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   BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R   

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BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R (https://dejure.org/2000,25380)
BSG, Entscheidung vom 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R (https://dejure.org/2000,25380)
BSG, Entscheidung vom 06. April 2000 - B 11 AL 50/99 R (https://dejure.org/2000,25380)
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  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 47/78

    Arbeitnehmerüberlassung - Leiharbeitnehmer - Befristung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R
    Die Erteilung der Auflage ist - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der sog modifizierenden Auflage - von der Erlaubniserteilung getrennt zu beurteilen und unabhängig von ihr überprüfbar (BSGE 48, 115, 116 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 3 KR 12/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92

    Anerkennung einer Werkstatt für Behinderte - Auflage - Bundesanstalt für Arbeit -

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R
    Mit der getroffenen Regelung verfolgt die Beklagte den typischerweise mit der Auflage verbundenen Zweck, dem Begünstigten eine besondere Verpflichtung aufzuerlegen, die sich nicht von selbst versteht, also nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar aus dem Gesetz hervorgeht (BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1; BSGE 72, 187, 189 = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1).
  • BSG, 05.08.1999 - B 3 KR 12/98 R

    Krankenversicherung - Zulassung - Hilfsmittelerbringer - Auflagen über

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R
    Die Erteilung der Auflage ist - abgesehen von dem hier nicht einschlägigen Fall der sog modifizierenden Auflage - von der Erlaubniserteilung getrennt zu beurteilen und unabhängig von ihr überprüfbar (BSGE 48, 115, 116 = SozR 7815 Art. 1 § 3 Nr. 2; BSG, Urteil vom 5. August 1999 - B 3 KR 12/98 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 51/91

    Arbeitnehmerüberlassung - Festlegung einer Jahresarbeitszeit - Höchstdauer

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R
    Denn in Satz 2 dieser Vorschrift ist ausdrücklich geregelt, daß die Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen auch nach Erteilung der Erlaubnis zulässig ist (vgl hierzu BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 5).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R
    Mit der getroffenen Regelung verfolgt die Beklagte den typischerweise mit der Auflage verbundenen Zweck, dem Begünstigten eine besondere Verpflichtung aufzuerlegen, die sich nicht von selbst versteht, also nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar aus dem Gesetz hervorgeht (BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1; BSGE 72, 187, 189 = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1).
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R
    § 296 SGB III hat § 24 Abs. 1 AFG fortgeführt und durch eine Ergänzung innerhalb des Satzes 1 und die Einfügung des Satzes 3 klargestellt, daß sich das Vergütungsverbot auch auf "Nebenleistungen" zur eigentlichen Vermittlung erstreckt (vgl BT-Drucks 13/4941 S 208).
  • Drs-Bund, 01.02.1994 - BT-Drs 12/6719
    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R
    Der Gesetzgeber knüpfte an die Neuregelung die Erwartung, daß im Interesse und zum Nutzen sowohl der Stellenanbieter als auch der Stellensuchende eine Verbesserung und Beschleunigung der Ausgleichsvorgänge am Arbeitsmarkt eintreten werde (BT-Drucks 12/6719 S 12).
  • EuGH, 23.04.1991 - C-41/90

    Höfner und Elser / Macrotron

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R
    Eine gewinnorientierte Arbeitsvermittlung wurde lediglich als Folge der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 23. April 1991 (Slg 1991, 2010 = SozR 3-6030 Art. 86 Nr. 1) sowie als Modellversuch zugelassen (§ 23 Abs. 3 und 7 AFG idF des 1. SKWPG).
  • BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 114/81

    Begriff der Auflage - Auflagenbescheid

    Auszug aus BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R
    Denn in Satz 2 dieser Vorschrift ist ausdrücklich geregelt, daß die Aufnahme, Änderung oder Ergänzung von Auflagen auch nach Erteilung der Erlaubnis zulässig ist (vgl hierzu BSG SozR 7815 Art. 1 § 2 Nr. 2; BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 5).
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