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   BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R   

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BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R (https://dejure.org/2013,19835)
BSG, Entscheidung vom 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R (https://dejure.org/2013,19835)
BSG, Entscheidung vom 06. März 2013 - B 11 AL 5/12 R (https://dejure.org/2013,19835)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 SGB 1, § 30 Abs 3 S 1 SGB 1, § 57 Abs 1 SGB 3 vom 20.07.2006, § 58 SGB 3, Art 3 Abs 1 GG
    Anspruch auf Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland - Wohnsitz im Ausland - keine verfassungsrechtlichen Bedenken

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30 Abs 1 SGB 1, § 30 Abs 3 S 1 SGB 1, § 57 Abs 1 SGB 3 vom 20.07.2006, § 58 SGB 3, Art 3 Abs 1 GG
    Anspruch auf Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland - Wohnsitz im Ausland - keine verfassungsrechtlichen Bedenken

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als freiberuflicher international tätiger Ingenieur

  • rewis.io

    Anspruch auf Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland - Wohnsitz im Ausland - keine verfassungsrechtlichen Bedenken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 57 Abs. 1
    Anspruch auf Arbeitslosgengeld; Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als freiberuflicher international tätiger Ingenieur

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Arbeitsförderungsrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gründungszuschuss für die selbständige Tätigkeit im Ausland

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Existenzgründerförderung bei Arbeit im entfernten Ausland

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 7/07 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitsfähigkeit eines Grenzgängers aus Polen -

    Auszug aus BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R
    Insofern kann die zu § 421l SGB III idF des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002, BGBl I 4621, ergangene Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.8.2008 - B 11 AL 22/07 R - BSGE 101, 224 = SozR 4-4300 § 421l Nr. 2) nicht auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen werden, weil für den Existenzgründungszuschuss nach der vorgenannten Vorschrift weder die Prüfung einer Erfolgsaussicht noch eine Zweckbindung zur sozialen Sicherung vorgeschrieben war (vgl Urteil vom 27.8.2008 aaO RdNr 22, 29) .

    Insbesondere steht dem Ausschluss eines Leistungsanspruchs nicht die Rechtsprechung des BVerfG und des BSG entgegen, wonach es dem Gesetzgeber nicht frei steht, ohne gewichtige sachliche Gründe den Anknüpfungspunkt zwischen Beitragserhebung und Leistungsberechtigung zu wechseln (BVerfG Beschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20; Urteile des Senats vom 27.8.2008 - B 11 AL 7/07 R - SozR 4-4300 § 119 Nr. 7 und vom 7.10.2009 - B 11 AL 25/08 R - BSGE 104, 280 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 5) .

  • LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 104/09

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland -

    Auszug aus BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R
    Mit der vom LSG zugelassenen Revision rügt der Kläger eine Verletzung des § 30 Abs. 1 SGB I. Für die Gewährung eines GZ reiche es aus, dass die Beendigung der Arbeitslosigkeit in Deutschland erreicht werde (Hinweis auf Hessisches LSG, Urteil vom 23.9.2011 - L 7 AL 104/09) .

    Dem Vorbringen der Revision, § 57 SGB III erfordere ausschließlich die Beendigung der Arbeitslosigkeit in Deutschland (so - nicht entscheidungserheblich - zu § 57 SGB III in der ab 1.1.2005 geltenden Fassung: Hessisches LSG Urteil vom 23.9.2011 - L 7 AL 104/09) , ist nicht zu folgen.

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 14/94

    Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

    Auszug aus BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R
    Entscheidend sind die tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; der Wohnsitz liegt dort, wo jemand den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse hat (vgl BSG SozR 3-5870 § 2 Nr. 36 S 140 ff; BSG SozR 4-7837 § 12 Nr. 1 RdNr 18; Seewald in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 30 SGB I, RdNr 15 ff, Stand Einzelkommentierung September 2007) .
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R
    Soweit der Sachvortrag des Klägers allerdings die genannten Feststellungen des LSG in Frage stellen will, ist er im Revisionsverfahren unbeachtlich (vgl nur BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 mwN; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 23) .
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R
    Soweit der Sachvortrag des Klägers allerdings die genannten Feststellungen des LSG in Frage stellen will, ist er im Revisionsverfahren unbeachtlich (vgl nur BSGE 89, 250, 252 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 24 mwN; BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 RdNr 23) .
  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R

    Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R
    Insofern kann die zu § 421l SGB III idF des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002, BGBl I 4621, ergangene Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.8.2008 - B 11 AL 22/07 R - BSGE 101, 224 = SozR 4-4300 § 421l Nr. 2) nicht auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen werden, weil für den Existenzgründungszuschuss nach der vorgenannten Vorschrift weder die Prüfung einer Erfolgsaussicht noch eine Zweckbindung zur sozialen Sicherung vorgeschrieben war (vgl Urteil vom 27.8.2008 aaO RdNr 22, 29) .
  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsgrundsatz - grenznaher

    Auszug aus BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R
    Insbesondere steht dem Ausschluss eines Leistungsanspruchs nicht die Rechtsprechung des BVerfG und des BSG entgegen, wonach es dem Gesetzgeber nicht frei steht, ohne gewichtige sachliche Gründe den Anknüpfungspunkt zwischen Beitragserhebung und Leistungsberechtigung zu wechseln (BVerfG Beschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20; Urteile des Senats vom 27.8.2008 - B 11 AL 7/07 R - SozR 4-4300 § 119 Nr. 7 und vom 7.10.2009 - B 11 AL 25/08 R - BSGE 104, 280 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 5) .
  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    Auszug aus BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R
    Insbesondere steht dem Ausschluss eines Leistungsanspruchs nicht die Rechtsprechung des BVerfG und des BSG entgegen, wonach es dem Gesetzgeber nicht frei steht, ohne gewichtige sachliche Gründe den Anknüpfungspunkt zwischen Beitragserhebung und Leistungsberechtigung zu wechseln (BVerfG Beschluss vom 30.12.1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20; Urteile des Senats vom 27.8.2008 - B 11 AL 7/07 R - SozR 4-4300 § 119 Nr. 7 und vom 7.10.2009 - B 11 AL 25/08 R - BSGE 104, 280 = SozR 4-1200 § 30 Nr. 5) .
  • BSG, 16.10.1986 - 12 RK 13/86

    Gewöhnlicher Aufenthalt - befristete Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R
    Das insoweit erforderliche subjektive Element, nämlich der Wille, auf längere Dauer an dem betreffenden Ort zu verweilen (vgl BSGE 60, 262, 263 = SozR 1200 § 30 Nr. 10 mwN) , der im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise (Prognose) festzustellen ist (vgl BSG SozR 4-1200 § 30 Nr. 6 RdNr 25 mwN) , war nach den im Revisionsverfahren maßgebenden Ausführungen des LSG gegeben.
  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 21/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsprinzip - Auslandswohnsitz -

    Entscheidend sind in erster Linie die tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten; ein Wohnsitz liegt dort, wo jemand den Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse hat (vgl Urteil des Senat vom 6.3.2013 - B 11 AL 5/12 R - SozR 4-1200 § 30 Nr. 8 RdNr 12; BSG vom 20.12.2012 - B 10 EG 16/11 R - SozR 4-7837 § 12 Nr. 1 RdNr 18) .

    Auch die Möglichkeit eines gewöhnlichen Aufenthalts, wenn der Betreffende im streitigen Zeitraum (im Inland) über keinen Wohnsitz verfügt (vgl Schlegel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, 2. Aufl 2012, § 30 RdNr 34) , ist in erster Linie nach den objektiv gegebenen tatsächlichen Verhältnissen unter Berücksichtigung des subjektiven Willens des Betreffenden zum Verbleib am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts zu beurteilen (BSG vom 30.1.2013 - B 4 AS 54/12 R - BSGE 113, 60 ff = SozR 4-4200 § 7 Nr. 34, RdNr 18; BSG vom 6.3.2013 - B 11 AL 5/12 R - SozR 4-1200 § 30 Nr. 8 RdNr 15) .

  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 7/18 R

    Kein Anspruch auf Elterngeld bei fehlendem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt

    Der Wohnsitz liegt dort, wo jemand über die räumliche Bleibe hinaus den "Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen" hat (so Senatsurteil vom 30.9.1996 - 10 RKg 29/95 - BSGE 79, 147, 149 = SozR 3-5870 § 2 Nr. 33 S 128) oder der "Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse" ist (so Senatsurteil vom 20.12.2012 - B 10 EG 16/11 R - SozR 4-7837 § 12 Nr. 1 RdNr 18; BSG Urteil vom 6.3.2013 - B 11 AL 5/12 R - SozR 4-1200 § 30 Nr. 8 RdNr 12) .
  • BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der

    In einem Fall wie dem des Klägers, der während der Versicherungspflicht im Inland gewohnt und danach den Wohnsitz und den gewöhnlichen Aufenthalt in das außereuropäische Ausland verlegt hat, ist der Gesetzgeber grundsätzlich nicht gehindert, den Leistungsanspruch zumindest für eine auch auf gesundheitlichen Gründen beruhende vorgezogene Altersrente von einem fortbestehenden Bezug zum Inland abhängig zu machen (vgl BSG Urteil vom 6.3.2013 - B 11 AL 5/12 R - SozR 4-1200 § 30 Nr. 8 RdNr 20) .
  • LSG Bayern, 08.03.2018 - L 9 EG 24/16

    Ermittlung des Schwerpunkts der Lebensverhältnisse

    * Gleichsam ist seit 1985 (Urteil vom 10.12.1985 - 10 RKg 14/85) ständige BSG-Rechtsprechung, dass es bei der Beurteilung des Wohnsitzes auf den Lebensmittelpunkt ("Schwerpunkt der Lebensverhältnisse", vgl. BSG, Urteil vom 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R) ankommt: Die Unterhaltung eines Wohnsitzes erfordert ein reales Verhalten in Bezug auf einen Lebensmittelpunkt.
  • LSG Hessen, 23.03.2016 - L 7 AL 149/14

    Kein Überbrückungsgeld für Tauchlehrer in Spanien

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 6. März 2013, Az.: B 11 AL 5/12 R, SozR 4-1200 § 30 Nr. 8) setze ein Anspruch nach § 57 SGB Ill in der ab 1. August 2006 geltenden Fassung (Gründungszuschuss) voraus, dass die betroffene Person einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach § 30 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) in der Bundesrepublik Deutschland habe (Territorialitätsprinzip).

    Der Senat gibt außerdem in Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 6. März 2013 (Az.: B 11 AL 5/12 R, Juris) seine bisherige Rechtsprechung zum Gründungzuschuss auf, nach der auch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland zu einem Anspruch auf Überbrückungsgeld führen kann (Senatsurteil vom 23. September 2011, L 7 AL 104/09, Juris, Rdnrn. 27 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 77/12
    Dieser grundsätzlich auf das Inland beschränkte Anwendungsbereich gilt nach Maßgabe der §§ 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB 1, 117 ff. SGB III (in der bis zum 31.03.2012 geltenden Fassung, nachfolgend a.F., ab dem 01.04.2012 §§ 136 ff. SGB III) auch für die Arbeitslosenversicherung (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R - Juris).
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