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   BSG, 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B   

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BSG, 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B (https://dejure.org/2020,7908)
BSG, Entscheidung vom 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B (https://dejure.org/2020,7908)
BSG, Entscheidung vom 06. März 2020 - B 9 SB 86/19 B (https://dejure.org/2020,7908)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung eines Verwaltungsakts - GdB-Herabsetzungsbescheid ohne Datum - Heranziehung von beigefügten Unterlagen als Auslegungshilfe - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedarf - Divergenz - Darlegungsanforderungen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 2
    Herabsetzung eines Grades der Behinderung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung eines Verwaltungsakts - GdB-Herabsetzungsbescheid ohne Datum - Heranziehung von beigefügten Unterlagen als Auslegungshilfe - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedarf - Divergenz - Darlegungsanforderungen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BSG, 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B
    So weist sie selbst unter Hinweis auf das Urteil des BSG vom 6.2.2007 (B 8 KN 3/06 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 9) darauf hin (Beschwerdebegründung Seite 3 oben) , dass diese Frage "bereits geklärt" sein könnte, "etwa im Wege eines Umkehrschlusses".

    Die Klägerin trägt vor, das LSG weiche von dem Urteil des BSG vom 6.2.2007 (B 8 KN 3/06 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 9) ab.

  • BSG, 31.01.2018 - B 9 V 63/17 B

    Erstattung von Versorgungsleistungen nach dem OEG

    Auszug aus BSG, 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl Senatsbeschluss vom 31.1.2018 - B 9 V 63/17 B - juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 30.11.2017 - B 9 V 35/17 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 12.04.2019 - B 9 SB 4/19 B

    Voraussetzungen für die Zuerkennung des Nachteilsausgleichs aG

    Auszug aus BSG, 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B
    Denn auch dann gilt eine Rechtsfrage bereits als geklärt (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 12.4.2019 - B 9 SB 4/19 B - juris RdNr 7 f mwN).
  • BSG, 12.02.2019 - B 5 R 2/19 B

    Anspruch auf Vergabe einer neuen Versicherungsnummer mit geändertem Geburtsdatum

    Auszug aus BSG, 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B
    Hält es eine Beweiserhebung für notwendig, hat es nicht einen entsprechenden Beweisantrag herbeizuführen, sondern den Beweis auch ohne Antrag zu erheben (vgl BSG Beschluss vom 12.2.2019 - B 5 R 2/19 B - juris RdNr 22 mwN) .
  • BSG, 30.11.2017 - B 9 V 35/17 B

    Versorgung nach dem OEG ; Divergenz der Rechtsprechung; Gegenüberstellung sich

    Auszug aus BSG, 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B
    Ein Beschwerdeführer muss daher, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (zum Ganzen vgl Senatsbeschluss vom 31.1.2018 - B 9 V 63/17 B - juris RdNr 6; Senatsbeschluss vom 30.11.2017 - B 9 V 35/17 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 22.07.2010 - B 13 R 585/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Anhörung eines

    Auszug aus BSG, 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B
    Der Ausschluss einer Rüge der fehlerhaften Anwendung des § 109 SGG in § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG gilt umfassend und unabhängig davon, worauf der Verfahrensmangel im Einzelnen beruht (stRspr, zB BSG Beschluss vom 22.7.2010 - B 13 R 585/09 B - juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 26.03.2013 - B 1 KR 35/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassung -

    Auszug aus BSG, 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B
    Ihr Vorbringen lässt schon außer Acht, dass keine Verpflichtung des Gerichts besteht, auf die Möglichkeit eines Antrags nach § 109 SGG auf gutachtliche Anhörung eines bestimmten Arztes hinzuweisen (BSG Beschluss vom 26.3.2013 - B 1 KR 35/12 B - juris RdNr 12).
  • BSG, 01.10.2019 - B 13 R 360/17 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B
    Dies ist aber selbst dann nicht der Fall, wenn es einen höchstrichterlichen Rechtssatz missverstanden oder übersehen und deshalb das Recht fehlerhaft angewendet haben sollte (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 7.10.2016 - B 9 V 28/16 B - juris RdNr 26; BSG Beschluss vom 1.10.2019 - B 13 R 360/17 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 07.10.2016 - B 9 V 28/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - umfangreiche und

    Auszug aus BSG, 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B
    Dies ist aber selbst dann nicht der Fall, wenn es einen höchstrichterlichen Rechtssatz missverstanden oder übersehen und deshalb das Recht fehlerhaft angewendet haben sollte (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 7.10.2016 - B 9 V 28/16 B - juris RdNr 26; BSG Beschluss vom 1.10.2019 - B 13 R 360/17 B - juris RdNr 9) .
  • BSG, 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B

    Anerkennung einer Posttraumatischen Belastungsstörung und eines Schockschadens

    Auszug aus BSG, 06.03.2020 - B 9 SB 86/19 B
    Ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zugrunde zu legen haben wird (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 25.10.2018 - B 9 V 27/18 B - juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 15.06.2023 - B 9 SB 2/22 R

    Schwerbehindertenrecht - Entziehung der Schwerbehinderteneigenschaft -

    Unschädlich ist, wenn der Regelungsgehalt des Verfügungssatzes anhand der Begründung des Verwaltungsakts einschließlich seiner Anlagen, unter Rückgriff auf frühere Bescheide oder auf allgemein zugängliche Unterlagen durch Auslegung ermittelt werden muss (stRspr; zB BSG Beschluss vom 6.3.2020 - B 9 SB 86/19 B - juris RdNr 6; BSG Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R - SozR 4-1300 § 45 Nr. 19 RdNr 17).
  • BSG, 15.06.2023 - B 9 SB 3/22 R

    Ist ein Bescheid, welcher den Grad der Behinderung herabsetzt und die

    Unschädlich ist, wenn der Regelungsgehalt des Verfügungssatzes anhand der Begründung des Verwaltungsakts einschließlich seiner Anlagen, unter Rückgriff auf frühere Bescheide oder auf allgemein zugängliche Unterlagen durch Auslegung ermittelt werden muss (stRspr; zB BSG Beschluss vom 6.3.2020 - B 9 SB 86/19 B - juris RdNr 6; BSG Urteil vom 25.10.2017 - B 14 AS 9/17 R - SozR 4-1300 § 45 Nr. 19 RdNr 17).
  • BSG, 08.03.2021 - B 9 BL 3/20 B

    Blindengeld nach dem BayBlindG

    Dafür genügt es nicht, wenn das LSG eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall lediglich verkannt oder einen höchstrichterlichen Rechtssatz missverstanden oder übersehen und deshalb das Recht fehlerhaft angewendet haben sollte (stRspr; zB Senatsbeschluss vom 6.3.2020 - B 9 SB 86/19 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 23.11.2023 - B 9 V 8/23 B
    Soweit es der Klägerin um die Anforderungen an die Erstellung von sogenannten Glaubhaftigkeitsgutachten im Opferentschädigungsrecht geht, fehlt es darüber hinaus an einer für die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit notwendigen substantiierten Auseinandersetzung mit der hierzu bereits ergangenen Rechtsprechung des BSG (vgl BSG Beschluss vom 18.4.2019 - B 9 V 47/18 B - juris RdNr 12 mwN) sowie an der Darlegung, warum sich die von ihr für klärungsbedürftig gehaltenen Fragen nicht mithilfe dieser Rechtsprechung beantworten lassen (vgl hierzu BSG Beschluss vom 6.3.2020 - B 9 SB 86/19 B - juris RdNr 6) und deshalb weiterer Klärungsbedarf besteht .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 2/22 B
    Er hat sich nicht im gebotenen Maße damit auseinandergesetzt, ob sich die von ihm formulierten Fragen nicht bereits mithilfe der vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung beantworten lassen (vgl hierzu BSG Beschluss vom 6.3.2020 - B 9 SB 86/19 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 3/22 B
    Er hat sich nicht im gebotenen Maße damit auseinandergesetzt, ob sich die von ihm formulierten Fragen nicht bereits mithilfe der vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung beantworten lassen (vgl hierzu BSG Beschluss vom 6.3.2020 - B 9 SB 86/19 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 4/22 B
    Er hat sich nicht im gebotenen Maße damit auseinandergesetzt, ob sich die von ihm formulierten Fragen nicht bereits mithilfe der vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung beantworten lassen (vgl hierzu BSG Beschluss vom 6.3.2020 - B 9 SB 86/19 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 31.01.2022 - B 9 BL 3/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Dafür genügt es nicht, wenn das LSG eine höchstrichterliche Entscheidung in ihrer Tragweite für den entschiedenen Fall lediglich verkannt oder einen höchstrichterlichen Rechtssatz missverstanden oder übersehen und deshalb das Recht fehlerhaft angewendet haben sollte (stRspr; zB BSG Beschluss vom 6.3.2020 - B 9 SB 86/19 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 30.03.2023 - B 10 ÜG 5/22 B
    Er hat sich nicht im gebotenen Maße damit auseinandergesetzt, ob sich die von ihm formulierten Fragen nicht bereits mithilfe der vorhandenen höchstrichterlichen Rechtsprechung beantworten lassen (vgl hierzu BSG Beschluss vom 6.3.2020 - B 9 SB 86/19 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 17.04.2023 - B 9 SB 46/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Damit hat er indes schon keine hinreichend konkrete Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer bestimmten, genau bezeichneten revisiblen Norm des Bundesrechts (vgl § 162 SGG ) mit höherrangigem Recht bezeichnet (vgl hierzu BSG Beschluss vom 30.9.2021 - B 9 V 25/21 B - juris RdNr 7) und sich erst recht nicht damit auseinandergesetzt, ob sich diese Frage nicht bereits mithilfe des Wortlauts der (in Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung geregelten) Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG), einschlägiger Auskünfte oder Beschlüsse des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Versorgungsmedizin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (vgl hierzu BSG Urteil vom 27.10.2022 - B 9 SB 4/21 R - SozR 4 - juris RdNr 27 ff; BSG Beschluss vom 27.8.2020 - B 9 SB 4/20 B - juris RdNr 8) und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung beantworten lässt (vgl hierzu BSG Beschluss vom 6.3.2020 - B 9 SB 86/19 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 09.05.2022 - B 9 SB 75/21 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2020 - L 13 SB 124/19

    Rechtmäßigkeit einer Herabsetzung des Grades der Behinderung - GdB - nach dem SGB

  • BSG, 10.03.2021 - B 9 SB 67/20 B

    Herabsetzung eines Grades der Behinderung nach Heilungsbewährung

  • LSG Hamburg, 20.03.2023 - L 4 BK 1/22

    Ermittlung des maßgeblichen Erklärungsinhalts eines Verwaltungsaktes

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