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   BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R   

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BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R (https://dejure.org/2003,4114)
BSG, Entscheidung vom 06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R (https://dejure.org/2003,4114)
BSG, Entscheidung vom 06. März 2003 - B 4 RA 13/02 R (https://dejure.org/2003,4114)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Keine Festsetzung eines höheren Wertes des Rechts auf Altersrente durch zusätzliche Anrechnung eines Steigerungsbetrages für die Beschäftigung im Gesundheitswesen der DDR

  • Judicialis

    SGB VI § 307a; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionen bei Verletzung von DDR-Vorschriften, Umwertung von Bestandsrenten des Beitrittsgebietes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R
    Denn das SGB VI verspricht den Versicherten im Grundsatz ein im Wesentlichen durch Beiträge anderer Versicherter finanziertes, staatlich garantiertes, durch eigene frühere Beiträge zu diesem Rentenversicherungssystem (oder durch gesetzlich gleichgestellte Leistungen hierfür) erworbenes subjektives Recht darauf, nach Eintritt des Versicherungsfalls eine dynamisierbare Rente nach dem für den jeweiligen Versicherungsfall geltenden Recht zu erhalten (vgl hierzu BSGE 83, 104, 108 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 3).

    Die Klägerin verkennt in diesem Zusammenhang, dass für die Berechtigten der "Alten Versorgung" der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR durch die Einfügung des Satzes 2 und 3 in § 256a Abs. 2 SGB VI sowie Satz 2 und 3 in § 307a Abs. 2 SGB VI auch ohne Mitgliedschaft in der FZR (vgl zur grundsätzlichen Regelung § 256a Abs. 2 Satz 1 SGB VI) Beiträge (nach oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der DDR liegenden Verdiensten) als gezahlt gelten; Voraussetzung ist jedoch, dass diese Verdienste "nachgewiesen", also - worauf bereits hingewiesen - real erzielt worden sind (vgl BSG SozR 3-2600 § 256a Nr. 2, BSGE 83, 104 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 3).

  • BVerfG, 06.08.2002 - 1 BvR 586/98

    Zur Geltung der Beitragsbemessungsgrenze für Beiträge zur Freiwilligen

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R
    Nicht Streitgegenstand sind Höhe und Bestand des daneben bestehenden Rechts auf den Auffüllbetrag nach § 315a SGB VI. Insoweit handelt es sich um ein eigenständiges, von der SGB VI-Rente unabhängiges Recht auf eine Zusatzleistung, das in Konkretisierung des in Art. 30 Abs. 5 Einigungsvertrag (EV) vom 31. August 1990 (BGBl II S 889) niedergelegten Vertrauensschutzes eine rechtliche (und wirtschaftliche) Schlechterstellung der von der Überleitung des SGB VI auf das Beitrittsgebiet erfassten Rentner und Anwartschaftsberechtigten der Sozialpflichtversicherung und der FZR vermeidet (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 315a Nr. 1 S 5; SozR 3-2600 § 307a Nr. 15 S 96; SozR 3-2600 § 319b Nr. 1 S 5 f; vgl zu § 315a SGB VI: BVerfG in NZS 2003, 87, 89).

    Der Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erstreckt sich allein auf die nach Maßgabe des EV ausgestalteten und als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche und Anwartschaften aus der Sozialpflichtversicherung und der FZR (vgl hierzu BVerfGE 100, 1, 33 f; Beschlüsse des BVerfG vom 6. August 2002 - 1 BvR 586/98 - und vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00), nicht jedoch auf in der DDR erworbene subjektive Rechte gegen den Staat oder seine Untergliederungen; sofern sie durch den EV nicht anerkannt worden sind, sind sie mit dem Untergang der DDR erloschen.

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R
    Unter den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG fallen subjektive Rechte mit ihrem wirtschaftlichen Wert (vgl zur individualgrundrechtlichen Eigentumsgarantie: BVerfGE 30, 292, 335; 88, 366, 377), nicht jedoch einzelne Berechnungselemente des subjektiven Rechts, also auch nicht ein sich aus dem Rentenrecht der DDR ergebender Steigerungsbetrag für Angehörige ua des Gesundheitswesens.
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R
    Unter den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG fallen subjektive Rechte mit ihrem wirtschaftlichen Wert (vgl zur individualgrundrechtlichen Eigentumsgarantie: BVerfGE 30, 292, 335; 88, 366, 377), nicht jedoch einzelne Berechnungselemente des subjektiven Rechts, also auch nicht ein sich aus dem Rentenrecht der DDR ergebender Steigerungsbetrag für Angehörige ua des Gesundheitswesens.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R
    Der Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG erstreckt sich allein auf die nach Maßgabe des EV ausgestalteten und als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche und Anwartschaften aus der Sozialpflichtversicherung und der FZR (vgl hierzu BVerfGE 100, 1, 33 f; Beschlüsse des BVerfG vom 6. August 2002 - 1 BvR 586/98 - und vom 13. Dezember 2002 - 1 BvR 1144/00), nicht jedoch auf in der DDR erworbene subjektive Rechte gegen den Staat oder seine Untergliederungen; sofern sie durch den EV nicht anerkannt worden sind, sind sie mit dem Untergang der DDR erloschen.
  • BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 29/98 R

    Altersrente - Höhe - Berechnung - Rentenanpassung - Zurechnungszeiten -

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R
    Nicht Streitgegenstand sind Höhe und Bestand des daneben bestehenden Rechts auf den Auffüllbetrag nach § 315a SGB VI. Insoweit handelt es sich um ein eigenständiges, von der SGB VI-Rente unabhängiges Recht auf eine Zusatzleistung, das in Konkretisierung des in Art. 30 Abs. 5 Einigungsvertrag (EV) vom 31. August 1990 (BGBl II S 889) niedergelegten Vertrauensschutzes eine rechtliche (und wirtschaftliche) Schlechterstellung der von der Überleitung des SGB VI auf das Beitrittsgebiet erfassten Rentner und Anwartschaftsberechtigten der Sozialpflichtversicherung und der FZR vermeidet (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 315a Nr. 1 S 5; SozR 3-2600 § 307a Nr. 15 S 96; SozR 3-2600 § 319b Nr. 1 S 5 f; vgl zu § 315a SGB VI: BVerfG in NZS 2003, 87, 89).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R
    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass dem Gesetzgeber bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung ein besonders großer Gestaltungsspielraum zuzubilligen ist (vgl BVerfGE 100, 59, 94 f).
  • BSG, 21.04.1999 - B 5/4 RA 25/97 R

    Nichtanpassung des Auffüllbetrages - Teilzulassung der Revision

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R
    Nicht Streitgegenstand sind Höhe und Bestand des daneben bestehenden Rechts auf den Auffüllbetrag nach § 315a SGB VI. Insoweit handelt es sich um ein eigenständiges, von der SGB VI-Rente unabhängiges Recht auf eine Zusatzleistung, das in Konkretisierung des in Art. 30 Abs. 5 Einigungsvertrag (EV) vom 31. August 1990 (BGBl II S 889) niedergelegten Vertrauensschutzes eine rechtliche (und wirtschaftliche) Schlechterstellung der von der Überleitung des SGB VI auf das Beitrittsgebiet erfassten Rentner und Anwartschaftsberechtigten der Sozialpflichtversicherung und der FZR vermeidet (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 315a Nr. 1 S 5; SozR 3-2600 § 307a Nr. 15 S 96; SozR 3-2600 § 319b Nr. 1 S 5 f; vgl zu § 315a SGB VI: BVerfG in NZS 2003, 87, 89).
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 32/98 R

    Postversorgung DDR - rentenwirksamer Arbeitsverdienst - Höchstbetragsregelung -

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R
    Die Klägerin verkennt in diesem Zusammenhang, dass für die Berechtigten der "Alten Versorgung" der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der DDR durch die Einfügung des Satzes 2 und 3 in § 256a Abs. 2 SGB VI sowie Satz 2 und 3 in § 307a Abs. 2 SGB VI auch ohne Mitgliedschaft in der FZR (vgl zur grundsätzlichen Regelung § 256a Abs. 2 Satz 1 SGB VI) Beiträge (nach oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der DDR liegenden Verdiensten) als gezahlt gelten; Voraussetzung ist jedoch, dass diese Verdienste "nachgewiesen", also - worauf bereits hingewiesen - real erzielt worden sind (vgl BSG SozR 3-2600 § 256a Nr. 2, BSGE 83, 104 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 3).
  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 50/97 R

    Feststellung des Rentenwertes bei Bestandsrenten von Sonder- und Zusatzversorgten

    Auszug aus BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R
    Einen derartigen Steigerungsbetrag gibt es im Recht des SGB VI ab 1. Januar 1992 schlechthin nicht (vgl BSGE 84, 156, 163 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 7; Urteil des erkennenden Senats vom 10. November 1998 - B 4 RA 25/98 R).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 86/95 R

    Wert subjektiver Rentenrechte von Bestandsrentnern des Beitrittsgebietes -

  • BSG, 05.03.1996 - 4 RA 82/94

    Anpassung von Renten nach § 13 der DDR-Eisenbahner-Verordnung,

  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 2/99 R

    Sozialpflichtversicherung und freiwillige Zusatzrentenversicherung -

  • BVerfG, 13.12.2002 - 1 BvR 1144/00

    Zur Berücksichtigung so genannter Überentgelte im Rahmen der Berechnung von

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 25/98 R

    Ermittlung der Entgeltpunkte bei Ansprüchen und Anwartschaften auf eine "Alte

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 14/05 R

    Waisenrente - Auffüllbetrag - umgewandelte DDR-Rente - freiwilliges soziales Jahr

    Streitgegenstand ist allein der Anspruch des Klägers auf den Auffüllbetrag als solchen zu seiner Halbwaisenrente, nicht die gewährte Halbwaisenrente selbst, denn so genannte Zusatzleistungen (wie der Auffüllbetrag) sind nicht Bestandteil der SGB VI-Rente, sondern Leistungen eigener Art; das Recht auf einen Auffüllbetrag ist daher gegenüber dem Recht auf Rente ein besonderer Streitgegenstand (vgl BSG SozR 3-2600 § 319b Nr. 1; Bundessozialgericht Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 13/02 R).

    Ausnahmen hiervon erfordern einen ausdrücklichen "Anwendungsbefehl" des Bundesrechts (s zB BSG vom 27. Januar 1999, SozR 3-2600 § 248 Nr. 3 S 13 f; BSG vom 6. März 2003 - B 4 RA 13/02 R, unter II 2a der Gründe).

  • BVerfG, 18.10.2005 - 1 BvR 787/03

    Überleitung von im Beitrittsgebiet erworbenen Rentenansprüchen und

    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. März 2003 - B 4 RA 13/02 R -,.
  • BSG, 08.12.2022 - B 5 R 149/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenzrüge -

    Vor diesem Hintergrund lassen die Ausführungen der Beklagten dazu, dass sich die Rechtsstellung minderjähriger Mütter nach § 43 iVm § 52 Abs. 4 des Familiengesetzbuchs der DDR (vom 20.12.1965, GBl I 1966, 1 - idF des Gesetzes vom 19.6.1975, GBl I 517) nur marginal von der Rechtslage nach § 1673 Abs. 2 BGB unterschieden habe, eine noch klärungsbedürftige Frage von grundsätzlicher Bedeutung zu einer revisiblen Vorschrift des Bundesrechts auch nicht sinngemäß erkennen (zu den Voraussetzungen der Revisibilität von DDR-Recht s auch BSG Urteil vom 6.3.2003 - B 4 RA 13/02 R - juris RdNr 17) .
  • LSG Sachsen, 02.02.2016 - L 5 R 241/13

    Rentenversicherung - Steigerungssatz; Gesundheitswesen; DDR

    Dies hat das Bundessozialgericht in seinen Entscheidungen vom 30. Januar und vom 3. März 2003 gerade im Hinblick auf den von der Klägerin geltend gemachten Steigerungsbetrag von 1, 5 % für Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens (im Zusammenhang mit der Überleitungsvorschrift des § 307a SGB VI) nochmals ausdrücklich bestätigt (BSG, Urteile vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 16/02 R - und vom 6. März 2003 - B 4 RA 13/02 R -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - L 10 KN 10/07

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Neuberechnung -

    Das BSG hat zu der vergleichbaren Problematik des Steigerungsbetrages für Beschäftigte des Gesundheitsdienstes ausgeführt (06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R - JURIS): "Der parlamentarische Gesetzgeber hat die der Klägerin nach dem SGB VI eingeräumte Rechtsposition auch nicht in einer Art. 14 Abs. 1 GG berührenden Weise eingeschränkt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.10.2009 - L 3 R 1266/07

    Besonderer Steigerungssatz; Gesundheitswesen/DDR

    Das BSG habe in seinen Urteilen vom 30. Januar 2003 (B 4 RA 16/02 R) und 06. März 2003 (B 4 RA 13/02 R) entschieden, dass es für die Berücksichtigung eines erhöhten Steigerungssatzes an einer gesetzlichen Grundlage mangele.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - L 3 R 850/10
    Das Recht auf den Auffüllbetrag (§ 315 a Abs. 1 Satz 1 SGB VI) ist ein gesonderter Streitgegenstand (BSG, Urteil vom 06. März 2003, B 4 RA 13/02 R, in juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.08.2010 - L 1 R 294/07

    Keine Berücksichtigung eines Steigerungssatzes für Zeiten einer Beschäftigung im

    Die Einführung eines besonderen Steigerungssatzes von 1, 5 würde jedoch gerade die Berücksichtigung von fiktiven, d.h. von nie erzielten Verdiensten und damit eine Besserstellung im Vergleich zu den Bediensteten der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik bewirken (BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 4 RA 13/02 R -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin, 23.03.2005 - L 17 RA 59/04

    Bestimmung der Rentenhöhe bei Zurücklegung von Versicherungszeiten in der DDR;

    Bei der Rentenberechnung nach dem SGB VI einen besonderen Steigerungsbetrag zu berücksichtigen, wie er im Rentenrecht der DDR für Beschäftigungszeiten im Gesundheits- und Sozialwesen vorgesehen sei, entbehre jeglicher Rechtsgrundlage und sei auch von Verfassungs wegen nicht geboten (Hinweis auf Urteile des Bundessozialgerichts -BSG- vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 16/02 R - und vom 6. März 2003 - B 4 RA 13/02 R -).
  • LSG Sachsen, 11.10.2005 - L 4 RA 126/04

    Berechnung einer Altersrente; Berücksichtigung eines von einem

    Der Senat schließt sich daher im vollem Umfang der Rechtsprechung des BSG zum Steigerungsbetrag von 1, 5 v.H. für Beschäftigte im Gesundheitswesen der früheren DDR (BSG, Urteil vom 30.01.2003 - B 4 RA 16/02 R = SozR 4-2600 § 64 Nr. 1; BSG, Urteil vom 06.03.2003 - B 4 RA 13/02 R) oder für Angehörige der Deutschen Reichsbahn im Beitrittsgebiet (BSG, Urteil vom 11.12.2002 - B 5 RJ 14/00 R = SozR 3-2600 § 256a Nr. 10), die auch für den besonderen Steigerungssatz für jedes Jahr der Beschäftigung vor dem 3.10.1990 in Einrichtungen nach der Anordnung über die Berechnung von Renten der Sozialversicherung für bestimmte Gruppen von Werktätigen vom 12.04.1976 gilt, und der erstinstanzlichen Entscheidung an und sieht von einer weiteren Darstellung der Entscheidungsgründe ab (§ 153 Abs. 2 SGG).
  • SG Dresden, 24.10.2005 - S 14 RA 1637/02

    Anspruch auf Auffüllbetrag nach § 315a SGB VI für Zeiten als Soldat auf Zeit bei

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2009 - L 31 R 58/08
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