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   BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 2/94   

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https://dejure.org/1996,35408
BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 2/94 (https://dejure.org/1996,35408)
BSG, Entscheidung vom 06.03.1996 - 9 RVg 2/94 (https://dejure.org/1996,35408)
BSG, Entscheidung vom 06. März 1996 - 9 RVg 2/94 (https://dejure.org/1996,35408)
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  • BSG, 13.08.1986 - 9a RVg 4/84

    Gegenseitigkeitsprinzip - Entschädigungsansprüche von Ausländergruppen -

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 2/94
    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen zugrunde liegt und das auch für Inlandstatbestände mit Auslandsbezug verwendet werden kann (vgl dazu auch Art. 25 Grundgesetz und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188; BVerfGE 30, 409, 414 -Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschlüß vom 5. Oktober 1982, EUGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß 17. Januar vom.

    Fehlt es an Leistungsvoraussetzungen, deren nachträglicher Eintritt möglich erscheint, so kommt ggf eine Verurteilung des Beklagten zumindest zur Feststellung eines SchädigungstatbeStandes nach 5 1 OEG in Betracht (ng BSGE 60, 186 = SozR 3800 EUR 1 Nr. 8; zur Feststellung einer Wehrdienstbeschädigung auch BSG SozR 3200 EUR 81 Nr. 1).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 59/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Haftentschädigung für einen ausländischen

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 2/94
    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen zugrunde liegt und das auch für Inlandstatbestände mit Auslandsbezug verwendet werden kann (vgl dazu auch Art. 25 Grundgesetz und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188; BVerfGE 30, 409, 414 -Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschlüß vom 5. Oktober 1982, EUGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß 17. Januar vom.
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 2/94
    Bei einer entsprechenden Anwendung des 5 10a OEG auf die in 5 1 Abs. 5 und 6 genannten nichtprivilegierten Ausländer lassen sich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Stichtagsregelung in S 10 Satz 3 OEG nF ausräumen (ng BVerfGE 82, 6, 12).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 2/94
    Zwar darf und muß der Gesetzgeber bei der Ausgestaltungsozialer Leistungen auch deren Finanzierbarkeit berücksichtigen, was dazu führen kann, daß Leistungen auch zeitlich gestaffelt und in verschiedener Höhe für bestimmte Personengruppen eingeführt werden können, wenn anders eine Finanzierung bei Beachtung einer soliden Haushaltsplanung nicht möglich erscheint (vgl BVerfG SozR 3-5761 Allg Nr. 1).
  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 2/94
    ten der Gemeinschaften (EG; vg! EuGHE 1989, 195 = SozR 6030 Art. 7 Nr. 3 sowie die - nur klarstellende - Bestimmung des 5 1 Abs. 4 Nr. 1 OEG in der ab 1. Juli 1990 geltenden Fassung).
  • BVerfG, 05.10.1982 - 2 BvR 459/82

    Verfassungsmäßigkeit der Gegenseitigkeitsverbürgung im Staatshaftungsrecht

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 2/94
    Bei dem Gegenseitigkeitsvorbehalt handelt es sich um ein im Völkerrecht übliches Rechtsinstitut, das zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen zugrunde liegt und das auch für Inlandstatbestände mit Auslandsbezug verwendet werden kann (vgl dazu auch Art. 25 Grundgesetz und Urteil des Senats BSGE 60, 186, 188; BVerfGE 30, 409, 414 -Verfassungsmäßigkeit des Gegenseitigkeitsvorbehalts bei der Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft; BVerfG, Beschlüß vom 5. Oktober 1982, EUGRZ 1982, 508 - zum Gegenseitigkeitsvorbehalt bei Staatshaftung; BVerfG, Beschluß 17. Januar vom.
  • BSG, 03.11.1993 - 14b REg 6/93

    Türkische Staatsangehörige - Landeserziehungsgeld - Bayern - Bundesrecht -

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 2/94
    Dazu rechnet das Gewaltopferentschädigungsrecht nicht, weil nicht davon ausgegangen werden kann, daß bei übereinstimmendem Wortlaut die an der Fassung des Beschlusses Nr. 3/80 beteiligten Mitglieder des Assoziationsrates den türkischen Staatsangehörigen weitergehende Rechte einräumen wollten, die EG-Angehörige erst durch Art. 7 Abs. 2 EWGV 1612/68 (ABI EG Nr L 257 S 2) für sonstige so- " ziale und steuerliche Vergünstigungen erhalten haben (BSG SozR 3-6935 Allg Nr. 1).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 2/94
    wird insbesondere dann verstoßen, wenn der Gesetzgeber ohne erkennbare Gründe von seinen eigenen Grundsätzen abweicht (ng BVerfGE 13, 31).
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