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   BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96   

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BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96 (https://dejure.org/1997,10215)
BSG, Entscheidung vom 06.03.1997 - 7 RAr 44/96 (https://dejure.org/1997,10215)
BSG, Entscheidung vom 06. März 1997 - 7 RAr 44/96 (https://dejure.org/1997,10215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Schlechtwettergeld für die jeweils erste Stunde eines ausgefallenen Arbeitstages - Voraussetzungen für die Gewährung eines Schlechtwettergeldes - Anspruch auf Schlechtwettergeld nur für Tage an denen das Arbeitsverhältnis fortbesteht - Vornahme einer so ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96
    Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist gewahrt, wenn eine Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich ist und die Betroffenen nicht übermäßig und in für sie unzumutbarer Weise belastet (vgl nur BVerfGE 76, 220, 238 mwN).

    Jedenfalls war der vorgesehene Einspareffekt nicht so unwesentlich, daß sich der Schluß aufdrängen müßte, die Maßnahme sei nicht mit dem Ziel der Haushaltsentlastung getroffen worden (vgl BVerfGE 76, 220, 241 mwN).

    Dabei ist die Erforderlichkeit nicht retrospektiv, sondern nach dem Erkenntnisstand des Gesetzgebers bei Erlaß des Gesetzes zu beurteilen (BVerfGE 76, 220, 242 mwN).

    Daß die Einsparungen durch Kürzungen in anderen Bereichen hätten bewirkt werden können, darf dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgehalten werden; denn derartige Entscheidungen liegen in dessen Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 76, 220, 240 f; BSGE 76, 162, 176 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96
    Um einem daraus resultierenden erheblichen Anstieg der Nettokreditaufnahme des Bundes entgegenzuwirken und die Haushalte des Bundes sowie der Beklagten zu entlasten, sah sich der Gesetzgeber zu einer Vielzahl von konsolidierenden Maßnahmen veranlaßt (BSGE 76, 162, 174 f = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).

    Daß die Einsparungen durch Kürzungen in anderen Bereichen hätten bewirkt werden können, darf dem Gesetzgeber grundsätzlich nicht vorgehalten werden; denn derartige Entscheidungen liegen in dessen Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 76, 220, 240 f; BSGE 76, 162, 176 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96
    Denn dem Gesetzgeber ist nach der Rechtsprechung des BVerfG insoweit ein erheblicher Prognosespielraum zu belassen (BVerfGE 50, 290, 332; 57, 139, 159); bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Geeignetheit ist deshalb Zurückhaltung zu wahren (BVerfGE 47, 109, 117 mwN).

    Letztlich ist nur zu beurteilen, ob die gesetzgeberische Maßnahme objektiv untauglich oder schlechthin ungeeignet war (BVerfGE 47, 109, 117; 65, 116, 126).

  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

    Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96
    Wegen der traditionell kollektivrechtlichen Absicherung der Bauarbeiter im oben bezeichneten Sinne müßten sich diese dann das Verhalten der Tarifvertragsparteien zurechnen lassen (vgl zum Repräsentationsgedanken in anderem Zusammenhang: BSGE 75, 97, 138 f = SozR 3-4100 § 116 Nr. 2), und zwar unabhängig davon, ob und welchem TV die Arbeitnehmer der Beigeladenen zu 1 unterfielen.
  • BVerfG, 24.01.1984 - 1 BvL 7/82

    Anforderungen an die Zuläsigkeit einer Richtervorlage

    Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96
    Vorliegend könnte es individuell an einer unzumutbaren Belastung fehlen; es wäre dann allenfalls denkbar, daß die bei der Beigeladenen zu 1 beschäftigten Arbeitnehmer durch eine künftige Änderung der Vorschrift mit begünstigt werden, die wegen der Verfassungswidrigkeit für andere Betroffene erforderlich sein könnte (vgl hierzu: BVerfGE 66, 100 ff; 67, 239 ff).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvL 3/81

    Unzulässigkeit der Richtervorlage bei Grundrechtsbeeinträchtigung von

    Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96
    Vorliegend könnte es individuell an einer unzumutbaren Belastung fehlen; es wäre dann allenfalls denkbar, daß die bei der Beigeladenen zu 1 beschäftigten Arbeitnehmer durch eine künftige Änderung der Vorschrift mit begünstigt werden, die wegen der Verfassungswidrigkeit für andere Betroffene erforderlich sein könnte (vgl hierzu: BVerfGE 66, 100 ff; 67, 239 ff).
  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 66/95

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Arbeitslosengeldes zum 1.1.1994

    Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96
    Wo dieser Grenzwert liegt, ob er insbesondere in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zur Kürzung des Alg (vgl: BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 12; BSG, Urteil vom 9. Mai 1996 - 7 RAr 66/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) im Existenzminimum zu sehen ist, läßt der Senat gegenwärtig noch offen; gleiches gilt für die Frage, inwieweit sich eine eventuell höhere Belastung der bei der Beigeladenen zu 1 betroffenen Arbeitnehmer gegenüber der der SWG-Empfänger allgemein auf die Frage der Unzumutbarkeit auswirken würde.
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96
    So unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen einer besonders strengen Bindung (BVerfGE 55, 72, 88; 89, 365, 375 [BVerfG 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85]; BVerfG, Beschluß vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 -, DB 1995, 1084); sie ist nicht auf unmittelbar personenbezogene Differenzierungen beschränkt, sondern gilt auch dann, wenn - wie hier - eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (vgl nur BSGE 76, 156, 160 f mwN = SozR 3-4100 § 249e Nr. 7).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96
    So unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen einer besonders strengen Bindung (BVerfGE 55, 72, 88; 89, 365, 375 [BVerfG 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85]; BVerfG, Beschluß vom 11. Januar 1995 - 1 BvR 892/88 -, DB 1995, 1084); sie ist nicht auf unmittelbar personenbezogene Differenzierungen beschränkt, sondern gilt auch dann, wenn - wie hier - eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (vgl nur BSGE 76, 156, 160 f mwN = SozR 3-4100 § 249e Nr. 7).
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96
    Ob es sich dabei um ein Problem der unechten Rückwirkung handelt (vgl: BVerfGE 68, 287, 307; 72, 141, 154 mwN), kann dahinstehen.
  • BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94

    Richtervorlagen nach Art. 100 GG , Anspruch auf Kindergeld nach § 44e BKGG

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 20/94

    Bemessung des Altersübergangsgeldes bei rückwirkender tariflicher Lohnerhöhung

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

  • BSG, 08.02.1996 - 11 RAr 63/95

    Verfassungsmäßigkeit der Minderung von laufendem Arbeitslosengeld durch Absenkung

  • BAG, 27.01.1975 - 5 AZR 404/74

    Arbeitsentgelt: Erkrankung des Arbeitnehmers nach fristloser Arbeitgeberkündigung

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

  • BSG, 29.06.1979 - 8b/3 RK 49/77
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvR 1633/82

    Verfassungswidrigkeit der Residenzpflicht für Patentanwälte

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BSG, 13.05.1981 - 7 RAr 12/80
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 90/80

    Schlechtwettergeld; Prozeßführungsbefugnis; Beiladung; Höhe des

  • BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78

    Schwerbehindertenabgabe

  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 37/85

    Berufung - Schlechtwettergeldanspruch - Berufungsausschließungsgrund -

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

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