaltopfer zu ergänzen ist, die vor dem 01.07.1990 geschädigt worden sind.

  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 7/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage in den neuen Bundesländern ohne Absenkung

  • BSG, 25.03.2004 - B 9 VG 5/02 R

    Gewaltopferentschädigung bei Angriff und Schädigung im Ausland

  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R

    Impfschaden - Schutzimpfung - Auslandsimpfung - dienstlich angeordneter

  • LSG Bayern, 12.01.1999 - L 15 VS 20/97
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/94

    Absoluter Revisionsgrund auf Grund mangelnder Urteilsbegründung - Formerfordernis

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1996 - L 10 V 65/95

    Anspruch auf eine erhöhtre Pflegezulage; Privilegierung eines von seiner Ehefrau

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 6 VG 4675/07
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